Und zwar geht es darum, daß ich in meinem Forum ein Ü18-Unterforum eingerichtet habe, in dem nur volljährige User Zugang erhalten sollen. Nun ist das mit der Altersüberprüfung ja nicht so einfach und zur Zeit mache ich es so, daß derjenige mir seinen Personalausweis vorlegen muß, d.h. per Scan oder Foto. Nun könnte man natürlich so einen Scan fälschen, und selbst wenn ich mir eine beglaubigte Kopie eines Personalausweises zuschicken lassen würde, kann ich mir nie 100% sicher sein, daß der Account nicht von einem Minderjährigen benutzt werden würde.
Nun meine Frage:
in wieweit kann der Foreninhaber für einen Mißbrauch haftbar gemacht werden?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
