Re: JSG - Jugendschutzgesetz
Verfasst: 30.11.2009 13:36
Das Urteil ist aus dem Jahr 2007 und die Diskussion dazu ist auch schon Jahre her!
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http://de.wikipedia.org/wiki/Postidenthundestaffel hat geschrieben:Aber was für Möglichkeit hätte ich sonst ausser dass ich mir wirklich die Ausweiskopie senden lasse und dann erst freischalte.
Selber Fall:mad-manne hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Postidenthundestaffel hat geschrieben:Aber was für Möglichkeit hätte ich sonst ausser dass ich mir wirklich die Ausweiskopie senden lasse und dann erst freischalte.
Gruss,
Manne.
Hmmm, ich hätte einfach vermutet, dass dieses Verfahren für den Nachweis des Alters ausreichend wäre ... eine Experte auf dem Gebiet bin ich allerdings tatsächlich nicht im Geringsten.miccom hat geschrieben:http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 04550.html
So habe ich auch mal gedacht, dem ist leider nicht sohundestaffel hat geschrieben:Ok und wie sieht so ein Jugendschutzbeauftragter aus? Ich dachte das bin einfach ich, da ja ich die User einzeln für diesen Bereich freischalte.
Geschäftsmäßige Angebote heißt nicht, dass du damit Geld verdienst, das ist dabei ziemlich unerheblich.Nach § 7 Abs.1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien (=Online-Angeboten), die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie Anbieter von Suchmaschinen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.