BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis vom 27.03.2007

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krümelmonster
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BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis vom 27.03.2007

Beitrag von krümelmonster »

BGH-Urteil zur Forenhaftung bei beleidigenden bzw. ehrverletzende Äußerungen in Beiträgen !

Oh Gott , was ist ehrverletzende , das kann ja alles sein !

Was ist das denn wieder für ein grandioses Gesetz?
Irgendwie fühle ich mich gerade in meiner Meinungsfreiheit eingeschränkt.... und ich fände es sehr, sehr schade, wenn ich dehalb mein Forum aufgeben müssten.

Lt. diesen Urteil muß ein Forenbetreiber, der von einer Beleidigung in einen Beitrag Kenntnis erhält diesen Beitrag auf Wunsch des Beleidigten entfernen, auch wenn der Autor des beleidigenden Beitrages namentlich bekannt ist. und das bei 200 Member ? 24 Stunden Lesen ?

Link http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=39

Das bedeutet: User A greift User B in einen Beitrag an und beleidigt ihn. User B kann jetzt von den Forenadmin verlangen das dieser beleidigende Beitrag von User A gelöscht wird.


Wie jetzt weiter ? Gibt es eine Rechtschutzversicherung für Forenbetreiber ?

Gruß das Monster
Kortirion
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Beitrag von Kortirion »

Ähm...das war schon immer geltendes Recht (früher TDG, jetzt TMG) und ist bei weitem keine neue Erkenntnis. Ganzim gegenteil...dieses urteil (allerdings müssen wir noch die Begründung abwarten) bildet erfreulicherweise einen deutlichen Gegenpol zur Rechtsprechung des LG Hamburg, die ja zuletzt sogar eine Art "Vorabkontrolle" der beiträge forderten.

Haftung ab Kenntnisnahme ist da schon etwas, was (wie gesagt bei weitem keine neue Regelung ist) den Forenbetreibern sehr entgegenkommt, weil es den Kontrollaufwand minimiert.
...mehr über mich: www.kortirion.de oder www.schwarzer-humbug.de ...oder auch nicht...egal.
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oxpus
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Beitrag von oxpus »

Das bedeutet: User A greift User B in einen Beitrag an und beleidigt ihn. User B kann jetzt von den Forenadmin verlangen das dieser beleidigende Beitrag von User A gelöscht wird.
Genau das.

Und dem war auch schon immer so, der BGH hat hier nur auf einen konkreten Fall einen Grundsatz erstellt.
IRL willst Du Dich ja auch nicht beleidigen lassen, oder?
Nur hat beim einem Forum der Admin mit dafür Sorge zu tragen, daß die bereitgestellten Funktionen nicht missbraucht werden.

Das wäre nach anderen Paragrafen und Gesetzen sogar als "Beihilfe zu..." strafbar, wenn man es sehr eng und genau nimmt...

Aber hier wie auch sonst:
Erst mit "Kenntniserlangung" ist der Forenbetreiber haftbar. Und Achtung: "Kenntniserlangung" kann auch mit Auflagen verbunden werden!!!
D. h. z. B. spätestens bei Anzeige des "Opfers" sofort und ansonsten im Einzelstreitfall im Ermessen eines Gerichts.
In der Regel sollte man also immer dafür sorgen, daß alle Beiträge in "angemessener" Zeit (also am besten sofort nach dem Posten ;) ) geprüft werden.

Alles schon mal da gewesen und vielfach den betreffenden Domaininhabern, bzw. Forenchefs auferlegt worden. Also nichts wirklich neues...

Und ja, dieses Urteil reduziert den "zeitnahmen" Prüfaufwand schon deutlich, was aber andere Gerichte je nach Einzelfall aber dennoch anders beurteilen könnten ;)
Grüße
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Beitrag von PhilippK »

Eigentlich recht eindeutig und nur eine Bestätigung der derzeitigen rechtlichen Lage
Pressemitteilung hat geschrieben:Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Gruß, Philipp
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larsneo
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Beitrag von larsneo »

siehe auch http://www.phpbb.de/viewtopic.php?t=145734
Was ist das denn wieder für ein grandioses Gesetz?
Irgendwie fühle ich mich gerade in meiner Meinungsfreiheit eingeschränkt.... und ich fände es sehr, sehr schade, wenn ich dehalb mein Forum aufgeben müssten.
wieso gesetz? wieso einschränkung der meinungsfreiheit? wieso forum aufgeben?
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Beitrag von Charissima »

Hallo,

bei mir könnte Ärger drohen, darum meine Frage:

Was bedeutet "Haftung ab Kenntnisnahme" ?
Heißt Kenntnisnahme, dass ich als Betreiber den Beitrag gelesen habe
oder heißt es, dass ich Kenntnis davon habe, dass sich jemand an dem Beitrag stört?

Bei mir hat jemand vor fast einem Jahr etwas über einen Reitstallbesitzer geschrieben, der angeblich seine Pferde nicht gut behandelt. Dieser hat gestern die Beiträge gelesen und droht mir. Ich habe die Beiträge umgehend aus dem Forum entfernt.

Viele Grüße
Karin
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oxpus
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Beitrag von oxpus »

Das bedeutet, daß Du ab dem Kenntnis von dem Beitrag an haftest.
Wobei die "Kenntnisnahme" auch unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Entweder durch eigenes Auffinden, durch eine Meldung eines anderen Benutzers/Gastes oder nach Ablauf einer "angemessenen" Frist bei der nötigen Prüfung der neuen Beiträge. Und gerade letzteres ist auch immer wieder Gegenstand diverser Verhandlungen, die alle zum Teil überraschend ausgefallen sind.

Zusammengefasst könnte man am ehesten festhalten:
Prüfe alle neuen Beiträge in regelmässigen Abständen und "entsorge" rechtlich heikle, bzw. eindeutige Verstösse sofort.
Dann entgeht man schon den meisten "Anzeigen" im Vorfeld aus dem Weg.

Heise wurde z. B. auch mal dazu aufgefordet, alle geposteten Beiträge VOR Veröffentlichung zu prüfen. Ein Aufwand, der dort wie auch z. B. auf phpbb.com aufgrund der vielen neuen Beiträge in kürzester Zeit nur extrem schwer zu bewerkstelligen wäre...
Grüße
OXPUS
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Beitrag von Charissima »

Ich prüfe mein Forum täglich, so viel wird da eh nicht geschrieben, ist nur ein kleines Reiterforum. Ich habe versuche wirklich alles zu entsorgen, was mir komisch vorkommt, aber ich bin nunmal kein Jurist.

Danke für die Antwort, man wird sehen.
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oxpus
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Beitrag von oxpus »

Ja, man wird sehen.

Was mich aber an der ganzen Sache stört, ist nicht die Pflicht, alles zu prüfen und nach "Kenntnisnahme" zu entfernen, sondern die Tatsache, daß jeder (naja beschränken wir uns mal auf die Anwälte) hier mit horrenden Gebührennoten und exorbitant hohen Werten Abmahnungen verschicken DÜRFEN und es leider auch zu oft tun.
Die Verhältnismässigkeit solcher Anzeigen ist vor Gericht nur extrem schwer in Frage zu stellen und es bleibt nicht selten dabei, die völlig überzogenen Anwaltskosten des "Klägers" zu zahlen.
Hier sollte sich der Gesetzgeber mal schleunigst Gedanken machen, anstelle ein Teledienstegesetz und Urhebergesetz ständig noch weiter zu verdrehen, so daß sich immer mehr Gericht uneins sind.

Naja, nur meine kleine bescheidene Meinung :evil:
Grüße
OXPUS
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Beitrag von Charissima »

Ja, die Verhältnismäßigkeit ist wirklich fraglich.

In meinem Fall stand der Thread in einem Bereich, der nur von Mitgliedern eingesehen werden kann, wenn es hoch kommt, haben das vielleicht 20 Leute gelesen, und das ist auch schon lange her und interessiert heute eigentlich keinen mehr.
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