BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis vom 27.03.2007
- oxpus
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Aber bitte nicht wirklich falsch verstehen:
Ich versuchte das ganze mit Abstand zu betrachten, daher die Form des Posts.
Die Angaben im Impressum sind aber weiterhin unvollständig ohne den "wirklich sichtbaren" Verantwortlichen (schau in das Impressum hier. Das ist IMO perfekt.) und auch die Angaben zu den Haftungsausschlüssen sind letztlich gerichtlich zu klären.
Man haftet z. B. immer für verlinkte Seiten, auch wenn man die nur "einmal" prüft. Genau "einmal" reicht eben meist nicht, genau genommen.
Auch dürfen leider die Anwälte gleich mit entsprechenden Gebührennoten alle Rechtsverstösse anzeigen. Die Höhe richtet sich dabei leider immer nach dem (nicht weniger oft scheinbaren und imaginären...) hohen Verlust/Schadens des Mandanten.
Die von vornherein mögliche überzogene Höhe solcher Gebühren anzeigen zu wollen ist rechtlich auch nicht sicher, sondern kommt ebenfalls auf das angerufene Gericht an.
Wie gesagt:
Neben den geltenden Gesetzen kann man nur schwerlich etwas ausschliessen, was in den Paragraphen unklar formuliert wurde.
Hier sind im Einzelfall immer die Gerichte gefragt.
Wie ist es so vortrefflich formuliert:
Daher ist der Gesetzgeber gefordert, hier endlich mal eindeutige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, anstelle immer wieder zum Teil gegensätzliche Urteile zu erzwingen, die man dann hinzunehmen hat und weiterhin keine Klarheit bekommt.
Hilft keinem, schon gar nicht den möglichen Betroffenen, also den Forenbetreibern...
Ich versuchte das ganze mit Abstand zu betrachten, daher die Form des Posts.
Die Angaben im Impressum sind aber weiterhin unvollständig ohne den "wirklich sichtbaren" Verantwortlichen (schau in das Impressum hier. Das ist IMO perfekt.) und auch die Angaben zu den Haftungsausschlüssen sind letztlich gerichtlich zu klären.
Man haftet z. B. immer für verlinkte Seiten, auch wenn man die nur "einmal" prüft. Genau "einmal" reicht eben meist nicht, genau genommen.
Auch dürfen leider die Anwälte gleich mit entsprechenden Gebührennoten alle Rechtsverstösse anzeigen. Die Höhe richtet sich dabei leider immer nach dem (nicht weniger oft scheinbaren und imaginären...) hohen Verlust/Schadens des Mandanten.
Die von vornherein mögliche überzogene Höhe solcher Gebühren anzeigen zu wollen ist rechtlich auch nicht sicher, sondern kommt ebenfalls auf das angerufene Gericht an.
Wie gesagt:
Neben den geltenden Gesetzen kann man nur schwerlich etwas ausschliessen, was in den Paragraphen unklar formuliert wurde.
Hier sind im Einzelfall immer die Gerichte gefragt.
Wie ist es so vortrefflich formuliert:
Das trifft den Nagel, äh, die verfahrene Situation genau auf den Kopf.Ein Sachverhalt, der heute von einem Gericht in A für "Recht" erkannt wird, kann schon morgen von einem Gericht in B exakt gegenteilig beurteilt werden. (Beispiel: Die Juristen- ABM "Telefonnummer im Impressum").
Daher ist der Gesetzgeber gefordert, hier endlich mal eindeutige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, anstelle immer wieder zum Teil gegensätzliche Urteile zu erzwingen, die man dann hinzunehmen hat und weiterhin keine Klarheit bekommt.
Hilft keinem, schon gar nicht den möglichen Betroffenen, also den Forenbetreibern...
Grüße
OXPUS
Kein Support bei unaufgeforderten PNs, E-Mails oder auf anderem Weg!!
OXPUS
Kein Support bei unaufgeforderten PNs, E-Mails oder auf anderem Weg!!
- redbull254
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Hi redbull254,
greetz Luckyze
du sprichst in Rätseln. Ich bin da kein Mitglied sondern der Admin.redbull254 hat geschrieben:Hallo,Luckyze
Du musst den doch kennen, bist doch auch Mitglied da.
http://xpboard-xp.de/
greetz Luckyze
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Ich dachte, aus dem Forum ist die Mail an Dich verschickt worden , über die Du dich hier ärgerst.
Verwechsele ich jetzt was ?
Verwechsele ich jetzt was ?
Ich habe diese Mail ausgewertet.
Code:
eturn-Path: <cyrus@sh4-10>
Received: from sh4-10 ([unix socket]) (authenticated user=g32856_0-xpboardxp bits=0)
by sh4-10 (Cyrus v2.1.18-IPv6-Debian-2.1.18-1+sarge2) with LMTP; Sat, 28 Apr 2007 06:56:35 +0200
X-Sieve: CMU Sieve 2.2
Received: from [194.97.50.131] (helo=mout0.freenet.de)
by webhosting9.1blu.de with esmtps (TLS-1.0:DHE_RSA_AES_256_CBC_SHA:32)
(Exim 4.50)
id 1Hhez5-0000kQ-GX
for xpboard.xp@xpboard-xp.de; Sat, 28 Apr 2007 06:56:35 +0200
Received: from [194.97.50.144] (helo=mx1.freenet.de)
by mout0.freenet.de with esmtpa (Exim 4.68)
(envelope-from <elke.farnau@freenet.de>)
Beste Grüße
Walter
Walter
Hi,
momento hab die Richtige IP jetzt da.
So gleich mal Maßnahmen ergreifen.
greetz Luckyze
momento hab die Richtige IP jetzt da.
Code: Alles auswählen
Received: from p5499592f.dip.t-dialin.net ([84.153.89.47]
greetz Luckyze
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Du bist dir hoffentlich bewusst, das das Urteil vom LG Hamburg ein EINZELURTEIL war und auch NUR in HH Geltung hatte (wenn überhaupt, da es kein GRUNDSATZ-Urteil war) ?! Du bist hoffentlich keiner derjenigen, die sich in ihrem 'Disclaimer' auf dieses Urteil berufen haben ? *lach*Kortirion hat geschrieben: Ganzim gegenteil...dieses urteil (allerdings müssen wir noch die Begründung abwarten) bildet erfreulicherweise einen deutlichen Gegenpol zur Rechtsprechung des LG Hamburg, die ja zuletzt sogar eine Art "Vorabkontrolle" der beiträge forderten.
Steve