Schwachsinn^10! Es gibt a) kein copyright hierzulande und b) ob ein Bild urheberrechtlich geschützt ist, entscheidet im Zweifel immer noch ein Gericht und nicht ob es "extrem speziell" ist. Scheinbar verwendest du Bild und Foto als Synonym, daher lass dir gleich mal sagen, dass sogar das Foto eines Brötchen urheberrechtlichen Schutz genießt. Lesestoff:piero hat geschrieben:hab mal irgendwo gelesen, dass man im normalfall das bild verwenden darf, solange kein copyright drauf ist und es nicht ein extrem spezielles bild ist... (zB irgendwo im urwald aufgenommen wurde...)
(keine garantie drauf)
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
@ Pato
Lies mal:
http://weblawg.saschakremer.de/2009/01/ ... liebes-lg/
Wenn das Bild nur verlinkt wurde, wie kann es dann auf einem Screenshot drauf sein? Ein Link, ist ein Link und wenn das Bild per HTML- oder BBCode in die Seite integriert wurde, dann ist es eben kein Link mehr. Das ist dann sogenanntes "hotlinking". Bei einem reinen Link, wovon ich jetzt nicht ausgehe, wärst du schon aus dem Schneider, hast du bzw. einer deiner User es eingebunden, dann haftest du normalerweise erst ab Kenntnisnahme.
Angeklagt oder doch eher abgemahnt? Ich gehe mal von letzterem aus.Jedenfalls weiß ich warum ich angeklagt werde, ein Forum Benutzer hat ein Bild verlinkt, wo jemand ein Bild aus zwei Bilder zusammen gebastelt hat und da ist ein Hintergrund drauf, der urheberlicht Geschütz ist.
Mit einem Anwalt wärst du vermutlich besser beraten, vor allem da das OLG Hamburg da nun (siehe Link oberhalb) sehr interessante Sachen geurteilt hat. Eigentlich hast du schon vor Kenntnisnahme gehandelt, da das Foto samt Forum gelöscht wurde und bist damit aus dem Schneider. Man könnte ja mal anrufen und ihnen das verklickern, wenn die Abmahnung nicht zurückgezogen wird, dann bleibt dir eh nichts anderes übrig als einen Anwalt aufzusuchen.
Wie immer IANAL!