weiterbenutzung von windows 10

Der Offtopic-Treff auf phpBB.de - Hier ist (unter Beachtung des phpBB.de-Knigges) fast alles erlaubt :-)
Benutzeravatar
Daryl van Horne
Mitglied
Beiträge: 936
Registriert: 08.07.2008 01:25
Kontaktdaten:

weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von Daryl van Horne »

guten morgen all miteinand,

ich habe mir von microsoft das neue update auf wndows 10 home aufspielen lassen...
läuft soweit ganz gut...
nur habe ich mir ein neues board und prozessor gekauft... allerdings will ich die festplatte aus meinen laptop nun in den neuen rechner einbauen... leider weiss ich nicht ob es so einfach ist wie ich es mir vorgestellt habe, da ich keine windows 10 dvd habe... ich hatte vor das einfach so zu machen...
nun meine frage...
geht das?
reicht die board cd, mit den treibern aus?
oder muss ich mir einen windows 10 key kaufen?

ich weiss das man, bei einen neuen pc, einen neu installation machen sollte... aber dazu fehlen zeit und material (installations dvd)...

hat diesbezüglich schon jemand erfahrung gemacht?

ich würde mich freuen, wenn meine anfrage hier, nicht igloriert würde...

danke schonmal in voraus...

mit freundlichen grüssen daryl
Fettflecken halten länger, wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt. :D http://www.00493088535469.de/
Pfiffy
Mitglied
Beiträge: 702
Registriert: 03.09.2008 20:45
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von Pfiffy »

Kann funktionieren oder auch nicht. Aus meiner Erfahrung her: Funktioniert eher nicht. Die gesamte Hardwarekonfiguration dürfte so unterschiedlich sein, dass du auf keinen grünen Zweig kommst.

Besorg oder erstell dir ein Installationsmedium und installier Win 10 von Grund auf neu. Die Zeit wirst du dir nehmen MÜSSEN!

BTW: Normalerweise ignoriere ich Beiträge, bei denen der Beitragsersteller keine Satzzeichen, Groß- und Kleinschreibung und nicht die deutsche Rechtschreibung verwendet!

Grücce
Pfiffy
Kein Support per PN! Ich gebe hier nur Hilfe zur Selbsthilfe. Wer ein Forum betreibt sollte sich intensiv mit allem auseinandersetzen, was dazu gehört! HTML, CSS, PHP, SQL und sogar Englisch kann man lernen!
http://www.cctreff.de
http://www.cabrio-ausfahrten.de
Benutzeravatar
tas2580
Ehemaliges Teammitglied
Beiträge: 3029
Registriert: 01.07.2004 05:42
Wohnort: /home/tas2580
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von tas2580 »

Du kannst Windows 10 hier runter laden und dir eine DVD brennen.

Ich hatte ein ähnliches Problem., ich habe mehrere Thinkpads mit Ultrabay Festplatten für Windows. Da ich Windows nur zum testen verwende wollte ich also ein Win7 und ein Win10 die dann aber möglichst in allen Thinkpads funktionieren. Ich habe also einfach bei einer Win7 Installation (auf einem W520) das Update gemacht und danach die Platte in ein T400 gesteckt. Beim ersten Start wurden noch ein paar Treiber nach installiert. Seit dem lässt sich das Win10 in beiden Rechnern problemlos verwenden.

Denke dran wenn du Windows auf 2 Rechnern verwenden willst brauchst du laut M$ auch 2 Lizenzen, laut EU reicht eine.

Gruß Tobi
Heute ist ein guter Tag um dein Forum zu testen.
Ehemaliger Benutzername: [BTK] Tobi
Benutzeravatar
oxpus
Ehemaliges Teammitglied
Beiträge: 5389
Registriert: 03.02.2003 12:33
Wohnort: Bad Wildungen
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von oxpus »

Ähm, das EU Recht ist hierbei ausser vor.
Du schließt einen Nutzungsvertrag mit MS und damit wird Windows 10 in der Regel an den PC gebunden.
Die EU kann hierbei nicht in den Vertrag eingreifen, das widerspricht ansonsten der Vetragsfreiheit.

Also: Spätestens beim Prozessorwechsel ist die Lizenz ungültig und du musst nachkaufen.
Denn der Prozessor wird von Win 10 mit in die Computer Id aufgenommen, die deinen PC zur Aktivierung identifiziert...
Grüße
OXPUS
Kein Support bei unaufgeforderten PNs, E-Mails oder auf anderem Weg!!
Benutzeravatar
Daryl van Horne
Mitglied
Beiträge: 936
Registriert: 08.07.2008 01:25
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von Daryl van Horne »

guten morgen,

danke für eure antworten...
auch wenn es für nicht gut gehalten wird, da ich klein schreibe, und fehler mache...
ich habe mir eure beiträge aufmerksam durchgelesen, und bin der ansicht gekommmen, das ich dann doch wieder windows 7 auf meinen rechner mache... vieleicht fällt ja microsoft auf das auf meine windows 7 version noch ein windows 10 update liegt... wenn nicht, dann werde ich mir bei gelegenheit einen windows 10 schlüssel kaufen die sind ja zur zeit nicht so teuer, 40-50 euro oder so...
ich find das schon ein bisschen krass, das man beim wechseln von hardware komponenten eine neue wersion kaufen muss... microsoft wird schon wissen wie man an geld kommt... :D
danke nochmal für eure hilfreichen antworten...

gruss daryl
Fettflecken halten länger, wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt. :D http://www.00493088535469.de/
Benutzeravatar
tas2580
Ehemaliges Teammitglied
Beiträge: 3029
Registriert: 01.07.2004 05:42
Wohnort: /home/tas2580
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von tas2580 »

Wenn du eh schon neu installierst, kleiner Tipp: Benutze Linux statt Windows ;) Wenn du nicht all zu viele Spiele spielst wirst du da nichts vermissen, im Gegenteil. Die Zeiten wo das super kompliziert war sind auch lange vorbei. Ich kann Debian mit Mate als Desktop nur empfehlen.

Gruß Tobi
Heute ist ein guter Tag um dein Forum zu testen.
Ehemaliger Benutzername: [BTK] Tobi
Charlie_M
Mitglied
Beiträge: 1210
Registriert: 17.07.2008 13:09
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von Charlie_M »

Gibt ja neues Build (TH2) von Windows 10:
http://www.deskmodder.de/blog/2015/11/1 ... usgerollt/
Diese kann mit Windows 7 Key ganz legal aktiviert werden (auch bei Neuinstallation).

HDD von Laptop:
-Backup der Installation machen
-Treiber und zugehörite Softwarepakete sowie Antivirus!!! deinstallieren
-Festplatte in neuen PC stecken
-normal kann Windows damit booten und neue Treiber herunterladen.

Wie üblich oohne Gewähr und / oder Revolver 8)
Benutzeravatar
Daryl van Horne
Mitglied
Beiträge: 936
Registriert: 08.07.2008 01:25
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von Daryl van Horne »

guten abend,

ich danke euch allen für eure nachrichten...

es hat alles wunderbar geklappt... ich musste keine neuinstallation machen... ich musste lediglich die treiber cd installieren, und das ging sehr schnell... windows hat noch kleinere updates gemacht (warscheinlich weil ich lange keine mehr gemacht habe)... und jetzt läuft alles super...

schön das ich nicht alles neu machen musste...

gruss daryl
Fettflecken halten länger, wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt. :D http://www.00493088535469.de/
hackepeter13
Valued Contributor
Beiträge: 3545
Registriert: 21.04.2004 12:22
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von hackepeter13 »

oxpus hat geschrieben:Ähm, das EU Recht ist hierbei ausser vor.
Du schließt einen Nutzungsvertrag mit MS und damit wird Windows 10 in der Regel an den PC gebunden.
Die EU kann hierbei nicht in den Vertrag eingreifen, das widerspricht ansonsten der Vetragsfreiheit.

Also: Spätestens beim Prozessorwechsel ist die Lizenz ungültig und du musst nachkaufen.
Denn der Prozessor wird von Win 10 mit in die Computer Id aufgenommen, die deinen PC zur Aktivierung identifiziert...
Ist so nicht ganz richtig.

Die Bindung an die Hardware ist rechtlich hierzulande untersagt so viel ich weiß, da kann MS in den Nutzungsbestimmungen regeln wie es will.
Gesetzliche Regelungen gehen meines Wissens vor, genauso wie bei AGB, Arbeitsverträge, Mietverträge oder sonstiges - dein Arbeitgeber bspw. kann mit den Arbeitsvertrag keine gesetzlichen Regelungen aushebeln, wenn z.B. das Gesetz 24 Urlaubstage vorschreibt, kann er im Vertrag nicht 20 festlegen.

Und eine neue Lizenz ist auch nicht nötig.
Das kommt auf den Schlüssel an und sollte ohne Probleme mit einer Neuinstallation gehen. Beim Mainboard-wechsel kann es durchaus zu Problemen kommen (der OEM-Key für im BIOS angelegt), aber da genügt ein Anruf beim Telefon-Support.
Wenn man bei Windows 10 einen MS-Account erstellt hat ist der Key eh an den MS-Account gebunden, somit braucht man auch bei einer Neuinstallation kein Key mehr eingeben, man logt sich einfach mit seinem MS-Account ein - fertig.
Benutzeravatar
oxpus
Ehemaliges Teammitglied
Beiträge: 5389
Registriert: 03.02.2003 12:33
Wohnort: Bad Wildungen
Kontaktdaten:

Re: weiterbenutzung von windows 10

Beitrag von oxpus »

hackepeter13 hat geschrieben:
oxpus hat geschrieben:Ähm, das EU Recht ist hierbei ausser vor.
Du schließt einen Nutzungsvertrag mit MS und damit wird Windows 10 in der Regel an den PC gebunden.
Die EU kann hierbei nicht in den Vertrag eingreifen, das widerspricht ansonsten der Vetragsfreiheit.

Also: Spätestens beim Prozessorwechsel ist die Lizenz ungültig und du musst nachkaufen.
Denn der Prozessor wird von Win 10 mit in die Computer Id aufgenommen, die deinen PC zur Aktivierung identifiziert...
Ist so nicht ganz richtig.

Die Bindung an die Hardware ist rechtlich hierzulande untersagt so viel ich weiß, da kann MS in den Nutzungsbestimmungen regeln wie es will.
Gesetzliche Regelungen gehen meines Wissens vor, genauso wie bei AGB, Arbeitsverträge, Mietverträge oder sonstiges - dein Arbeitgeber bspw. kann mit den Arbeitsvertrag keine gesetzlichen Regelungen aushebeln, wenn z.B. das Gesetz 24 Urlaubstage vorschreibt, kann er im Vertrag nicht 20 festlegen.
Äh, sorry, so hatte ich das nicht gemeint und die Aussage ist mir wohl komplett verunglückt. :oops:

Ich weiß schon, dass Recht und Gesetz vorgehen. Und spätestens nach dem "OEM-Urteil" weiß neben MS auch jeder andere Mensch in Deutschland, dass Software nicht an eine Hardware exlizit gebunden werden darf. MS macht es aber dennoch und das weiterhin "mehr oder weniger" legal!
Denn: Wovon hängt denn ab, ob ich das Windows, welches ich legal erworben habe (man angenommen direkt bei MS gekauft oder in meinem Fall als Upgrade meines Dell Win 7 von MS heruntergeladen), auch aktiviert bekomme, wenn ich es auf eine andere Hardware übertrage und um es dann weiter benutzen zu können?
Was macht denn meine Lizenz aus, dass MS diese auch anerkennt und damit akviert?
Seit Win 8 gibt es ja keinen Key mehr, den ich zur Aktivierung eingeben kann, sondern wenn überhaupt nur einen Installationsschlüssel. Der eigentliche Produkt-Key wird ja erst mit Aktivierung mitsamt der Hardware-ID generiert und dann im PC-Bios abgelegt.
Das hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem EU Recht oder anderen Gesetzen zu tun, denn es geht im Urteil und im Gesetz eben "nur" um die Lizenz der Software und deren "Hardwarebindung", nicht um eine ggf. nötige Neuaktivierung nach einem Wechsel der Hardware :wink:
MS definiert aber weiterhin eine Lizenz eine legal "erworbene Kopie" seiner Software (seit längerem zählt auch Download aus "legaler" Quelle dazu, bis Windows 7 war es noch eher der "lizenzierte" Datenträger) und der Lizenzschlüssel, den es seit Windows 8 ja nicht meht gibt, sondern durch eine "Produkt-ID" bestehend aus Lizenzschlüssel (kommt von MS durch die Aktivierung) in Verbindung mit einer Hardware-ID (sendet Windows an MS) ersetzt wurde.

Hier für alle mal zu diesen Punkten die relevanten Auszüge aus den in deutsch verfassten Win-10-Lizenzbestimmungen (so wie ich es aktuell als Upgrade von Win 7 DELL-OEM installiert habe) zur Verdeutlichung:
4. Übertragung.
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.
Schön, entspricht ja auch dem "OEM-Urteil" - zumindest für Deutschland -, hat aber dennoch keine wirkliche Aussagekraft, denn die Software (also die vorliegende) "Lizenz" kann ich ja auch auf jedes beliebeige Gerät übertragen (so nach Gesetz, das Urteil und auch nunmehr seitens MS), aber ohne erfolgreiche Aktivierung dann eben nicht nutzen!! MS hat sich hierdurch also weiterhin große Hintertüren offen gehalten und so verdeutlicht:
5. Autorisierte Software und Aktivierung.
Sie sind nur dann zur Nutzung dieser Software befugt, wenn Sie über eine ordnungsgemäße Lizenz verfügen und die Software ordnungsgemäß mit einem originalen Product Key oder einer anderen autorisierten Methode aktiviert wurde.
Was ist denn nun unter WIndows 10 genau eine "ordnungsgemäße Lizenz"?
Der Lizenzschlüssel mitsamt Original-Aufkleber und mit Original Datenträger war bis Windows 7 noch "eindeutig", aber wann habe ich eine "gültige Lizenz", wenn ich keinen Produkt Key mehr direkt erhalte, der zur Lizenz dazu gehören soll? Ich darf ihn gemäß Strafgesetzbuch auch nicht aus meinem PC auslesen (- also den für eine Neuinstallation wichtigen Teil und ja: Genau das ist wirklich strafbar!), um ihn für eine "Neulizenzierung" meiner "Lizenz" auf einer neuen Hardware nutzen zu können.
Also:
Windows muss ggf. neu aktiviert werden und genau das kann MS dann verweigern = die vorliegende "Lizenz" ist damit "illegal", bzw. erst garnicht existent, da der Produkt Key, der laut MS ja den 2. Teil der Lizenz darstellen, im PC ja eben fehlen könnte.
Das hat dann auch nichts mit "Übertragbarkeit der Software auf eine andere Hardware" (also Bindung an eine Hardware) zu tun, denn die schließt MS ja nicht (mehr) aus (siehe Punkt zuvor) und wird technisch auch nicht verhindert (wurde sie eh nie wirklich); selbst wenn die vorhandene Lizenz "illegal" wäre.
hackepeter13 hat geschrieben:Und eine neue Lizenz ist auch nicht nötig.
Das kommt auf den Schlüssel an und sollte ohne Probleme mit einer Neuinstallation gehen. Beim Mainboard-wechsel kann es durchaus zu Problemen kommen (der OEM-Key für im BIOS angelegt), aber da genügt ein Anruf beim Telefon-Support.
Jein.
Wenn MS die Aktivierung nach einem Hardwaretausch verweigert, müsste ich schon eine neue Lizenz kaufen, denn die alte "Lizenz" kann, bzw. darf man dann ja nicht mehr einsetzen :wink:
Allerdings kenne ich in meinem Umfeld keinen Fall, bei dem MS sein Windows zumindest telefonisch nicht aktivierten wollte. Das hatte bislang immer geklappt, selbst beim Mainboardwechsel oder gar einem PC-Kompletttausch (beides sowohl bei anderen und auch selber erfahren)...
hackepeter13 hat geschrieben:Wenn man bei Windows 10 einen MS-Account erstellt hat ist der Key eh an den MS-Account gebunden, somit braucht man auch bei einer Neuinstallation kein Key mehr eingeben, man logt sich einfach mit seinem MS-Account ein - fertig.
Wenn der Key im Account wirklich gespeichert wird. Das klappt nämlich auch eher schlecht als recht und darüber hinaus legt auch nicht jeder Windows-User gleich einen MS-Account an, nur weil Win 10 das penedrant anpreist :roll:

Aber wie dem auch letztlich sei:
Ich bin kein Jurist, um die von mir hier aufgezeigten (nicht immer ernst gemeinten) Spitzfindigkeiten rechtssicher beurteilen zu können (öffentlich dazu erst recht nicht).
Fakt ist:
Mit der Aktivierung "bindet" MS sein Windows zwar nicht lizenztechnisch und damit illegal, aber dennoch durch die Aktivierung Indirekt an den PC, womit dieses also Grauzone bleibt.
Grüße
OXPUS
Kein Support bei unaufgeforderten PNs, E-Mails oder auf anderem Weg!!
Antworten

Zurück zu „Smalltalk“