Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

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Holger
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Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von Holger »

Moin,

dachte ich frage mal den gesammelten Braintrust hier!

Ich arbeite seit vielen Jahren als freiberufler (Übersetzer).
2016 bin ich das erste Mal auf einen Betrüger reingefallen.
Ich habe also eine Rechnung ausgestellt, habe dort einen Namen und eine Adresse eingetragen, und als PDF an eine Mailadresse (yahoo) geschickt.
Stellt sich heraus, dass die Mailadresse das einzige Echte war.

Jetzt muss ich natürlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wie verfahre ich mit der Betrügerrechnung?
Das Geld ist ja nie eingegangen. Die Rechnung darf ich ja nicht einfach unter den Tisch fallen lassen (und die Rechnungen sind durchnummeriert).

Was macht man in so einem Fall?

Gruss
Holger
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gn#36
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von gn#36 »

Ich würde sagen, dass ist eine gute Frage für den Steuerberater. Sowas kommt doch bestimmt öfters vor.
Ich würde vermuten, da gilt das gleiche wie bei Zahlungsverzug.
Begegnungen mit dem Chaos sind fast unvermeidlich, Aber nicht katastrophal, solange man den Durchblick behält.
Übertreiben sollte man's im Forum aber nicht mit dem Chaos, denn da sollen ja andere durchblicken und nicht nur man selbst.
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waldkatze
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von waldkatze »

Das Bremsen eines Motorrades ist die Verschwendung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärmeenergie.
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Talk19zehn
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Re: Freiberufler, Rechnungslegung, Forderungsausfall

Beitrag von Talk19zehn »

Hi, die Frage stellt sich so nicht, da wir nicht wissen ob du der Ist-Versteuerung oder der *Soll-Versteuerung unterliegst.
*Soll: Gar Wertberichtigungen auf Forderungen, Korrekturen der Umsatzsteuer etc. und dessen Beurteilungen obliegen ausschließlich autorisierten Berufsgruppen (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern), so auch im Falle einer Ist-Versteuerung (vgl. u.a. Mehrwerteuer/Vorsteuer etc.). So einfach ist´s eben leider nicht.

Ein Rechnungsversand obliegt m.W. neben der elektronischen Post Anforderungen, die wir nicht ermessen könnten.

Und je nach Steuerfall, so auch Freiberufler, können (je gewählter Unternehmensform und/oder verbundener Unternehmensformen uvm.) Bilanzierer sein.

Insofern ist eine Hilfe im Support auf phpBB.de gar nicht möglich.

Unverbindliche Grüße
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Holger
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von Holger »

Ok, ich dachte, jemandem ist sowas schonmal passiert und könnte berichten.
Ich bin nicht MWSt-Pflichtig und rechne die freiberufliche Tätigkeit in meiner normalen Steuererklärung mit einer Gewinn-/Verlustrechnung ab.
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Talk19zehn
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von Talk19zehn »

Hi Holger, das mag sein, dass du das Zufluss-Abfluss-Prinzip anwenden darfst. Sich ein mangelnder Zufluss in Folge nicht gewinnerhöhend auswirkt. Dein Aufwand (Abfluss) jedoch buchhalterisch erfasst ist. Der Einzelfall ist maßgeblich und entscheidend. Es gäbe darum weitere Details, die nur autorisierte Berufsgruppen bzw. das Finanzamt klären darf/kann. So hat der Rechnungsempfänger bspw. gar einen Aufwand erfasst(?), den es im Grunde nicht gäbe und Rechnungskorrekturen relevant sein können. Man kann m.E. nur sensibilisieren:
Kläre das Handling bitte grundsätzlich mit deinem steuerlichen Berater und/oder direkt mit einer verbindlichen Anfrage beim Finanzamt.
Beste Grüße
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Holger
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von Holger »

Ok, das habe ich.

Danke!
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redbull254
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von redbull254 »

Hallo Talk19Zehn,
Hi Holger, das mag sein, dass du das Zufluss-Abfluss-Prinzip anwenden darfst. Sich ein mangelnder Zufluss in Folge nicht gewinnerhöhend auswirkt. Dein Aufwand (Abfluss) jedoch buchhalterisch erfasst ist. Der Einzelfall ist maßgeblich und entscheidend. Es gäbe darum weitere Details, die nur autorisierte Berufsgruppen bzw. das Finanzamt klären darf/kann. So hat der Rechnungsempfänger bspw. gar einen Aufwand erfasst(?), den es im Grunde nicht gäbe und Rechnungskorrekturen relevant sein können. Man kann m.E. nur sensibilisieren:
Kläre das Handling bitte grundsätzlich mit deinem steuerlichen Berater und/oder direkt mit einer verbindlichen Anfrage beim Finanzamt.
mich würde echt einmal interessieren, in welchem Gewerbe man sich so ausdrückt. :o
Ich habe wirklich kein Wort verstanden, obwohl ich meine, dass mich dass Thema betrifft und ich deshalb seit mehreren Jahren die Anlage G wegen Teilselbstständigkeit ausfülle. Muss ich damit rechnen, dass ich einmal beim Finanzamt etwas nachzahlen muss, weil mein Sachbearbeiter beim Finanzamt keine Ahnung hat? :o

Oder geht es hier nur um die [Gewinn/Verlust-Rechnung ? :roll:
[Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4, 5]

Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist entweder durch Buchführung (Betriebsvermögens- oder Bestandsvergleich) oder durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) zu ermitteln. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung müssen Sie Ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben zusammenstellen. Aus der Differenz ergibt sich Ihr jährlicher Gewinn bzw. Verlust. Der durch die Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs entstandene Gewinn muss gesondert erklärt werden (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 31–42).
Ich danke Dir im voraus für die Erklärung. :)
Zuletzt geändert von canonknipser am 02.02.2017 08:36, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Real-Name rauseditiert
Beste Grüße
Walter
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von Pfiffy »

Ihr habt ja beide Recht. Es geht um die Gewinn/Verlustrechnung, auch 4/3 Rechnung genannt. Diese erfolgt nach dem Zufluss/Abflussprinzip.

Was das heißt:
Einfaches Beispiel, du stellst am 18.12.2016 eine Rechnung aus, der Kunde bezahlt die am 3.1.2017. Hier gilt beim Zuflussprinzip, dass du diese Einnahme im Jahr 2017 zu versteuern hast und NICHT in 2016 (Rechnungsdatum).

Grücce
Pfiffy
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Talk19zehn
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Re: Freiberufler, erste Mal auf Betrüger reingefallen

Beitrag von Talk19zehn »

Hi, das Zufluss- und Abflussprinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist z.B. hier erläutert:

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https://www.finanzchef24.de/wissen/gruender/einnahmen-ueberschuss-rechnung
Wenn man sich nicht sicher ist, wie ein unklarer Sachverhalt bei der Ermittlung der Einkünfte steuerrechtlich zu würdigen ist, kann der Steuerberater helfen oder ggf. auch ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft (Steuerauskunftsverordnung (StAuskV)) bei der zuständigen Finanzbehörde in Frage kommen.

Grüße
Beste Grüße
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