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"Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen."

Verfasst: 22.02.2018 21:41
von sepp71
In der Standard-Datenschutzrichtlinie von phpbb - wie sie auch hier im Forum verwendet wird - heißt es am Ende
Auskunftsrecht
Der Betreiber erteilt dir auf Anfrage Auskunft, welche Daten über dich gespeichert sind.
Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen. Kontaktiere hierzu bitte den Betreiber.
Mal unabhängig von dem, wozu man rechtlich verpflichtet sein könnte: Was ist damit konkret gemeint?
Sind damit neben den möglichen personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten (v.a.: E-Mail-Adresse, evtl. weitere Profildaten) auch
a.) alle Beiträge und
b.) alle Zitate dieser Beiträge in Beiträgen anderer Benutzer
gemeint? :roll:

Sepp71

Re: "Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen."

Verfasst: 22.02.2018 21:49
von Mahony
Hallo
Bei dem Auskunftsrecht geht es um die personenbezogenen Daten und nicht um deine Beiträge (zumindest dann nicht, wenn dort keine personenbezogenen Daten enthalten sind).

Bei der Auskunft geht es um


alle zu deiner Person in automatisierten Dateien gespeicherten Daten,
die Herkunft dieser Daten,
die Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden und
den Zweck der Speicherung.

Grüße: Mahony

Re: "Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen."

Verfasst: 23.02.2018 20:53
von sepp71
Hallo Mahony,
danke für die Rückmeldung. So hatte ich es erwartet, war aber mit der Datenschutzrichtlinie meines eigenen phpbb-Forums ins Schwimmen gekommen, weil der zweite Satz so allein in der Landschaft steht.
Sepp

Re: "Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen."

Verfasst: 25.02.2018 20:31
von Talk19zehn
Hello, so allein steht der Punkt gar nicht, da dieser sämtliche Daten umfasst, der meines Wissens das Persönlichkeitsrecht beinhaltet. Denn es wird auch aus meiner Sicht richtigerweise gesagt, dass der Betreiber, den Benutzer über den Umfang der Datensammlungen gesondert informieren wird. Und genau das ist m.E. ebenso maßgeblich, also entscheidend. Willkürliche oder subjektive Datensammlungen ohne ein in Kenntnis setzen, einer Mitteilung der Information ggü. dem Benutzer sind in der Form m.E. gar nicht erlaubt. Abgesehen von etwaigen Konstrukten, die jeder Betreiber nur für sich selbst beurteilen kann/muss/sollte.

Ansprechpartner für Datenschutz und Informationsfreiheit im jeweiligen Bundesland können sicherlich helfend zur Seite stehen. Daneben ist ein Weg zur Industrie- und Handelskammer hilfreich. Der Einzelfall entscheidet. Die Thematik ist viel zu umfangreich, kompakt, als dass man diese in kurzen Sätzen abfassen kann.

Daher:
Insofern ist das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes, Anwalt deines Vertrauens anzuraten, sofern Zweifel bestehen. Eine Rechtsberatung kann nur durch autorisierte Berufsgruppen erfolgen.

Viele Grüße

Re: "Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen."

Verfasst: 26.02.2018 08:33
von sepp71
Hallo Talk19zehn,
da habe ich mich vielleicht ungenau ausgedrückt. Mit dem "allein stehen" meinte ich wirklich nur die typographische Darstellung in meinem Prosilver.
Das Thema interessiert mich gerade sozusagen von der anderen Seite: Die Nutzer meines Forums legen zu Recht Wert auf sorgfältigen Schutz ihrer Daten. Entsprechend sind z.B. die Berechtigungen zum nachträglichen Ändern von Beiträgen ausgestaltet und v.a. gibt es die "Delete my registration"-Option, allerdings mit "Beiträge erhalten", um nicht alle Threads zu zerschießen.
Die Ext. führt aber dazu, dass nach einer Löschung überhaupt keine Verknüpfung mehr zwischen User-ID und Beitrag besteht, die Beiträge werden den Anonymous-User (1?) zugeordnet, es bleibt aber als reiner Text der frühere Benutzername stehen.
Sobals sich ein Benutzer gelöscht hat, kann er auch nicht mehr nachweisen, dass ein Beitrag von ihm ist, sondern nur noch behaupten. Und dann werden die Ex-User gern mal komisch und wünschen die Löschung des ganzen Threads bzw. des ganzen Beitrags. Rechtlich ist so manches, was einem subjektiv wie ein personenbeziehbares Datum vorkommt wohl eher keines.
Mein Kompromissvorschlag, mir eine um die problematischen Passagen entschärfte Version des Beitrags zur Übernahme per Copy&Paste zukommen zu lassen, kommt auch nicht immer an - und irgendwann habe ich dann auch keine Lust mehr...
In dieser Situation hatte ich mir die o.a. Passage angeschaut zur Frage, was denn aus Beiträgen noch gelöscht werden müsste.

Übrigens gehöre ich selbst zu der Personengruppe, der man zur Rechtsberatung nachsagt, sie habe die Weisheit mit Löffeln gefressen. Mein Spezialgebiet ist aber ein anderes.
Ich kann Dir sagen: Den Anwalt meines Vertrauens gibt es nicht. Ein vernünftiger fachlicher Austausch mit einem interessierten "Laien" bringt oft mehr :grin: oder es wird wirklich sehr, sehr teuer.
Wichtig ist halt nur, dass man sich am Ende seine (Rechts-)Meinung selbst bildet und im Klaren bleibt, dass man selbst dafür verantwortlich ist. Dazu sind aber die allermeisten Fragesteller auch bereit. Und angesichts des Gemeinplatzes "Zwei Juristen, drei Meinungen" bleibt immer eine Meinung über, die zu meiner/deiner passt :grin:
Gruß

Sepp

Re: "Du kannst jederzeit die Löschung bzw. Sperrung deiner Daten verlangen."

Verfasst: 01.03.2018 20:51
von Talk19zehn
Hi sepp71, so habe mich auf Grund der Thematik in dem Forumsbereich -> Community Talk -> Projekte der phpBB.de-Community und Feedback zu phpBB.de "leiten" lassen.

Du zielst auf deinen Forumsbetrieb ab: Auch das kann ich nur aus meiner Sichtweise "anreißen" .... Meine persönliche Meinung kann in deiner nun bekundeten Aussage nur vage, unverbindlich ausfallen.

Nehmen wir z.B. ein Zitat und hinterfragen einige Details
Was wird bspw. zitiert? Was beinhaltet das Zitat? Wie sicher ist die Quelle? Ist das Zitat in der Form erlaubt(?), welches wiederum zitiert sein kann / wurde. Wird darüber intern diskutiert oder wurden seitens der Moderatoren, Administratoren Bemerkungen, Notizen verfasst.

Sprich, umfassen derartige Beiträge und/oder Datensammlungen persönliche Daten, die das Persönlichkeitsrecht gar Dritter uvm. "anfassen"?
Oder/und sind faktisch ähnlich einer Personalakte Merkmale gesammelt worden? Ist der Benutzer dahingehend informiert worden, dass Notizen bzw. Diskussionen erfolgten und sind diese offengelegt?

Beiträge, die anhand deiner Nutzungsbedingungen verfasst wurden, sein könn(t)en sind m.E. demnach inhaltlich zu prüfen, ggf. gar zu löschen.
Wie war das noch: Der Einzelfall .... (Recht / Rechtsprechung...) ...

Und ja, dein Genre ( salopp erwähnt im Sinne Standesrecht oder so ... ) ist mir im Laufe der Jahre nicht entgangen. Korrekt:
Und angesichts des Gemeinplatzes "Zwei Juristen, drei Meinungen" bleibt immer eine Meinung über, die zu meiner/deiner passt :grin:

:wink: LG und beste Grüße