Haftung/Pflichten elektronischer Marktplatz - §22f UstG bzw. §25e UstG

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oxpus
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Re: Haftung/Pflichten elektronischer Marktplatz - §22f UstG bzw. §25e UstG

Beitrag von oxpus »

hackepeter13 hat geschrieben:Affiliate-Links könnten auch schon dazu gehören, ist ja im Prinzip auch eine Art Vermittlung, wie ein "Marktplatz" oder "Kleinanzeigen" auch.
Streng genommen ja, da ja auch auf diese Weise (geschäftlicher) Umsatz generiert werden kann.
Aber das kann hier letztlich keiner juristisch beurteilen und es kommt auch immer auf den Einzelfall an.
hackepeter13 hat geschrieben:Das spielt doch keine Rolle, auch wenn nicht-Unternehmer Handeln, muss der Plattform-Betreiber die entsprechenden Daten des Handels sammeln.
Zunächst mal brrrrr, ... langsam:
Nicht über den Handel selber sind vom elektr. Marktplatzbetreiber Daten aufzuzeichnen, sondern vornehmlich über den Verkäufer, den Umsatz und den Warenstrom mit Zeitstempeln. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, da zum Handel noch viel mehr Daten gehören, also im UstG §22ff zur Aufzeichnung verlangt werden.

Über private Geschäfte sind IMHO aber weiterhin keine Daten zu sammeln, da im Sinne des UStG keine Steuerschuld durch den privaten Verkäufer entsteht.
Wenn du aber darauf abzielst, dass man "echte" Privatverkäufe auf elektronischen Marktplätzen nicht eindeutig erkennen kann, dann bin ich bei Dir.
Crizzo hat geschrieben:Zudem bin ich wirklich gespannt, wie das Ebay und Co umsetzen.
Ich auch.
Technisch könnte es recht einfach sein, indem man die Verkäufer sperrt, bis alle relevanten Angaben hinterlegt wurden.
Aber es dürfte keinem der bekannten Online-Plattform gefallen, auf diese Weise den eigenen Umsatz zu schmälern.
Ist wirklich spannend, wie die "Riesen" damit umgehen.

Dennoch:
Hier wird mal wieder alles sehr viel schwärzer gesehen, als es tatsächlich ist.
Die neuen Paragrafen des UStG sind nun wirklich keine Neuheiten, sondern weiten die bereits bestehenden Bestimmungen und Haftungen lediglich auf den "Internethandel" aus. Nicht mehr und nicht weniger.

Warum also mehr aufregen, als nötig??

Ein ordentlich arbeitendes Unternehmen wird mit diesen "neuen" Bestimmungen wohl eher weniger bis keine Probleme haben, alle anderen müssen sich nun eben kümmern.
Wozu man jetzt nun eBay, Amazon und Co. zählen darf, überlasse ich an dieser Stelle gerne der Allgemeinheit.
Grüße
OXPUS
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