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Verfasst: 04.07.2005 22:54
von Dwing
death-cobra hat geschrieben:
Personengesellschaften sind keine gültigen Rechtspersonen und können also nicht verklagt werden.

meinst du mit rechtspersonen zufälligerweiße "juristische Personen"? wenn ja muss ich dir widersprechen, weil juristische personen sind: gruppen von personen mit gleichen zielen. diese sind unterteilt in:
-juristische personen des privaten rechts und in
-juristische personen des öffentlichen rechts.
Eine Rechtsperson ist man in Deutschland ab der Geburt. Juristische Person wird man durch eine Eintragung als Kaufmann ins Handelsregister. (Oder entsprechenden Beruf als Anwalt/Jurist)

Juristische Personen sind der Gegensatz zu natürlichen Personen.

Juristische Personen können klagen und verklagt werden. Natürliche Personen können nicht klagen oder verklagt werden.

Verfasst: 04.07.2005 23:01
von death-cobra
Dwing hat geschrieben:
death-cobra hat geschrieben:
Personengesellschaften sind keine gültigen Rechtspersonen und können also nicht verklagt werden.

meinst du mit rechtspersonen zufälligerweiße "juristische Personen"? wenn ja muss ich dir widersprechen, weil juristische personen sind: gruppen von personen mit gleichen zielen. diese sind unterteilt in:
-juristische personen des privaten rechts und in
-juristische personen des öffentlichen rechts.
Eine Rechtsperson ist man in Deutschland ab der Geburt. Juristische Person wird man durch eine Eintragung als Kaufmann ins Handelsregister. (Oder entsprechenden Beruf als Anwalt/Jurist)

Juristische Personen sind der Gegensatz zu natürlichen Personen.

Juristische Personen können klagen und verklagt werden. Natürliche Personen können nicht klagen oder verklagt werden.

achso also meinst du mit rechtsperson eine, auf juristendeutsch bezeichnet, "NATÜRLICHE PERSON"? dann muss ich zustimmen.

mfg

Verfasst: 04.07.2005 23:06
von Dwing
Das hatte nicht ich geschrieben, aber ich denke D@ve meinte das.

Verfasst: 05.07.2005 11:21
von mgutt
tommyboy hat geschrieben:Sowas kostet überhaupt nicht viel, ein oder zweihundet Euro sind auf jedem Fall billiger als jede Abmahnung und kann dir evtl. eine Menge Ärger ersparen.
agb's / disclaimer schützen sicher nicht vor abmahnungen.
tommyboy hat geschrieben:Dann solltest du unbedingt eine Rechtschutzversicherung haben, die in solchen Fällen wir dir auch einen Rechtsanwalt bezahlt!!!
Hast du keine derartige Versicherung, kann´s richtig teuer werden!
Vielen Dank für den Tipp. Ich bin Rechtsschutzversichert und daher weiß ich, dass diese die nicht schützt. Rechtsschutzversicherer übernehmen nie Haftung bei Urherrechts- und Markenrechtsverletzungen, da sie nur für den geschäftlichen Verkehr gedacht sind und dort die Kosten viel zu hoch wären.
tommyboy hat geschrieben:Und dann würde ich solche Schreiben unbedingt erst einmal auf ihre Echtheit überprüfen.
Auf jedem Fall gehe zu einem Rechtsanwalt!!!
Das mache ich in jedem Fall, alleine wenn ich demjenigen vielleicht sogar noch einen zurück drücken kann. Der Spaß ist es mir wert. ;)

Verfasst: 09.07.2005 20:43
von ))HELICOP((
Hallo zusammen,

gibt's eigentlich schon Neuigkeiten zu dem Fall oder ist der in der Versenkung verschwunden ?

MfG

))HELICOP((

Verfasst: 09.07.2005 22:42
von D@ve
))HELICOP(( hat geschrieben:Hallo zusammen,

gibt's eigentlich schon Neuigkeiten zu dem Fall oder ist der in der Versenkung verschwunden ?

MfG

))HELICOP((
Ich denke, der Autor wird das schon früh genug mitteilen. Alle drei Tage zu fragen, ob es denn was neues gibt führt hier sicherlich zu keinem Ergebnis. Zur Info: Gerichtsverfahren sind übrigens fast immer keine Sache von Tagen oder Wochen sondern eher eine von Monaten oder Jahren...

Gruß, Dave

Verfasst: 10.07.2005 00:05
von Pyramide
D@ve hat geschrieben:Zur Info: Gerichtsverfahren sind übrigens fast immer keine Sache von Tagen oder Wochen sondern eher eine von Monaten oder Jahren...
Gibt's eigentlich auch ne Regelung "im Todesfall für den Angeklagten" wenn die mal länger dauern? :D

Verfasst: 10.07.2005 19:54
von tazzi
ich hoffe phpbb wird nicht verklagt, mein nick ist nämlich von warner brothers .... dem tazmanischen teufel dizzy devil, auch taz bzw tazzi genannt :P :roll:

das ganze nimmt ja wirklich langsam formen an...tztz

Verfasst: 10.07.2005 20:21
von Homer1288
Hallo ;)

Also ich muss erlich sagen, Ich finde es einfach nur traurig und witzig was manche menschen wirklich mit dem geltenden deutschen recht anstellen...

nunja das deutsche recht ist nicht "sicher" , das deutsche recht sieht es ganz bestimt nicht vor, Irgendwelche webmaster wegen eines Nicknamens zu verklagen :roll:

einen TIPP: Frage mal bei http://www.recht.de nach ;) Oder wende dich direkt ans TV... Die werden dir schon weiterhelfen....

So, ich heisse Homer, Jetzt werd ich erstmal schön von mat groening verklagt :lol:

Also, wie bereitz gesagt ich würde es nicht bezahlen...

Ausserdem wie sollte ich den innerhalb von 3 tagen die 5.000€ auftreiben?

Ich bin zivildienstleistender, und würde es d.h garnicht schaffen :)

Wie gesagt, such dir hilfe, Falls ich dir IRGENDWIE helfen kann, sag mir bescheid, Ich stehe dir zur verfügung.. da ich es wirklich SCH***** finde was die da machen....


MFG

Homer1288

Verfasst: 10.07.2005 20:47
von Jensemann
Homer1288 hat geschrieben: nunja das deutsche recht ist nicht "sicher" , das deutsche recht sieht es ganz bestimt nicht vor, Irgendwelche webmaster wegen eines Nicknamens zu verklagen :roll:
Oh man, jungs/mädels/aliens, rafft es doch ENDLICH.

Es wurde bislang niemand verklagt, es wurde lediglich abgemahnt (und die rechtliche Grundlage dieser Abmahnung ist nicht ganz unumstritten). Mit dem Deutschen Recht hat es bislang gar nichts auf sich, das spricht nämlich nach wie vor der Richter und nicht ein dahergelaufener Furz von Winkeladvokat. Also pisst euch nicht ins Hemd sondern wartet den Prozess ab.