Ja, zumindest die IP-Adresse und die E-Mail-Adresse darfst du intern speichern, musst diese aber nach außen hin unsichtbar machen. Ein einfaches sperren des Benutzers erfüllt diese Bedingung allerdings nicht.Saitentanz hat geschrieben:Also muss ich nicht alle personenbezogenen Daten löschen, wenn ich jemand gesperrt habe.
Das bedeutet, du darfst nur die personenbezogenen Daten (intern) speichern, die für den Zweck der Unterbindung einer Neuanmeldung unbedingt notwendig sind. Der Nutzer selbst und alle sichtbaren personenbezogenen Daten sind zu löschen.
Möglich wäre allerdings, den Benutzer zu löschen und die IP und die E-Mail-Adresse im ACP unter Benutzer und Gruppen - IP-Adressen sperren und E-Mail-Adressen sperren einzutragen und somit für eine Neuanmeldung zu sperren.
Grüße: Mahony