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Re: Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Verfasst: 30.09.2018 17:56
von oxpus
Warum wird dieses Thema zum Urheberrecht mit Dingen, die den Datenschutz betreffen, geflutet?
MeinBenutzername hat geschrieben:Im offentlichen Raum wenn sie nur "Beifang" sind nicht.
Oha, da hat jemand den Datenschutz immer noch nicht ganz verstanden.
Das recht am eigenen Bild gilt auch und gerade für Werke, wo eine Person "im Beifang" vorhanden.
Man kann sich nicht darauf berufen, dass eine Person "zufällig" im Bild war, besonders wenn diese einzeln und eindeutig auf dem Bild erkennbar ist.
Also das Bild ist dann entweder zu löschen oder die Person um Erlaubnis zu fragen (nach der DSGVO am besten schriftlich), was bei solchen "Schnappschüssen" eher weniger praktikabel ist. Und das gilt auch noch mal mehr, wenn man diese Bilder ungefragt veröffentlichen will.
MeinBenutzername hat geschrieben:Und auf meiner Seite wird es sowieso keine Gesichtserkennung von meiner Seite geben daher braucht man sich deswegen keine sorgen machen.
Du macht das auf deiner Seite nicht selber, geht klar, aber was ist mit den Bots der Suchmaschinen? :wink:
MeinBenutzername hat geschrieben:Dazu gibt es für Medien und Presse noch viele vereinfachungen.[...]
Ja, für die Presse gelten erweiterte Rechte, aber auch nur im strengen Rahmen.
Deine Bilder fallen aber da nicht drunter, wenn du diese nicht im Sinne eines Pressemitgliedes oder "für die Presse arbeitend" erstellst.
Die von dir genannten Links gelten dazu auch strikt für die Presse, da gibt es keine Ausnahmen (lediglich für Behörden zum "Schutze der Allgemeinheit"). Und das ist auch gut so...
MeinBenutzername hat geschrieben:Als Beispiel ein Unternehmen lädt Leute zu einen Presse Termin ein da muss man es hin nehmen das dort Fotos gemacht werden. :lol:
Jein. Dünnes Eis.
Pauschal darf auch dann nicht jeder Mitarbeiter von der Presse einfach mal abgelichtet und das jeweilige Bild in der Öffentlichkeit verteilt werden.
Wenn die Presse eingeladen wird, erfolgt das in der Regel auch nach einer Vorgabe für die Presse. Und die betreffenden Personen des Unternehmens müssen auch vorher darüber informiert werden, so dass sie sich dem Termin fernhalten oder einer Verwertung Ihres Bildes durch die Presse widersprechen können.
Grund:
Mitarbeiter eines Unternehmens sind nicht immer auch zwangsweise Personen im öffentlichen Leben, die bei solchen Auftritten schon eher hinnehmen müssten, sich nach einem Pressetermin in den Medien wiederzufinden. Aber insbesonderen die "einzelnen" Personen sind eben auch durch den Datenschutz geschützt, ohne Ausnahme!

Aber nun bitte wieder zurück zum Thema Urheberrecht, da diese Punkte allesamt den Datenschutz betreffen, was in diesem abgetrennten Thema doch eigentlich behandelt werden sollte.

Danke!!