Ach?Pfiffy hat geschrieben:Ihr habt ja beide Recht. Es geht um die Gewinn/Verlustrechnung, auch 4/3 Rechnung genannt. Diese erfolgt nach dem Zufluss/Abflussprinzip.
Was das heißt:
Einfaches Beispiel, du stellst am 18.12.2016 eine Rechnung aus, der Kunde bezahlt die am 3.1.2017. Hier gilt beim Zuflussprinzip, dass du diese Einnahme im Jahr 2017 zu versteuern hast und NICHT in 2016 (Rechnungsdatum).
Grücce
Pfiffy
Ich habe immer alle Rechnungen, die im Jahr X gestellt habe, auch in der Steuererklärung für das Jahr X angegeben.
Hm, das würde ja bedeuten, dass wenn ein Kunde nicht bezahlt, dann würde es für mich keinen Nachteil bei der Steuererklärung bedeuten (abgesehen von dem Arbeitsaufwand, der mich der Auftrag gekostet hat).
Da ich eine Festanstellung habe und die freiberufliche Tätigkeit nebenbei habe (in Absprache mit meinem Arbeitgeber), mache ich eine Steuererklärung + Gewinn-/Verlustberechnung.
Wird eine Gewinn-/Verlustberechnung IMMER nach dem Zufluss/Abflussprinzip?