Mahony hat geschrieben:Es geht aber auch eigentlich nicht darum wo die IP gespeichert wurde, sondern darum dass es sich bei der Speicherung um ein berechtigtes Interesse handelt und dieses eben NICHT vom Benuzer abgenickt werden muss (der Benutzer muss also nicht zustimmen).
Schon klar, ich wollte nur ein bisschen Klugscheißen
Aber handelt es sich beim speichern der IP wirklich um ein berechtigtes Interesse? Man kann eine Webseite auch so bauen das sie ohne IP auskommt, es gibt sogar gute Grunde unabhängig vom Datenschutz das zu tun. OK, mit deinem Argument der Nachweisbarkeit hat man sicher ein berechtigtes Interesse, aber doch auch nur für 3 Monate da die IP danach nicht mehr zugeordnet werden kann. Man müsste also nach 3 Monaten die IP löschen und die Zustimmung erneut holen.
Mahony hat geschrieben:Das gilt in diesem Falle aber wohl dennoch, da der Gesetzgeber davon ausgeht dass wenn die IP-Adresse zu deiner Firma rückverfolgbar ist, eben über die Firma die Privatperson feststellbar ist, welche zu dem Zeitpunkt der Speicherung auf der Seite online war.
Das zeigt dann mal wieder dass wir ernsthaft drüber nachdenken sollten einen Stall voll Affen zum Gesetzgeber zu machen, kann ja nur besser werden. Denn die IP ist max. bis zum Router meiner Firma zurückverfolgbar, alles was danach kommt kann jeder in der Firma sein, da gibt es auch firmenintern kein Log oder ähnliches um festzustellen wer wann was im Internet gemacht hat.
Spielen wir das doch mal praktisch durch. Ich sitze in der Firma oder bei einem Freund und stimme auf deiner Webseite zu. Jetzt schickst du mir auf Grundlage meiner Zustimmung Newsletter die ich nicht haben möchte. Ich beschwere mich also beim Datenschützer und der kommt zu dir um die Einwilligung zu sehen. Du gibst die IP die du zu meiner Einwilligung gespeichert hast raus. Jetzt braucht man erst mal ein Gerichtsbeschluss um vom Zugangsprovider die Kundendaten zur IP zu bekommen, das kann schon mal dauern. Wenn du jetzt die Daten vom Provider hast steht da nicht meine Adresse sondern die von dem Freund bei dem ich war als ich zugestimmt habe, du müsstest also noch beweisen das ich zu dem Zeitpunkt den Internetanschluss des Freundes benutzt habe. Das alles muss innerhalb von 3 Monaten passieren da du sonst gar keine Adresse und damit auch keinen Beweis hast.
Gruß Tobi