Ja bauchst du. Wenn mein Anbieter so reagieren würde, würde ich am selben Tag den Anbieter wechseln.Kurt W hat geschrieben:Ich hatte meinen Anbieter angeschrieben, der hat mir nur gesagt, da soll ich mich an meinen Rechtsanwalt wenden ob ich das zwingend brauche.
Gruß Kurt
https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpn ... eitung.pdfNach Ansicht des Bayerischen Landesamt für Datenschutz (BayLDA) liegt hier ein Fall der Auftragsverarbeitung nach der DSGVO vor, wenn bei der Wartung oder Prüfung ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
IPs sind personenbezogene Daten. Theoretisch könnte der Anbieter auch aus deiner Datenbank auf die E-Mails der User zugreifen. Also sollte das kein Problem sein.
Alle seriösen Anbieter die ich kenne, haben in ihrem Kundenmenü einen Punkt, wo man den Vertrag mit 2-3 Clicks abschließen kann. Du musst diesen dann ja nicht veröffentlichen, Ein einfacher Hinweis "KurtWs Webseite" hat mit unserem Webanbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. reicht aus.