GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

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couchpilot
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von couchpilot »

Mylady hat geschrieben: Was ist denn eigentlich aus der Email an Věra Jourová, die EU-Kommissarin geworden, welche uns allen per Mail aus der Patsche helfen wollte?
Ich hab da heute eine Antwort bekommen. Ich poste hier mal meine Anfrage mit, obwohl die Antwort eigentlich keinen richtigen Bezuig auf meine Fragen aufweist :roll:
Ich hat geschrieben:Hallo Frau Jourova,

bezugnehmend auf Ihr Interview in der Zeit online ( https://www.zeit.de/digital/datenschutz ... vo/seite-2 ) und Ihr Angebot das man Ihnen eine Mail schicken kann wenn man Probleme beim Umsetzen der DSGVO hat, bitte ich sie um eine Musterdatenschutzerklärung für phpbb Foren die keine kommerziellen Absichten verfolgen.

Weiterhin bite ich sie darum mir Quellen aufzuzeigen wo ich Scripte und technisch problemlos einzubauende Anwendungen finde die all den neuen geforderten Ansprüchen gerecht werden.

Des weiteren würde ich gerne wissen ob ich die Zustimmung zu meiner neuen Datenschutzerklärung mit der IP Adresse mitloggen muß oder ob die Mailadresse aureicht ?

Bei weiteren Fragen wende ich mich gerne wieder an sie.
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ und VERBRAUCHER, Referat C.3: Datenschutz hat geschrieben:
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ und VERBRAUCHER
Direktion C: Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
Referat C.3: Datenschutz
Brüssel, 27.06.2018
JUST.C3

Betreff: Ihr Schreiben an Kommissarin Jourová

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Kommissarin Jourová, in deren Auftrag wir Ihnen antworten
möchten. Wir entschuldigen uns, dass wir erst jetzt auf Sie zurückkommen können.

Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen, die Anforderungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) korrekt umzusetzen und nehmen Ihre Bedenken zur Kenntnis.
Wir möchten herausstellen, dass die DS-GVO die Grundprinzipien der EUDatenschutzgesetzgebung
aus dem Jahr 1995, die Grundlage des bis zum 24. Mai 2018
geltenden deutschen Datenschutzrechts waren, nicht wesentlich ändert. Wenn Ihr
Kerngeschäft nicht die Datenverarbeitung und/oder den Umgang mit sensiblen Daten betrifft,
und vorausgesetzt, Sie haben sich an die zuvor geltenden Rechtsvorschriften gehalten, müssen
Sie keine wesentlichen Änderungen an Ihren Datenverarbeitungsvorgängen vornehmen, um
der DS-GVO zu entsprechen.

Das Ziel der DS-GVO besteht darin, die Rechte der Betroffenen zu stärken und ihnen mehr
Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben, da immer mehr Bedrohungen durch
massive Datenschutzverletzungen oder Identitätsdiebstahl entstehen. Die DS-GVO ist jedoch
auch auf Unternehmen ausgerichtet. Sie harmonisiert die Vorschriften in der gesamten EU
und gibt Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, die personenbezogene Daten
verarbeiten, entsprechend dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht und des risikobasierten
Ansatzes mehr Flexibilität. Sie trägt auch zum Vertrauen von Kunden und Verbrauchern bei.
Die DS-GVO ist technologie-neutral und verbietet nicht die Verwendung bestimmter
Software, Plug-Ins oder anderer technologischer Entwicklungen (einschließlich der
Funktionalität von Websites), sofern sie im Einklang mit der DS-GVO genutzt werden. In
Bezug auf Ihre spezifischen technischen Fragen kann sich die Kommission jedoch nicht zu
den Modalitäten für die Ausarbeitung individueller technischer Lösungen, die DS-GVOkonform
sind, äußern.

Für weitere Informationen über die Datenschutz-Grundverordnung empfehlen wir Ihnen
ferner, die Webseite der Generaldirektion Justiz und Verbraucher zu konsultieren, die auch
Hinweise für Bürger, Unternehmen und Organisation sowie Dokumente zur Anwendung der
DS-GVO enthält: https://ec.europa.eu/commission/priorit ... tion-rules , und insbesondere die Übersicht „Sieben Schritte für Unternehmen zur Vorbereitung auf die Datenschutz-
Grundverordnung“: https://ec.europa.eu/commission/sites/b ... eps_de.pdf

Die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung dieser Verordnung ist Aufgabe der
nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden und der Gerichte. Die nationalen Datenschutz-
Aufsichtsbehörden sind auch für die Beratung bei der Anwendung der DS-GVO zuständig.
Wir empfehlen Ihnen daher, sie zu spezifischen Fragen zu konsultieren. Hinsichtlich der
Kontaktdaten der in Deutschland zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden verweisen wir
auf die folgende Übersicht: https://www.datenschutz-wiki.de/Aufsich ... eauftragte

Die nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU, die dem Europäischen
Datenschutzausschuss angehören, haben Leitlinien zu wichtigen Aspekten der DS-GVO
veröffentlicht: http://ec.europa.eu/newsroom/article29/news.cfm?item type=1360.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Informationen und Hinweise einem
besseren Verständnis der EU-Datenschutzvorschriften dienen. Sie gelten ausschließlich als
Orientierungshilfe. Nur der Wortlaut der Datenschutz-Grundverordnung ist rechtsverbindlich.
Demzufolge begründet ausschließlich die Datenschutz-Grundverordnung Rechte und
Pflichten für die betroffenen Personen. Diese Orientierungshilfe begründet weder
durchsetzbare Rechte noch Ansprüche.

Die verbindliche Auslegung des EU-Rechts fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des
Gerichtshofs der Europäischen Union. Die in dieser Orientierungshilfe geäußerten Ansichten
lassen den Standpunkt, den die Kommission gegebenenfalls vor dem Gerichtshof vertreten
wird, unberührt. Weder die Europäische Kommission noch irgendeine Person, die in deren
Auftrag handelt, ist für die Nutzung der in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen
verantwortlich. Die Orientierungshilfen stellen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt ihrer
Ausarbeitung dar, weshalb sie als „dynamisches Instrument“ erachtet werden sollten, das
laufender Verbesserung unterliegt. Die Inhalte können daher jederzeit ohne Vorankündigung
geändert werden.

Wir hoffen, dass diese Ausführungen Ihnen eine erste Orientierung für die Anwendung der
Datenschutz-Grundverordnung geben.

Mit freundlichen Grüßen
Olivier Micol
Referatsleiter
Dafür das die Kommissarin im Interview gemeint hat sie könnte die DSGVO selber ohne große Probleme umsetzen hab ich jetzt leider sehr wenig "Werkzeug" von ihr in die Hand bekommen. Hab ich aber auch nicht anders erwartet. Ist halt viel "dynamisches" bla bla. Richtig super finde ich allerdings folgende Formulierung:

Die Orientierungshilfen stellen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt ihrer Ausarbeitung dar, weshalb sie als „dynamisches Instrument“ erachtet werden sollten, das laufender Verbesserung unterliegt

Dann gestalte ich meine Bemühungen die DSGVO richtig und gesetzeskonform umzusetzen über die weiteren Jahre halt auch "dynamisch" :lol:
ZNC
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von ZNC »

@Couchpilot, vielen Dank :grin:
Der, die, das, wer, wie. was ... wer nicht fragt bleibt dumm. :D
Pfiffy
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von Pfiffy »

Ist ja schon mal etwas:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 92556.html

Grücce
Pfiffy
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von uwe.ha »

Kalifornien erhält Datenschutz nach europäischem Vorbild:
https://www.golem.de/news/dsgvo-kalifor ... 35221.html

... dann werden sich die Kollegen von phpbb.COM wohl doch noch damit beschäftigen müssen :D
Uwe
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Gumfuzi
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von Gumfuzi »

ja, bis 2020
Du kannst niemals alle mit deinem Tun begeistern. Selbst wenn du über's Wasser laufen kannst, kommt einer daher und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist.
https://www.deskmodder.de
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canonknipser
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von canonknipser »

Europa bzw. in Europa agierende Unternehmen hatten ja auch mehrere Jahre Zeit, das umzusetzen. Wurde wie üblich meist erst in den letzten Tagen vor dem endgültigen Wirksamwerden umgesetzt.
Grüße, canonknipser
"there are only 10 types of people: those, who understand binary and those, who don't"
just arrived ;) - Bilder
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Penny2
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von Penny2 »

couchpilot hat geschrieben:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION JUSTIZ und VERBRAUCHER, Referat C.3: Datenschutz
Ich habe heute eine Identische Antwort bekommen, nur das Datum ist der 6.7.2018
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Heinz
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Joyce&Luna
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von Joyce&Luna »

Ich finde es schon lächerlich das jetzt jeder eine Standard Antwort bekommt.
phpBB-Style-Design.de

Keine Antwort ist die eindeutigste Antwort, die man kriegen kann.
Bitte stellt die Fragen im Forum und nicht per PN. Danke!
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Scanialady
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von Scanialady »

Textbausteine sind halt wirtschaftlich einsetzbar, und man kann Praktikanten damit beauftragen, die keine Zeit damit verschwenden müssen, sich einzuarbeiten. Politiker sind halt Leute, die mit vielen Worten nichts aussagen - das gehört zur Stellenbeschreibung :D

Die Quintessenz aus dieser mehr oder weniger automatisierten Mail lautet: sicher gibt es irgendwo irgendeine Behörde, die zuständig ist. Wir sind es nicht. Sicher gibts irgendwo jemanden der das weiß, was Sie wissen wollen. Wir sind es nicht. Jedenfalls ist es schön, dass sie unsere Verlautbarungen lesen. Viel Glück.
Die Bosheit trinkt die Hälfte ihres eigenen Giftes (Lucius Annaeus Seneca)
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Wenn von etwas kein Backup existiert, dann ist es nicht wichtig.
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Gumfuzi
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung

Beitrag von Gumfuzi »

Das würde ja voraussetzen, dass Politiker die Dinge lesen und verstehen, die sie beschließen :D
Du kannst niemals alle mit deinem Tun begeistern. Selbst wenn du über's Wasser laufen kannst, kommt einer daher und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist.
https://www.deskmodder.de
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