Interessanter Artikel in der iX

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itst
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Interessanter Artikel in der iX

Beitrag von itst »

Aus Gründen der Faulheit einfach kopiert...
heise hat geschrieben:Rechts-Check für den Internet-Auftritt

Ob unvollständiges Impressum, nicht zulässige Meta-Tags oder rechtswidrige Preisangaben - beim Betreiben von Websites lauern überall juristische Fallstricke. Wer keine Abmahnung kassieren möchte, sollte seine Site einem gründlichen rechtlichen Check unterziehen. Denn Abmahnungen und einstweilige Verfügungen von Mitbewerbern, Anwälten und zum Teil überaus dubiosen Vereinigungen sind im Internet an der Tagesordnung. Die Website-Checkliste in der neuesten Ausgabe des IT-Profimagazins iX hilft Website-Betreibern, nicht in rechtliche Stolperfallen zu tappen.

Schon die Wahl eines einprägsamen und rechtlich unangreifbaren Domain-Namens ist oftmals tückisch. Diverse Recherchemöglichkeiten helfen, Namensgleichheit oder -ähnlichkeit zu vermeiden. Vorsichtshalber sollte man einige "Ausweich-Domains" anmelden, um in Falle eines rechtlichen Angriffs die Webseite weiterbetreiben zu können. Auch bei dem Setzen von Links ist Sorgfalt angebracht. Wer verlinkte Seiten auf rechtswidrige Inhalte überprüft und das Datum des letzten Besuches im Link vermerkt, dürfte jedoch auf der rechtlich sicheren Seite sein.

Fremde Marken- und Unternehmenszeichen sollten in den Keyword-Meta-Tags für Suchmaschinen nicht genannt werden. Und wer fremde Texte oder Bilder veröffentlichen will, tut gut daran, Kontakt mit dem Urheber aufzunehmen und sich die Nutzungsrechte zu sichern. Verwendet man für die Gestaltung Inhalte von Grafik- oder Foto-CDs, sollte man im Voraus klären, ob diese per Lizenz für die freie Online-Nutzung zugelassen sind.

"Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind seit jeher ein beliebter Abmahnungsgrund. Daher sollten die genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche Preisbestandteile bereits enthalten", empfiehlt Joerg Heidrich, iX-Autor und Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags. "Wer seinen Internetauftritt anhand der iX-Website-Checkliste überprüft, kann eine ganze Reihe typischer Abmahnrisiken ausschließen und das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung minimieren".

Der vollständige Artikel inklusive iX-Website-Checkliste ist ab morgen in der aktuellen Ausgabe 08/2003 der iX und online zu finden. (ur/iX)
Hier der Link zum Artikel und zur Checkliste: http://www.heise.de/ix/artikel/2003/08/088/
Sascha A. Carlin,
phpBB.de Ehrenadministrator
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BrahmA
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Beitrag von BrahmA »

das würde ja hierzu passen
fussle
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Beitrag von fussle »

hab mir mal die checkliste ausgedruckt, nun ist die frage, was nach dieser checkliste noch im forum ergänzt werden muss ...
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