Fragen zur GNU Lizenz

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eugenandreas
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Fragen zur GNU Lizenz

Beitrag von eugenandreas »

Hallo zusammen :)

Hoffentlich ist dieses Forum das richtige um meine Frage zu stellen, aber dies schien mir am geeignetsten.

Es geht um die free GNU Lizenz. Das phpBB und auch etliche andere Skripte stehen unter dieser Lizenz, wie Ihr wisst.

Zu eben dieser GNU Lizenz würde ich Euch gern ein paar Fragen stellen:

Kann man solche Skripte auch für kommerzielle Zwecke weiterverwenden, wenn das Copyright des Erfinders vermerkt ist?

Gibt es eine Möglichkeit legal die Copyright Hinweise aus Branding-Gründen für kommerzielle Websites herauszunehmen?

Wenn ich ein solches Skript ändere, kann ich das Original-Copyright durch meines ersetzen? (wahrscheinlich kann man wohl nur ergänzen)

Bitte teilt Euer Wissen, sofern Ihr Euch mit der GNU Lizenz auskennt. Ich selber hab mir die deutsche Übersetzung durchgelesen, war mir aber über eben diese Dinge im unklaren.

Vielen Dank im voraus!

Gruß,
Eugen
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itst
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Beitrag von itst »

Was meinst Du mit 'für kommerzielle Zwecke weiterverwenden'?

Eingesetzt werden darf ein GPL-lizenziertes Tool zu jedem Zweck, weitergegeben jedoch nicht.

Die sichtbaren Copyright-Hinweise, wie der Powered by Link des phpBB, dürfen entfernt werden. Beachte jedoch, das Du dann z. B. bei phpBB, keinen Support mehr bekommst.

Wenn Du Programmcode änderst und weitergeben willst, musst Du a) Deine Änderungen beschreiben und b) darfst Du nur, wenn es tatsächlich signifikante Änderungen sind, den Copyright-Hinweis ändern bzw. durch Deinen ersetzen.

Ansonsten: IANAL, also frag den Anwalt Deines Vertrauens, besonderns, wenn Du tatsächlich Geschäfte mit sowas machen willst.
Sascha A. Carlin,
phpBB.de Ehrenadministrator
:o
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eugenandreas
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Beitrag von eugenandreas »

Danke itst für deine schnelle Antwort.

Folgendes:
Es soll ein PHP Skript, Forum und/oder Galerie-Skript, für die Website eines Kunden eingesetzt werden. Die Galerie und das Forum sollten dabei ohne diverse Copyright Links sein um einen falschen Eindruck beim Kunden zu vermeiden. Die Copyright Hinweise innerhalb des Quellcodes selbst können gerne behalten werden, da sie ja nicht vom Surfer gesehen werden.

Die einzigen Änderungen werden sich auf Erweiterungen/Mods und Design beziehen.

Könnte ich also GNU-Skripte auf diese Weise einsetzen (copyright in quelltext, nicht aber auf der dargestellten Website)?

Unabhängig davon werde ich sicherlich auch nochmal meinen Anwalt ansprechen.

Gruß,
Eugen
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Jensemann
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Beitrag von Jensemann »

Im Zweifel reicht oft auch die FSF zu Fragen, am besten wohl die FSF Europe, die geben dir auch gerne auskunft zum verständniss der GPL.
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eugenandreas
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Beitrag von eugenandreas »

Da ich die Abkürzung FSF nicht kennte, könntest Du mir bitte einen Link dazu geben?

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort, ich werde es auf jedenfall versuchen (wenn ich die url bzw. Namen kenne)!

Gruß,
Eugen
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hansen
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Beitrag von hansen »

eugenandreas hat geschrieben:Da ich die Abkürzung FSF nicht kennte, könntest Du mir bitte einen Link dazu geben?
FSF = Free Software Foundation
http://www.fsfeurope.org/
Google ist dein Freund :wink:
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larsneo
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Beitrag von larsneo »

Könnte ich also GNU-Skripte auf diese Weise einsetzen (copyright in quelltext, nicht aber auf der dargestellten Website)?
die frage lässt sich nicht wirklich eindeutig beantworten - und leider konnte bis dato auch die FSF keine wirklich klare auskunft dazu geben.

sicher ist, dass die copyright hinweise im quelltext übernommen werden müssen und lediglich ergänzt werden dürfen. darüberhinaus muss jegliche von GNU GPL lizensierter software abgeleitete programmversion wieder unter der GPL (oder einer 'kompatiblen' freien lizenz) lizensiert werden - falls sie weiter vertrieben wird.
sichtbare copyright footer können allerdings - so die bisher vertretene meinung der FSF - vom copyright-inhaber quasi als 'nutzungsbedingung' gefordert werden - unabhängig von der lizenz. während z.b. die phpbb group das entfernen des copyright footer erlaubt (aber im gegenzug den support einstellt) fordert beispielsweise franzisco burzi in den aktuelleren phpnuke versionen einen entsprechenden footer. eine juristische prüfung der GPL wird imho kein jurist ernsthaft angehen, da die generelle wirksamkeit der GPL in deutschland/europa nicht unumstritten ist...
mit anderen worten: es kommt darauf an :roll:
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eugenandreas
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Beitrag von eugenandreas »

Larsneo, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, genau darauf hab ich gewartet. Dann scheint die GNU wohl ein sogenannte Grauzone zu sein, in der Rahmen festgelegt ist, aber 100% schlüssig ist man sich auch nicht..
Nungut, wohl oder übel werde ich dann einfach legitime Änderungen am Copyright vornehmen müssen (nicht sichtbar, nur quellcode..) und hoffen, dass sich kein Rechtsanwalt darauf stürzt.

Ich denke
da die generelle wirksamkeit der GPL in deutschland/europa nicht unumstritten ist...
ist ein generelles Rechtsproblem. Egal in welchem Rechtsbereich, Streitigkeiten gibt es immer sobald mehrere Gesetze aus verschiedenen Ländern in Kraft treten.. aber dies ist ein anderes Thema :)


Vielen Dank nochmal für Eure Informationen, sie haben mich ein ganzes Stück weiter gebracht!

Gruß und gute Nacht,
Eugen
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larsneo
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Beitrag von larsneo »

Dann scheint die GNU wohl ein sogenannte Grauzone zu sein, in der Rahmen festgelegt ist, aber 100% schlüssig ist man sich auch nicht..
die GPL ist keine grauzone - sie ist - zumindestens für den amerikanischen markt - absolut korrekt. das problem liegt in erster linie im unterschiedlichen verständnis des urheberrechtes: in amerikanischer lesart stellt das urheberrecht ein wirtschaftsgut dar - es herrscht der grundsatz der vertragsfreiheit. wenn der urheber seine rechte an einem werk vollständig übertragen möchte, so ist dies möglich. in europa stellt man sich das urheberrecht zwar als wirtschaftsgut, zugleich aber als persönlichkeitsrecht des urhebers vor, vergleichbar dem recht am eigenen bild oder der privatsphäre. deswegen finden sich im deutschen und im französischen recht vorschriften, die eine völlige veräußerung des rechts an einem werk für unzulässig erklären. schließt ein urheber einen solchen vertrag, so ist dieser ohne rechtliche wirkungen.
eine gute quelle für informationen ist imho http://www.ifross.de/

solange du das 'resultierende werk' allerdings nicht weiter verbreitest, solltest du dir eigentlich nicht zuviele sorgen machen müssen (mal abgesehen davon, dass du deinem kunden die GPL-lizensierung stecken musst) - aber an dieser stelle der standard-disclaimer: i'm not a lawyer ;-)
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eugenandreas
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Beitrag von eugenandreas »

larsneo hat geschrieben: eine gute quelle für informationen ist imho http://www.ifross.de/

solange du das 'resultierende werk' allerdings nicht weiter verbreitest, solltest du dir eigentlich nicht zuviele sorgen machen müssen (mal abgesehen davon, dass du deinem kunden die GPL-lizensierung stecken musst) - aber an dieser stelle der standard-disclaimer: i'm not a lawyer ;-)
Was meinst Du nun genau mit "resultierende Werk"? Das resultierende Werk wird doch schon durch die Darstellung der Website weiter verbreitet?

Muss ich dem Kunden dann wie du erwähntest wirklich ne Kopie vom Quellcode geben? Zwingend oder nur wenn er es sich wünscht (natürlich muss gesagt werden, dass es unter gnu is)?
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