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Homer1288
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Beitrag von Homer1288 »

junge, reg dich mal ab ey :roll:

ich piss mich hier garnicht ins hemd^^... Was hast du fürn prob.?
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D@ve
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Beitrag von D@ve »

Homer1288 hat geschrieben:junge, reg dich mal ab ey :roll:

ich piss mich hier garnicht ins hemd^^... Was hast du fürn prob.?
Sollen wir den Thread zumachen??? Wenn nicht, möchte ich doch bitte um eine etwas zivilisiertere Ausdrucksweise bitten.
Der Topic-Starter hat sich bereits an einen der kompetentesten Fach-Anwälte in Sachen in Internet gewandt, weitere Ratschäge sind deswegen hier momentan einfach unerwünscht und eher kontraproduktiv.

Gruß, Dave
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oxpus
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Beitrag von oxpus »

Genau. Es gibt einfach anzuwarten, was aus diesem "Rechtsstreit" wird (für mich ist es immer noch eine Farce).
Grüße
OXPUS
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Homer1288
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Beitrag von Homer1288 »

jensemann hat geschrieben:
Homer1288 hat geschrieben: nunja das deutsche recht ist nicht "sicher" , das deutsche recht sieht es ganz bestimt nicht vor, Irgendwelche webmaster wegen eines Nicknamens zu verklagen :roll:
Oh man, jungs/mädels/aliens, rafft es doch ENDLICH.

Es wurde bislang niemand verklagt, es wurde lediglich abgemahnt (und die rechtliche Grundlage dieser Abmahnung ist nicht ganz unumstritten). Mit dem Deutschen Recht hat es bislang gar nichts auf sich, das spricht nämlich nach wie vor der Richter und nicht ein dahergelaufener Furz von Winkeladvokat. Also pisst euch nicht ins Hemd sondern wartet den Prozess ab.
joa, ich habe ja eine freundliche ausdrucksweise ;)

Auch mal ne seite davor leesen, und dan mal schauen wer hier von uns beiden zivilisierter ist....


Homer :roll:
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Jensemann
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Beitrag von Jensemann »

Homer1288 hat geschrieben: joa, ich habe ja eine freundliche ausdrucksweise ;)
Schön, ich auch, meistens ...

Aber irgendwann ist auch Ende im Gelände und dann wird aus dem lieben Jensemann der Sense(n)mann, insbesondere dann, was nicht nur dich betrifft, aber du hast das Fass eben zum Überlaufen gebracht, wenn hier ständig auf dem "System" rumgehackt wird nur weil (mal wieder) ein Anwalt eine möglichkeit sucht die Nachteile dessen für sich auszunutzen. Hier werden die Tätigkeiten von einigen (Un)rechtsanwälten automatisch mit Deutschem Recht gleichgesetzt, was nicht mehr und nicht weniger schlichtweg dummschwatz ist. Genauso ein Dummschwatz wie das es sich hier um eine Klage handeln würde, Abmahnen kann dich ein Anwalt auch wegen Furzens in der Öffendlichkeit, ob er damit aber rechtlich durchkommt steht auf nem ganz anderen Blatt.

Ähnlich fundiert sind dann Vorschläge zur Verbesserung des "Systems" wie man sie ständig liest, ehrlich, bei diesem Volk könnte ich, wäre ich Politiker, meine Wähler wohl nicht mehr ernstnehmen, aber ich schweife ab.

Mir ist der Thread hier durchaus wichtig, ich würde es daher befürworten wenn wir 2 weiteren Meinungsaustausch oder Streitereien per PN oder E-Mail "austragen" könnten. Man muß das Thema ja nicht noch mehr Verwässern ...
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Pyramide
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Beitrag von Pyramide »

jensemann hat geschrieben:Abmahnen kann dich ein Anwalt auch wegen Furzens in der Öffendlichkeit
Wirst du wohl aufhören, denen auch noch Ideen zu liefern ;)
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mgutt
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Beitrag von mgutt »

in dem sinne finde ich es schon eine klage auch wenn der Vorgang selbst nicht als solcher geschimpft wird.

Denn wenn er gar nicht auf diese Abmahnung reagiert hätte, dann wäre er "verklagt" worden und hätte automatisch vom Gericht die Unterlassungerklärung erhalten.

Das ist eigentlich auch das schlimmste daran. Man wird abgemahnt und wenn man der "dumme" Bürger ist und sich nur denkt "was habe ich damit am Hut" schon hat man ein handfestes Urteil in der Hand.

Viele vergessen das und ich will nicht wissen wie viele Bürger in unserem Land grundlos so eine Abmahnung bereits getilgt haben, nur weil Sie Angst vor den Folgen haben.

Das Deutsche Recht bleibt meiner Meinung nach Schuld daran. Schließlich sind wir hier in Deutschland das einzige Land auf der Welt, dass es den Rechtsanwälten erlaubt beim Abmahnen zu kassieren.

Hier ist ein besonderer Fall zu verzeichnen, aber andere werden auch nur abgemahnt, weil Sie ihren Vornamen im Impressum gekürzt haben oder weil sie in die Ebaybeschreibung schreiben "passt zu XYZ Schmuck". Und diese Bürger werden vor Gericht geschliffen und ganz regulär verklagt.

Auch hart fand ich das mit dem Jugendlichen, der bei Ebay verkauft und weil er das in seinem Alter schon konnte, direkt als Erwachsener Gewerbetreibender verurteilt wurde, weil er in seinem gesamten "Geschäftsdasein" bereits 26 Bewertungen erhalten hatte.

Sorry, da bleibt als Sündenbock für mich nur das Deutsche Rechtssystem.
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D@ve
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Beitrag von D@ve »

Was ist denn besser? Willst Du es lieber haben wie in den USA, wo jeder Unternehmer grundsätzlich mit einem Bein im Knast steht und immer damit rechnen muss, wegen irgendeinem Produkthaftungs-Mist auf Summen verklagt zu werden, die ihn ein Leben lang ruinieren.

Jedes Rechtssystem hat seine Fehler, außerdem hat gibt es immer es immer zwei Seiten. Was Du z.B. als total unfair empfindest, sieht ein andere aus anderer Perspektive. Und so lange Du hier mit irgendwelchen Beispielen (Ebay etc.) um Dich schmeißt ohne die entsprechenden Urteile zu verlinken, ist jegliche Diskussion sinnlos. Es ist z.B. durchaus möglich und auch okay, jemandem auch nach nur 26 Bewertungen zu bescheinigen, dass er gewerblich handelt...

Wenn Du Dich aber weiter über dieses Thema auslassen willst, möchte ich Dich bitten, im Smalltalk einen neuen Thread aufzumachen - Danke

Gruß, Dave
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Dwing
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Beitrag von Dwing »

mgutt hat geschrieben:Denn wenn er gar nicht auf diese Abmahnung reagiert hätte, dann wäre er "verklagt" worden und hätte automatisch vom Gericht die Unterlassungerklärung erhalten
Vom Gericht hätte er keine Unterlassungsklage erhalten, der Fall wäre geprüft worden und nach einiger (wahrscheinlich langer) zeit, wäre ein Urteil gefällt worden.

Die Unterlassungserklärung bekommt man i.d.R. vom Abmahnenden bzw. dessen Anwalt und unterschreibt sie um nicht verklagt zu werden.

Werfe bitte nicht mit Sachen um dich, in denen du dich nicht auskennst.

Allgemein, ist das im deutschen Recht ziemlich gut geregelt. Leider nutzen viele Anwälte die Unkenntnis ihrer Mandanten aus, um schnell mal auf eine Klage zu drängen. Denn dadurch verdienen sie einiges an Geld.
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mgutt
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Beitrag von mgutt »

@ dwing

dabei stütze ich mich einfach aus den informationen der aktuellen lage. in dem beispiel ging es um die webseite ballz.de

kurzes zitat daraus:
Dann war erstmal Ruhe, bis ich dann die einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg im Briefkasten hatte. ...

Danke schön Hamburg. Übrigens, weil ich mich ja damals darüber gewundert habe, warum nicht Berlin, sondern Hamburg als Gerichtsstand gewählt wurde, das hat nen ganz einfachen Grund: Eine einstweilige Verfügung kommt nur in Fällen durch, bei denen eine wirkliche Dringlichkeit vorliegt, denn ein Gerichtsprozess dauert Monate, wenn nicht sogar Jahre. Bei "dringlichen" Fällen gibt es deshalb die juristische Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Die Frist für eine "Dringlichkeit" liegt im jeweiligen Ermessen der einzelnen Gerichte. Während also einige Gerichte in Deutschland bereits nach 2 Wochen sagen "Moment mal, so dringlich kann es ja nicht sein, wenn ihr erst 2 Wochen später zu uns kommt!?" sagen andere Gerichte eben "2 Monate... ja klar... kein Problem... hier ist der Stempel" ... Hamburg ist anscheinend etwas kulanter, was diese Fristen angeht, deswegen ist die Berliner Anwaltskanzlei mit seinem Berliner Mandanten eben nach Hamburg gegangen... logisch? Tjoar... öhm... ja ne, is klar...
Dort wurde die einstweilige Verfügung sofort erlassen, obwohl nicht wirklich von einer Dringlichkeit auszugehen ist. vielleicht kennst du den Fall von Ballz.de und sonst einfach mal nachlesen:

http://www.ballz.de/sonyvsballz.html

@ D@ve

wenn man die Linksammlung von ironsport verfolgt und dann im heise forum liest kommt man auf weitere interessante abmahnungsfälle.

Dadurch bin ich auf diesen Beitrag gestoßen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20219/1.html

Dort wurde eine Dame abgemahnt von Cartier.

Oder der Schüler, der ohne Anhörung verklagt wurde z.B.:
Der Schüler hatte wiederum das Anwaltsschreiben nur nicht ernst genommen, was ihn vor Gericht brachte. Und klar: Auch er ist für den Richter ein gewerblicher Verkäufer – dass ein Schüler überhaupt schon weiß, wie Ebay funktioniert, weist für den Richter auf ein Wunderkind hin und er rechnet den kläglichen Umsatz des Schülers sogar noch höher als bei normalen Internetnutzern. Ohne Anhörung – schließlich herrscht in Markenrechtsdingen am Landgericht ohnehin Anwaltszwang und der eigentlich Betroffene hat da nichts zu melden.
Cartier hat dabei auch ganz klar den User haftbar gemacht, der sich bei ebay "Cartier_0" genannt hatte. Also zum Vergleich dieses Falls ganz klar getrennt zwischen dem Seitenbetreiber und dieser dritten Person.

Ich dachte eigentlich, dass das Abmahnen wegen Markenrecht / Urheberrecht genau dieses Thema wäre ;)

Meiner Meinung nach sollte der Unternehmer eher mit einem Bein im Knast stehen, als der Endverbraucher, wegen einem Satz in einer Ebayauktion oder einem Usernamen um seine Existenz gebracht werden. (Im Heisebeitrag wird von gepfändeten Konten erzählt!)

Man kann fest davon ausgehen, wenn man sich in einem Forum mit dem Usernamen "Cartier_xyz" anmeldet, dass man die Abmahnung dafür bekommt. Und wer schützt mich als Forumbetreiber davor, denn ich habe keine persönlichen Daten von meinen Usern?!
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