Nee, falsch! Urheber ist der "Schöpfer" eines Werkes (§7 UrhG).
Ein Wiedergebender ist der "ausübende Künstler" (§52 UrhG).
Beide sind durch das UrhG geschützt. Wie in der Malerei ist
dadurch zum Beispiel auch die Musik geschützt. Auch wenn der
Komponist schon lange tot ist, darf ein Musikstück nicht ohne
Erlaubnis des ausführenden Musikers wiedergegeben werden.
Wer das nachlesen möchte, der wird hier fündig: Click Me
Gruß Ron
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phpBB 2.0 hat das Ende seiner Lebenszeit überschritten
phpBB 2.0 wird nicht mehr aktiv unterstützt. Insbesondere werden - auch bei Sicherheitslücken - keine Patches mehr bereitgestellt. Der Einsatz von phpBB 2.0 erfolgt daher auf eigene Gefahr. Wir empfehlen einen Umstieg auf phpBB 3.1, welches aktiv weiterentwickelt wird und für welches regelmäßig Updates zur Verfügung gestellt werden.
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