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Ron_Berlin
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Beitrag von Ron_Berlin »

Nee, falsch! Urheber ist der "Schöpfer" eines Werkes (§7 UrhG).
Ein Wiedergebender ist der "ausübende Künstler" (§52 UrhG).
Beide sind durch das UrhG geschützt. Wie in der Malerei ist
dadurch zum Beispiel auch die Musik geschützt. Auch wenn der
Komponist schon lange tot ist, darf ein Musikstück nicht ohne
Erlaubnis des ausführenden Musikers wiedergegeben werden.

Wer das nachlesen möchte, der wird hier fündig: Click Me

Gruß Ron
Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
http://www.RonGS.de
http://www.Berlin-Brandenburg-Biker.de
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