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Verfasst: 25.11.2006 07:54
von Killer-Man
Wenn bei dieser Methode die Personalausweisnummer allein nicht mehr ausreicht, wie genau wird dann die Volljährigkeit überprüft? (Das hab ich noch immer nicht verstanden)

Verfasst: 25.11.2006 10:55
von darkon
Dann lies dir einfach mal die Seiten der Anbieter der Altersüberprüfung durch, da steht das genau beschreiben....

Verfasst: 25.11.2006 14:09
von Xwitz
@ Killer-Man, überhaupt nicht, es wird ein fremder Service benutzt der die Altersüberprüfung durchführt (z.B. mit Postidentverfahren) und bei dem sich der User "anmelden" muß.

Verfasst: 25.11.2006 16:34
von Killer-Man
@ darkon: Hab ich, aber das steht nicht wirklich was braubares. Außerdem ist deren Beschreibung nicht sachlich, da sie natürlich alle Vorteile beschönigen.


@ Xwitz: Du hast gesagt mit "Postidentverfahren", aber nicht jeder derüber 18 ist hat automatisch eine Kreditkarte.
Mit welchen Methoden wird das denn noch überprüft?

Verfasst: 25.11.2006 23:34
von darkon
Killer-Man hat geschrieben:@ darkon: Hab ich, aber das steht nicht wirklich was braubares. Außerdem ist deren Beschreibung nicht sachlich, da sie natürlich alle Vorteile beschönigen.
Was gibt es an "Wir überprüfen ihre Volljährigkeit anhand des Postident-Verfahrens" denn beschönigendes?

SIcher, das wird etwas netter formuliert. Aber das ist der Kern der Aussagen.
@ Xwitz: Du hast gesagt mit "Postidentverfahren", aber nicht jeder derüber 18 ist hat automatisch eine Kreditkarte.
Bitte erkundige dich was Postident ist. Das hat mit Kreditkarten gar nix zu tun.

Verfasst: 26.11.2006 01:32
von Jugger75
Es gibt diese Möglichkeiten :lol:

Alter per Webcam verifizieren.
Brief-PIN
Konto-PIN
Alter mit der GeldKarte verifizieren
Alter per Postident-Verfahren verifizieren.

Gruß
Jugger

Verfasst: 26.11.2006 11:34
von Killer-Man
Danke Jugger75, jetzt ist es mir klar :wink:


darkon hat geschrieben:Bitte erkundige dich was Postident ist. Das hat mit Kreditkarten gar nix zu tun.
Hatte ich und ich meine nur was mit Kreditkarten gefunden zu haben :-?
Aber egal, Jugger75 hat mir ja alle gesagt, was ich wissen wollte.

Verfasst: 26.11.2006 16:11
von Xwitz
@ Jugger75 und Killer-Man, Kreditkarte bzw. Geldkarte ist aus dem gleichen Grund wie der Personalausweis ungeeignet. Das kann sich ein Kind bei den Eltern besorgen.

Verfasst: 27.11.2006 10:26
von darkon
Bitte unterlasst es doch einfach mal so einen Blödsinn zu verbreiten.

Überprüfungen per Geldkarte, Konten etc. sind vor dem Jugendschutzgesetz NICHT sicher. Was erlaubt ist steht deutlcih auf www.jugendschutz.net.

Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann verdammt teuer werden, das ist wirklich kein Thema um dummes Halbwissen zu verbreiten. Nur weil jemand das anbietet muß es noch lange nicht im Sinne des Gesetzes sein.

Verfasst: 02.12.2006 23:13
von Jugger75
darkon hat geschrieben:Bitte unterlasst es doch einfach mal so einen Blödsinn zu verbreiten.

Überprüfungen per Geldkarte, Konten etc. sind vor dem Jugendschutzgesetz NICHT sicher. Was erlaubt ist steht deutlcih auf www.jugendschutz.net.

Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann verdammt teuer werden, das ist wirklich kein Thema um dummes Halbwissen zu verbreiten. Nur weil jemand das anbietet muß es noch lange nicht im Sinne des Gesetzes sein.
Das steht so auf der Seite von denen, also verbreite ich doch kein Halbwissen.
Das ist so wie die es Prüfen.
Also überleg mal was du hier schreibst und lies dir die Seiten die du verlinkst richtig durch:evil:
Zentraler Kreditausschuss (ZKA)
Die aktuelle Version der ZKA-Chipkarte, die im Rahmen des turnusmäßigen Austausches von Banken und Sparkassen ausgegeben wird, bietet auch ein "Jugendschutzmerkmal", das in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler entwickelt wurde, um der Verpflichtung zur Altersverifikation an Zigarettenautomaten nachzukommen. Diese Lösung kann im Internet zur Herstellung Geschlossener Benutzergruppen verwendet werden.
fun communications: SmartPay AVS (Modul)
Das AVS-Modul von fun basiert auf dem Jugendschutzmerkmal der GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft. Die Authentifizierung des Users einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet erfolgt über einen Chipkartenleser am Computer.
http://www.jugendschutz.net/avs/avs_systeme/index.html