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Re: lt urteil adresse bei registrierung zwingend nötig ?

Verfasst: 29.10.2007 17:05
von Ghost11
skys hat geschrieben:
Wenn Sie sich registrieren möchten, müssen Sie einen Benutzernamen, ein Kennwort, eine gültige E-Mail-Adresse sowie Ihren Namen und Ihre Wohnanschrift angeben. [...]

Ihr realer Name und Ihre Anschrift ist ausschließlich von den beiden Betreibern des Forums und dem techn. Administrator einsehbar. Nach einem neueren Urteil des OLG Düsseldorf sind diese Angaben nun zwingend erforderlich.
insbesondere letzer satz erstaunte mich.
In dem Fall sieht mir das auch sehr nach Adressen-Sammlung aus.

Allerdings, so einigen letzten - und äußerst "seltsamen" - (deutschen) Gerichtsurteilen nach, würde es mich nicht wundern, wenn die Sache mal tatsächlich in div. Gesetzen fix verankert vorzufinden sein wird. Und über kurz oder lang, wird es auch so kommen (Gründe dafür gibt's genug). :roll:

Verfasst: 29.10.2007 23:54
von skys
Telemediengesetz § 13 Abs. 6 hat geschrieben:Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
zumindest hätte ich dies als deutschlandweit geltend über ein urteil eines olg gestellt.

adressen sammeln bei einer anscheinend seriösen domain ? wäre ja mies :-?

danke jedenfalls für eure meinungen.

Verfasst: 30.10.2007 00:06
von Ghost11
Hallo!
Na ja, habe vergessen zu erwähnen, dass die Angelegenheit auch immer darauf ankommt, WIE die ganze Sache (div. Urteile) der Seiten-Betreiber interpretiert. Das kann durchaus auch eine reine Vorsichtsmaßnahme darstellen, um im Falle des Falles nicht "belangt für Taten anderer Leute" werden zu können. Ein Betreiber (und das ist ja das Problem) ist immer leichter "greifbar", als "meerschweinchen46" - und das ist das fundamentale Problem.
Auffällt jedenfalls, dass diverse Gerichte Seiten- bzw. Forenbetreiber "indirekt" (klar definiert begründen geht -noch-nicht) immer mehr dazu zwingen, die Identitäten ihrer Nutzer zu kennen - und das ist es eben (u.a.) der Punkt.

Also in Zusammenhang mit dem ganzen Thema, würde ich z.B. NIEMALS etwas mit einem Gerichtstand HAMBURG was zu tun haben wollen - wobei offenbar andere auch immer mehr nachziehen/angleichen ... :roll:

Verfasst: 30.10.2007 00:51
von MTV-King
Die Bundesregierung bzw. andere Behörden müssten ne Liste aller Bürger online stellen, die man per Script abfragen kann (bzw. der User sagen, ich bin der und der, was man abgleicht) und so sich der User dann verifiziert.

Aber sowas wird es wohl nicht geben :(

Ich schweife vom Thema ab, oder?

Verfasst: 30.10.2007 00:56
von Ghost11
Nö - tust du nicht.
Die ganze Sache hat auch mit dem RECHT AUF RUHE und Recht auf Privatssphäre zu tun. Das heißt, "Nicknames" können und werden auch in Zukunft vorherrschend sein - NUR, dass eben nur berechtigte Leute (Admins/Betreiber etc) sehr wohl werden (verpflichtend) wissen müssen, WER hinter "meerschweinchen46" steckt - und das macht den Unterschied. :wink:

Verfasst: 13.11.2007 21:41
von Ghost11
Oops, bin jetzt gerade wieder über jenen Artikel gestolpert, der es meiner Meinung nach am besten auf den Punkt bringt:

Supernature-Forum geht beim LG Hamburg baden

Das ganze „Problem“ ist eben darin offenbar zu finden:
Forenbeiträge sind journalistisch-redaktionelle Inhalte im Sinne des § 54 RfStV.
Wer hätte das gedacht?
Tja, und die Kommentare zu dem Artikel, die bringen es aber auch auf den Punkt …

Verfasst: 13.11.2007 21:53
von Berliner Schildkroete
Womit wir wieder beim Presseausweis wären :D

Verfasst: 13.11.2007 21:55
von Ghost11
Berliner Schildkroete hat geschrieben:Womit wir wieder beim Presseausweis wären :D
Ja, diese Kommentare hab ich auch lustig gefunden - aber demnach eigentlich gar ned so abwegig ... :roll:

Echt arg die ganze Sache ... :-?