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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 13.12.2010 18:59
von Passat
Was ist denn an einem Forum per se jugendgefährdend?
Gar nichts!
Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Im Übrigen hilft eine Zeitsperre überhaupt nicht.
Was ist z.B., wenn z.B. ein deutsches Kind in China von nach dort versetzten deutschen Bürgern eine jugendgefährdende Seite aufruft und die Eltern dann den Seitenbetreiber in Deutschland verklagen?
Wenn es hier 02 Uhr ist, ist es in China 09 Uhr, also greift da die Zeitsperre gar nicht.
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 13.12.2010 19:11
von redbull254
Passat hat geschrieben:Was ist denn an einem Forum per se jugendgefährdend?
Gar nichts!
Stimmt.
Passat hat geschrieben:Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Natürlich ist in letzter Instanz der Forenbetreiber dafür verantwortlich, wer sonst?

Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 13.12.2010 19:32
von womo2006
Passat hat geschrieben:Was ist denn an einem Forum per se jugendgefährdend?
Gar nichts!
Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Das sieht der §5, Abs.3 JMStV leider ganz anders.
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 13.12.2010 21:44
von modernist
redbull254 hat geschrieben:Wenn man im realen Leben nichts geregelt bekommt geht man halt in die Politik und labert dann die Bevölkerung mit „schlauen“ Sprüchen dumm und dusselig.
Oder man schreibt in Foren...
Das sind aber auch immer Vorlagen hier...
Die "Definition des technischen Labels zur Altersklassifizierung in Telemedien" ist übrigens ein zigseitiges PDF...wie könnte es auch anders sein in Deutschland:
http://www.online-management-kontor.de/ ... erung.html
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 13.12.2010 23:22
von redbull254
modernist hat geschrieben:redbull254 hat geschrieben:Wenn man im realen Leben nichts geregelt bekommt geht man halt in die Politik und labert dann die Bevölkerung mit „schlauen“ Sprüchen dumm und dusselig.
Oder man schreibt in Foren...
Das sind aber auch immer Vorlagen hier...
Ich hoffe doch nicht, das Du Dich angesprochen fühlst?
Das wäre natürlich vollkommen unbeabsichtigt gewesen.

Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 14.12.2010 00:36
von Passat
womo2006 hat geschrieben:Das sieht der §5, Abs.3 JMStV leider ganz anders.
Tja, lese einmal den §2 Abs. 1 JMStV:
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien
im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages
Ein privates Forum oder eine private Homepage ist kein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
Also betrifft das JMStV diese gar nicht.
Das JMStV ist für Anbieter von Rundfunk und Fernsehen und deren Telemedien gedacht.
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 14.12.2010 00:48
von Mahony
Hallo
Passat hat geschrieben:Ein privates Forum oder eine private Homepage ist kein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
Also betrifft das JMStV diese gar nicht.
Das JMStV ist für Anbieter von Rundfunk und Fernsehen und deren Telemedien gedacht.
Ahja -->
http://www.heise.de/ct/artikel/Altersfr ... 44204.html und
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
Schön das wir das dann geklärt hätten.
Grüße: Mahony
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 14.12.2010 14:25
von womo2006
Passat hat geschrieben:
Tja, lese einmal den §2 Abs. 1 JMStV:
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien
im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages
Ein privates Forum oder eine private Homepage ist kein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
Also betrifft das JMStV diese gar nicht.
Das JMStV ist für Anbieter von Rundfunk und Fernsehen und deren Telemedien gedacht.
Hmm okay, in der Fassung von 1945 stand das wohl noch nicht drin. Deshalb empfehle ich die
=>aktuelle Fassung des RStV und hier im besonderen §2, Abs. 1 und 2(13)

Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 14.12.2010 17:17
von talk-pla.net
Lustige Diskussion, die ich hier entfacht habe

Wie gesagt, da mein Adminkollege selbst Jurastudent im Staatsexamen ist und ich auch sonst genug Anwälte u.ä. in meiner Familie habe - nehmt es mir nicht übel, aber ich verlasse mich dann doch lieber auf deren Einschätzung, als auf so eine Diskussion hier
womo2006 hat das Problem richtig erkannt: der Begriff "entwicklungsgefährdend" ist noch nicht ausreichend definiert, sodass sich viele erhoffen werden, durch Abmahnungen das große Geld zu machen.
Die beiden Age-Mods haben wir schon lange im Einsatz, damit werden wir uns nun auch bei diesem Thema behelfen. Nichts tun halte ich auf jeden Fall für grob fahrlässig. Schon alleine eine Diskussion über FSK16-Filme mit Einbindung eines Trailers kann geldgeile Leute auf falsche Ideen bringen...
Viele Grüße
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Verfasst: 14.12.2010 17:31
von redbull254
talk-pla.net hat geschrieben: Wie gesagt, da mein Adminkollege selbst Jurastudent im Staatsexamen ist und ich auch sonst genug Anwälte u.ä. in meiner Familie habe - nehmt es mir nicht übel, aber ich verlasse mich dann doch lieber auf deren Einschätzung, als auf so eine Diskussion hier
Nun ja, wenn Du Dich bei rechtlichen Fragen auch nur auf Aussagen verlassen würdest, die in einem Support-Forum für phpBB3 gemacht worden sind, würdest Du wahrscheinlich einen Fehler machen. Schließlich ist das hier kein Fachforum für Rechtsanwälte.
Wir können nur darüber diskutieren und unsere eigene Meinung dazu abgeben.
Ich verlasse mich jedoch auch nicht immer uneingeschränkt auf die Aussage eines Rechtsanwalt wenn es nicht sein Fachgebiet ist.
Dafür gibt es nun einmal
Fach-Anwälte.
Ein Internist käme auch nicht auf die Idee eine Operations-Methode eines Chirurgen zu bewerten obwohl beide Ärzte sind.
In letzter Konsequenz muss das jeder so machen wie er es für richtig hält.