Seite 2 von 2

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 15.12.2019 13:06
von schnagga
Das mag deinem Gerechtigkeitssinn entsprechen und von dir auch so gehandhabt werden. Rechtlich bist du da aber eher nicht im grünen Bereich.
Die Rechtssprechung gibt den Usern damit einen gewissen Schutz vor der Willkür eines Forenbetreibers.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 16.12.2019 08:23
von Pfiffy
Ich empfinde das Urteil als Frechheit. Gott sei Dank gibt es in meinem Forum keinerlei Fristen o.ä. und daher kann und werde ich mein Hausrecht auch künftig ausüben. Wenn sich jemand daneben benimmt heißt es und tschüß!

Grücce
Pfiffy

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 16.12.2019 11:26
von oxpus
Pfiffy hat geschrieben: 16.12.2019 08:23 Ich empfinde das Urteil als Frechheit. Gott sei Dank gibt es in meinem Forum keinerlei Fristen o.ä. und daher kann und werde ich mein Hausrecht auch künftig ausüben. Wenn sich jemand daneben benimmt heißt es und tschüß!

Grücce
Pfiffy
Ähm, gesetzlich gilt dann laut BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und bei einer fristlosen Kündigung müsste der User schon verdammt viel angestellt haben, um seine Löschung zu begründen. Abgesehen von Rechtsverletzungen.

Das Urteil ist auch nicht ungerecht:
Erst Abmahnen, dann kann gehandelt werden, lautet die Devise.

Vergesst bitte dabei nicht, dass ihr als Forenbetreiber mit Euren Usern einen Vertrag schliesst, wenn der User freigeschaltet wurde.
Und den Vertrag haben beide Seiten einzuhalten.
Wir sind ja schliesslich nicht im wilden Westen...

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 16.12.2019 19:44
von Tastenplayer
gesetzlich gilt dann laut BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Für mich definitiv abnormal. Wenn ich mich im Geschäft grob daneben benehme, bin ich nach erfolgter Kündigung, spätestens nach 60 Tagen draussen. Wenn sich einer bei mir im Forum grob daneben benimmt, soll er noch 6 Monate weiter im Forum verbleiben dürfen. :o

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 16.12.2019 21:58
von oxpus
Tastenplayer hat geschrieben: 16.12.2019 19:44
gesetzlich gilt dann laut BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Für mich definitiv abnormal. Wenn ich mich im Geschäft grob daneben benehme, bin ich nach erfolgter Kündigung, spätestens nach 60 Tagen draussen. Wenn sich einer bei mir im Forum grob daneben benimmt, soll er noch 6 Monate weiter im Forum verbleiben dürfen. :o
Öhm, die 6 Monate sind die ordentliche Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Es kommt auf den Einzelfall an.
Wenn ein User nur rumpöbelt und nach einer PN vom Forumteam (= Ermahnung/Abmahnung) sich nicht bessert (ggf. auch entschuldigt), steht wohl nichts im Weg, den User des Forums zu verweisen und seinen Account still zu legen, also ihm dann fristlos zu kündigen.

Wenn ein Störenfried dagegen gar rechtswidrige Handlungen begeht (wie dauernde Beleidigungen), ist dieses sicherlich Grund genug, dem User fristlos zu kündigen und ihm damit seinen Account umgehend zu entziehen; nach einer erfolgten Ermahnung/Abmahnung und fehlender Einsicht des Users.
Sofern man dann aber auch für spätere "Reklamationen" noch alle "Beweise" gesichert hat und die Abmahnungen dazu packt, ist man dann auch wohl rechtlich gerüstet.
Allerdings auch hier gilt immer die Einzelfallentscheidung und ein fachkundiger Jurist kann das dann besser beurteilen, als wir Hobbyjuristen zusammen.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 17.12.2019 12:12
von Scanialady
Nun - ohne je vorher von diesem Urteil Kenntnis gehabt zu haben, hatte ich in meinen Nutzungsbedingungen bereits stehen "...kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden" - und so handhabe ich das auch. Erfreulicherweise war es bisher nur selten nötig.

Mag sich ein renitenter User gerichtlichen Zugang erzwingen (was ehrlich gesagt ziemlich albern wäre), er wäre deshalb nicht willkommener.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 18.12.2019 18:59
von Tastenplayer
Mag sich ein renitenter User gerichtlichen Zugang erzwingen (was ehrlich gesagt ziemlich albern wäre), er wäre deshalb nicht willkommener.
Schon, aber Du als Forenbetreiberin must dann, laut diesem Gerichtsurteil, seine Rechtsanwalt-Rechnung bezahlen!

Es gibt ja auch Foren mit Beitragsschreibzwang. Man muss monatlich mindestens eine bestimmte Anzahl Beiträge schreiben, sonst wird man gelöscht. Das steht dann bereits bei der Anmeldung. Ich halte davon nichts. Ob das gerichtlich zulässig ist bezweifle ich.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 19.12.2019 10:17
von Scanialady
Wer keine Beiträge schreiben mag, hat den Sinn einer solchen Community nicht verstanden, und sollte einfach weiter bei Facebook bleiben :D

Insofern ist das wohl eher ein Problem der heutigen Gesellschaft, die nur Rechte kennt, aber keinerlei Verpflichtungen eingehen will. Ein solches Urteil würde für mich den letzten Anlass geben, auch mein Forum zu schließen. Dann sind alle Unruhestifter zufrieden, und ich muss mich nicht mehr ärgern.