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Verfasst: 08.01.2004 19:06
von itst
Kenntnis hast Du im dem Moment, in dem Du a) auf den Inhalt aufmerksam gemacht wirst oder b) (und schwerer nachzuweisen) die Inhalte selber gelesen hast.
Verfasst: 08.01.2004 19:07
von Markus Wandel
Hallo,
Gibt so einen allgemeinen Disclaimer was soweit wie möglich alles relevante beinhaltet ?
Wenn ja, wo bekomme ich diesen her ? Mir fehlt sowas leider noch für meine Seite.
Danke
Verfasst: 08.01.2004 19:16
von itst
Verfasst: 08.01.2004 19:18
von migge
Markus Wandel hat geschrieben:Gibt so einen allgemeinen Disclaimer was soweit wie möglich alles relevante beinhaltet ?
Wenn ja, wo bekomme ich diesen her ? Mir fehlt sowas leider noch für meine Seite.
Das spielt keine Rolle. Sobald ein User in dein Forum etwas schreibt, was gegen geltendes deutsches Recht verstößt, haftest du als Sitebetreiber ab dem Zeitpunkt, wo du Kenntnis von dem Verstoß erlangst.
Lt. TKG bist du aber nicht verpflichtet, alles zu verfolgen (was aber auch nicht in allen bisherigen Urteilen, die tw. noch nach altem TKG ergangen sind, berücksichtigt wurde). Nur, wenn ein Anwalt oder sonstjemand dich offiziell darauf hinweist, dann erlangst du halt Kenntnis und solltest die entsprechenden Passagen schnellstens beseitigen. Ansonsten schützt dich auch kein Disclaimer...
Ist alles etwas schwierig - ich würde im Zweifelsfall immer Löschen, statt es drauf ankommen zu lassen...

Verfasst: 08.01.2004 19:29
von Markus Wandel
@itst
Danke, genau sowas hab ich gesucht.
Eventuell werd ich die einwenig umarbeiten und an mein Forum anpassen.
Verfasst: 08.01.2004 19:42
von Elke
Lt. TKG bist du aber nicht verpflichtet, alles zu verfolgen (was aber auch nicht in allen bisherigen Urteilen, die tw. noch nach altem TKG ergangen sind, berücksichtigt wurde). Nur, wenn ein Anwalt oder sonstjemand dich offiziell darauf hinweist, dann erlangst du halt Kenntnis und solltest die entsprechenden Passagen schnellstens beseitigen. Ansonsten schützt dich auch kein Disclaimer...
Hallo Migge,
ok... wenn man das dann gemacht hat, ist ja alles in Ordnung, aber warum soll ich gleich so ein Schreiben bezahlen ? Man hätte mich doch zuerst mal so anschreiben können, oder ?
Verfasst: 08.01.2004 19:51
von itst
Also hast Du eine Abmahnung bekommen?
Nimm Dir einen Anwalt. In Deutschland gilt immernoch der Grundsatz der Verhältnismäßgkeit...
Verfasst: 08.01.2004 22:22
von Elke
Ja, wenn man das so nennt, aber mich hatte zuvor Niemand darauf aufmerksam gemacht, dazu braucht man doch nicht gleich einen Anwalt beauftragen,oder ?
Mal ne Frage noch dazu.
Das Forum ist eigentlich nur für registrierte Nutzer zu lesen, nicht öffentlich. Gelten da nicht andere Rechte? Derjenige dem es nicht paßt was da geschrieben wird, hat es dort ja rausgeholt, indem er sich selber angemeldet hat, oder Jemanden dazu beauftragt hatte.
Kann man in den Nutzungsbedingungen verlangen, das nichts nach aussen getragen werden darf?
Verfasst: 08.01.2004 22:35
von itst
Das wäre schon statthaft, aber hier verlassen wir das Terrain, auf dem ich mich tatsächlich auskenne. Frag einen Anwalt, der wird Dir das sagen können.
Verfasst: 08.01.2004 23:09
von StyleXP
wäre aber schön wenn du deine Erfahrungen dann hier postest! Ist sicher auch für alle Interessant!
Gruß
Style