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Verfasst: 16.08.2004 05:47
von D@ve
Zum Thema Copyrightvermerk. Wenn man den entfernt ist es wie gesagt kein Problem, wenn man seinen eigenen drunter schreibt macht man sich damit allerdings trotz GPL strafbar - neuerdings sogar durch ein Gerichtsurteil bestätigt. Den eigenen Copyright-Hinweis kann man nur einsetzen, wenn man wirklich alle Grafiken und die Farben komplett durch eigene ausgetauscht hat.
jjelliss hat geschrieben:Hallo, ich bin neu hier.
Ich möchte gerne PHPBB nutzen und habe aber direkt eine Frage.
Ich kenne eine HP dessen Themen mir sehr zusagen, manche Themen möchte ich auch auf meinem Forum zur Verfügung stellen. Der Unterschied. Mein Forum ist für Kinder & Jugendliche. Das andere Forum ist für Eltern. Darf ich trotzdem die Themenüberschriften verwenden?

Ganz ehrlich, ich denke das Themenüberschriften nicht in irgendein Copyright Recht eingreifen, denn sie sind frei!

Ist das so???
Nein, Texte sind genauso durch das Urheberrechtsgesetz geschützt wie Grafiken und das ist auch gut so. Setz Dich doch einfach mit dem Admin des Boards in Verbindung und frag ob Du die benutzen darfst, das spart eine Menge Ärger.

Gruß, Dave

Verfasst: 16.08.2004 08:18
von jjelliss
Ich meine nur eine gnaz simpele Themenbezeichnung.

Verfasst: 16.08.2004 09:06
von larsneo
D@ve hat geschrieben:Wenn man den entfernt ist es wie gesagt kein Problem, wenn man seinen eigenen drunter schreibt macht man sich damit allerdings trotz GPL strafbar - neuerdings sogar durch ein Gerichtsurteil bestätigt.
hast du dazu eine referenz?

Verfasst: 16.08.2004 09:36
von D@ve
larsneo hat geschrieben:
D@ve hat geschrieben:Wenn man den entfernt ist es wie gesagt kein Problem, wenn man seinen eigenen drunter schreibt macht man sich damit allerdings trotz GPL strafbar - neuerdings sogar durch ein Gerichtsurteil bestätigt.
hast du dazu eine referenz?
Nein, nicht wirklich. Es ging dabei glaube ich um einen Copyright-Vermerk im Admin-Bereich bei dem GPL-Shop "osCommerce".

Das einzige was ich rausgefunden habe, dass es um folgendes Urteil geht:
LG Hamburg vom 28. Februar 2003 / AZ 308 O 70/03.

Gruß, Dave

Verfasst: 16.08.2004 11:12
von larsneo
google kennt scheinbar das von die angeführte urteil nicht - hast du einen direkten link?