Re: GDPR - Datenschutzverordnung
Verfasst: 21.04.2018 09:36
ja, diese "id"-Spalten habe ich mir nur rausgeschrieben, um die Tabellen zu verknüpfen.tas2580 hat geschrieben:Alle Personenbezogenen Daten also:
username = Gumfuzi
usw.
So Dinge wie field_id oder field_active gehören da sicher nicht dazu.
Gruß Tobi
Quelle: https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... timmu.htmlPersonenbezogene Daten (Art 4 Z 1)
Die Bestimmungen der DSGVO gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen.
Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Beispiele: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, etc.
Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für „anonyme Informationen“, dh für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Die Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, dies gilt auch für statistische oder Forschungszwecke.
Quelle: https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... -Vera.htmlWas hat die Auskunft zu umfassen?
- Kopien der Daten (E-Mails, Briefe, Auszüge aus Datenbanken, udgl), die konkret verarbeiteten Daten;
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien der Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben worden sind oder noch weitergegeben werden, speziell bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen (einschließlich Auftragsverarbeiter),
- wenn möglich, die geplante Speicherfrist für die Daten, oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten (falls die Daten nicht beim Betroffenen selbst erhoben worden sind);
- im Fall von Entscheidungen, die auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruhen, und gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkungen entfalten oder sie in ähnlicher Weise beeinträchtigen, Angaben zu der verwendeten Logik sowie zur Tragweite und zu den angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung;
- bei internationalen Datentransfers: falls notwendig, die Grundlagen der geeigneten Garantien.
Weiters ist die betroffene Person darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder einen Widerspruch gegen diese Verarbeitung hat, sowie dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.
die "konkret verarbeiteten Daten" sind dann also nicht alle Daten, sondern nur die Daten, die "personenbezogenen Daten" (s.o.) - wobei dort ja wieder "alle Informationen" steht.
Theoretisch könnte der User ja in einem seiner 1000 Postings den Wohnort, Hobbies, Geschlecht, Realname, etc. geschrieben haben.
Verarbeitet werden ja alle Daten (auch Postings, nicht nur Profildaten) in irgend einer Weise.
Nicht dass wir das machen(!), aber man könnte ja anhand Postings, PNs, beobachtete Themen, Profildaten ein doch oft genaues Bild der User machen - so wie es Facebook für Werbezwecke macht ("Profiling" Art. 4 Zi. 4)
Oder muss man das trennen:
- einerseits die persönlichen Daten, über die man mit dem User eine Einverständnis holen muss und sogfältig behandeln, etc.
- andererseits (auf Wunsch des Users) eine komplette Auflistung seiner Daten (die "verarbeiteteten Daten"); "Der Verantwortliche hat sich einer klaren und einfachen Sprache zu bedienen"
Da die DS-GVO für alle Bereiche gilt, ist eben die Frage, wie das auf ein Forum umzulegen ist.
Hat da jemand schon mehr konkretes Wissen (natürlich nicht rechtsverbindlich) dazu und würde es hier teilen?