Richtig, genau das ist der Punkt:hackepeter13 hat geschrieben:Man müsste theoretisch zwei Ablehnungsmöglichkeiten zur Auswahl anbieten oder dem User die Möglich anbieten das er bestimmte Punkte der Datenschutzrichtlinie zustimmen/ablehnen kann.
Lehnt der User die gesamte Datenschutzbestimmung ab oder nur einzelne Teile davon?
Diese Feststellung wäre technisch zwar lösbar, aber für alle beteiligten denkbar umständlich.
Daher könnte das Löschen des Users weiterhin ein Schritt zu viel sein (mit Kanonen auf Spatzen geschossen), nur weil der User aufgrund eines Abschnitts in den Bestimmungen, die eventuell noch nicht einmal direkt seinen Account betreffen, ablehnt, weil es keine andere technische Möglichkeit gibt?
Die Verordnung ist an dieser Stelle nicht zu Ende gedacht, darüber sind wir uns wohl einig. Aber wenn man diesen Gesetzesmangel dann auch noch mit einer "ich-lösche-lieber-gleich-den-User-bevor-ich-rechtlich-Probleme-bekomme"-Einstellung des Board-Betreibers kombiniert, dann sollte man wohl gleich nur noch Gäste betreuen und alle anderen registrierten Benutzer aussperren
