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Verfasst: 11.01.2008 18:25
von FWT
UGC hat geschrieben:Du kannst uns glauben!
Dr.Death, schließ dieses Thema!
Ich glaube, das greift zu weit in illegale Sachen!

Ich sage nur, dass es verboten ist!
Es ist eine Art von DAtenschutz!
:)

obacht!

die frage nach konkreten deutschen gesetzen ist illegal? sehr interessante auffassung. mein anliegen war in keinster weise angtrieben durch irgendwelche illegalen überlegungen oder gar handlungen. ich habe nur die aussage, dass es per gesetz verboten sei, aufgegriffen und wissen wollen wo das genau nachzulesen ist. da ist ein verweis auf google oder eben eine aussage wie "glaub es einfach" - mit verlaub - wenig hilfreich und zudem - nochmals mit verlaub - anspruchslos.

Verfasst: 11.01.2008 18:27
von UGC
Nein, die Frage selbst ist nicht illegal ;)
Aber die Aktivität, die auf Grund dieses Threades folgen kann.

Verfasst: 11.01.2008 18:31
von FWT
UGC hat geschrieben:Nein, die Frage selbst ist nicht illegal ;)
Aber die Aktivität, die auf Grund dieses Threades folgen kann.
damit habe ich nichts zu tun! ich habe, und ich wiederhole mich zur besseren verständigung gerne, eine aussage weiter unten im thread aufgegriffen, die besagt, dass es per gesetz verboten sei was hier der threadstarter angehen wollte. mir ging es nicht um die handlung selbst sondern um die gesetzliche grundlage die diese verbietet. danke.

Verfasst: 11.01.2008 19:06
von UGC
Mach was du willst...
Wir übernehmen keine Verantwortung!
Du wirst die Kennwörter aber eh nicht knacken können.
Warum wird dir hier hoffentlich keiner sagen, weil jetzt ja wohl alle wissen, was du dann machen willst!

Verfasst: 11.01.2008 19:40
von _User_
Tja es sollte ein streich unter kumpeln werden. weil er geht mit mir in die klasse. also er wird mich doch nicht anzeigen? :D
aber danke

lg

Verfasst: 11.01.2008 19:42
von Berliner Schildkroete
Bundesdatenschutzgesetz hat geschrieben: § 5
[Datengeheimnis]


Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Bundesdatenschutzgesetz hat geschrieben: § 28
[Datenspeicherung, -übermittlung und -nutzung für eigene Zwecke]


(1) Das Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

1. im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen,
[...]
Kurz gesagt, es ist illegal die erhobenen Daten für andere Zwecke, als es im Vertragsverhältniss (in diesem Fall die Nutzungsbedingungen) angegeben ist, zu nutzen.

Verfasst: 11.01.2008 19:44
von _User_
Ok danke. thema kann geschlossen werden.

lg Toby

Verfasst: 11.01.2008 20:14
von mario d.
Dieser Gesetzesausug ist aber nicht die Begründung. § 5 bezieht sich auf Staatsdiener oder Mitarbeiter einer Unternehmung, aber nicht auf Privatpersonen, die in ihrer Freizeit beispielsweise ein phpBB betreiben.

§ 28 ist auch nicht gerade passend.

Das soll jetzt keine Ermutigung sein, da auch ich nichts vom Auslesen fremder Passwörter halte. Trotzdem: Die Quelle ist nicht treffend. Und bevor man sich jetzt die Mühe macht, die richtige heraus zu suchen, frage ich mich, warum diese Diskussionen immer wieder auftreten.

Auf phpBB.com war auch mal eine Diskussion über dasselbe Thema am laufen, in welchem sich dann jemand zu "progressiv" bzw. zu "förderlich" im Sinne der Datengeier ausdrückte. Er wurde gerügt und die entsprechenden Eintragungen wurden umgehend entfernt.

Wenige Tage darauf, meldete sich dieser User wieder in einem Post zurück, in dem er darauf hinwies, dass er sich vor PN-Anfragen seitens von Wannabe-Passwortknackern kaum noch retten könne. Oft waren die Fragen wohl ähnlich gestellt, wie die des Threadstarters (obwohl ich diesem jetzt nicht zu nahe treten oder ihn bezichtigen will). Das war eine ziemlich verlogene Angelegenheit.

Was lernen wir daraus? Der Anstand sollte gebieten, dass man von den Passwörtern der User die Finger lässt. Und da das alleine klar sein sollte, sollten auch keine Fragen zu diesem sensiblen Thema gestellt werden. Und falls doch, dann sollte man seine (hoffentlich) guten Absichten ein bisschen weiter ausführen, als nur in einem einzigen Satz. :wink:

Verfasst: 11.01.2008 20:19
von _User_
Ja, ich weis. Wusste ja nicht, dass das so ein interessantes Thema ist. Naja aber da ich es eh nicht machen werden, weil ich ja gar nicht weis wie es geht, hat sich das thema für mich erledigt.

Schönen Abend noch und danke für die vielen antworten.

Verfasst: 11.01.2008 20:25
von Berliner Schildkroete
@ Mario
Sorry, FWT wollte ja unbedingt irgendwelche Paragraphen und da hab ich als Laie halt welche rausgesucht. :oops: