eumelchen hat geschrieben: 01.08.2022 16:03
Meine User sind durch WhatsApp verwöhnt, sie wollen die Bilder sofort sehen ohne noch einmal klicken zu müssen.
DSDVO würde ich gerne erst einmal außen vorlassen, zunächst möchte ich eine technische Lösung haben.
Es ist schon mutig, darüber laut nachzudenken, denn damit erfüllst du schon beinah einen Straftatbestand. Direkte Ansicht von Bildern aus fremden Quellen (noch schlimmer der Vorschlag, diese auf den eigenen Server herunterzuladen und als jpg zu speichern!) ist zumindest in Deutschland kritisch. Wenn du mit deiner Seite auf Tuvalu wohnst, ist es natürlich gleichgültig.
Zum Thema DSGVO ist im Februar erst ein
bemerkenswertes Urteil gefallen vom LG München - und da ging es lediglich um nachgeladene Google Webfonts. Aber das nur nebenbei.
Fakt ist: du kannst für aushäusige Bilder weder Einfluss darauf nehmen, wie groß die sind, noch darauf, was da zu sehen ist, oder ob die Abbildungen Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz verletzen. Es könnte den Wert deiner Benutzer übersteigen.
*Wenn von etwas kein Backup existiert, dann ist es nicht wichtig.
*Der Unterschied zwischen "Gast" und "Gastronom" liegt nicht nur in ein paar Buchstaben.
*Wenn das Auto in die Werkstatt soll, ist "Hier geht nix". - "Äh? Was geht denn nicht?" - "Ja NIX!" wenig hilfreich.