Also um das mal korrekt anzusprechen, was diese Geschichte mit DSGVO und Cloudflare betrifft.
Wenn man externe Sachen in die Homepage (Website, Forum etc.) einbindet bzw. nachlädt, muss man den Benutzer um Erlaubnis fragen bevor dies geladen wird. Jedenfalls einfach ausgedrückt.
Die TOU Ext ermöglicht es nur eigene Datenschutzerklärung und/oder eigene Nutzungsbedingungen zu erstellen und diese bei änderung wieder bestätigen zu lassen. Das ist wie hier erwähnt.
Steve Wuppertal hat geschrieben: 29.10.2025 17:20
Mit der kannst du deine Datenschutzrichtlinie und die Nutzungsbedingungen editieren, sowie eine Art Versionierung hinterlegen (jeder user, welcher der neuesten Version noch nicht zugestimmt hat, muss dies tun, um weiter am Forum teilnehmen zu können).
Was diese Cloudflare-Sache angeht, so ist eine vorherige Erlaubnis, wie es die DSGVO vorsieht, nicht möglich, da dieser Dienst, wie LukeWCS schon gesagt hat, auf einer höheren ebene als phpBB operiert.
Der Cloudflare wird nämlich als Namensserver in die Domain eingetragen.
Beispiel:
Du hast bei deinem Webspace-Anbieter oder Provider eine Domain. Wir nehmen mal folgende Konstelation:
https://beispieldomain.de
Diese Domain hat folgende Orignal Namensserver:
beispielnamensserver1.de
beispielnamensserver2.de
Wenn man sich jetzt bei Cloudflare Regestriert, bekommt man von Cloudflare 2 namensserver genannt die man bei der eigenen Domain eintragen muss.
Also wird aus dieser Konstellation:
folgende Konstellation;
Man muss also bei der Domain die Nameserver tauschen. Nicht hinzufügen, sondern die müssen ersetzt werden.
Und das kann man logischerweise nicht vorher um Erlaubnis fragen, weil das außerhalb der Zugriffskontrolle von phpbb liegt.
Das Einzige, was man hier machen kann, ist die Benutzer schon vorab informieren, dass Cloudflare eingesetzt wird. Sprich bei Registrierung und bei der TOU ext. Und evtl. als Ankündigung. Dann könnten die User entscheiden, ob es passt oder ob sie gehen und nicht mehr wiederkommen.