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Verfasst: 08.01.2004 23:12
von Elke
Ja, werde ich machen, ich vergesse euch nicht.
Danke auch für all die Hilfe,Tips und Links.
Ich glaube mein Leitspruch wird fürs Internet:
Eins ist sicher, daß nichts sicher ist ! :roll:

Verfasst: 08.01.2004 23:51
von Elke
Ach, hier noch ein Link, demzufolge kann Einem nicht so schnell was angehängt werden.
http://www.internetrecht-rostock.de/sonstiges37.htm

Verfasst: 09.01.2004 00:04
von itst
Das ist genau das Urteil, das in dem von mir weiter oben verlinkten Knowledge-Base Artikel zitiert wird ;-)

Verfasst: 09.01.2004 00:33
von Thies
Der nachfolgende Text stammt zwar aus 2002, hat nach meinem Kenntnisstand aber immer noch Gültigkeit:
Betreiber von Internet-Seiten mit Gästebüchern und Gesprächsforen sind verpflichtet, deren Inhalt regelmäßig zu prüfen. Wenn diese Prüfung unterbleibt, sind die Herausgeber der Web-Seiten für die veröffentlichen Beiträge verantwortlich. So hat das Landgericht Trier in einem Verfahren entschieden, in dem ein anonymer Schreiber im Gästebuch einem Steuerberater indirekt Steuerbetrug und Geldwäsche vorgeworfen hatte.

Der Steuerberatr klagte auf Unterlassung und bekam Recht. Die Betreiber der Internet-Seite wurden durch das Urteil (16.05.2001 - 4 O 106/00, jetzt rechtskräftig) verpflichtet, den umstrittenen Text aus dem Gästebuch zu entfernen und künftig durch die mindestens wüchentliche Prüfung der Gästebucheinträge eine Wiederholung des Eintrags zu verhindern.

Werden trotz Einhaltung dieser Regeln strafrechtlich relevante Einträge in ein Gästebuch geschrieben, so kann der Geschädigte gegen Unbekannt, nicht aber gegen die Betreiber der Internet-Seite klagen. Das Gericht machte außerdem nicht dem Antrag folgen, zur generellen Verhinderung von ehrverletzenden Einträgen den Betrieb eines Gästebuches zu verbieten. Dies würde, so das Urteil, eine unzulässige Haftung der Internet-Seiten-Betreiber für das Verhalten Dritter bedeuten.
Vor allem der Teil mit der wöchentlichen prüfung ist nett, wie soll man das z.B. bei einem Forum wie hier schafenn ????

Und: Disclaimer gibt es - soweit mir bekannt, bin auch juristischer Halblaie :) - nur nach US-Recht, diese ganzen Disclaimer sind nach deutschem Recht "nichts wert".

CU

Frank-Andre

Verfasst: 09.01.2004 12:59
von itst
Das Trierer Urteil ist in so fern veraltet, als das die aktuelle Rechtsprechung immer auf das Rostocker Urteil Bezug nimmt.

Verfasst: 09.01.2004 13:13
von Thies
Danke für die Info, das wusste ich noch nicht.

Frank-Andre

Verfasst: 13.01.2004 19:48
von Elke
Hallo ihr,
hab meinen Anwalt heute gefragt, er meinte ich soll da auf keinen Fall was bezahlen.
Außerdem "könnte" es ja auch stimmen, was da geschrieben wurde. 8)
Ich habe nichts gemacht. :wink: Kann mich auch an nichts erinnern! :D

Off Topic:

Verfasst: 14.01.2004 18:27
von Dennis63
Hallo

Nochmal zu den Disclaimern: Die zählen in Deutschland so gut wie gar nix. Wichtig ist nur, daß man sich von Links distanziert.

"Das Urteil vn 1998" ... Das kennt wohl jeder - Zumindest den Satz in den Disclaimern - Schade nur, daß das genannte Urteil NIE Rechtskräftig geworden ist, weil man damals in Revision gegangen ist und die dann aber mit einem "Aussergerichtlichem" Vergleich nie stattgefunden hat. Aber das Eigentliche Urteil ist NICHT rechtskräftig...

"Das Blalba aus den USA, welches verbietet, das Polizisten Anwälte usw auf diese Seite dürfen" ... nicht so bekannt, aber ab und zu sieht man das. Hier wird behaupet, daß Bill Clinton nen Gesetz gemacht hat, mit dem man als Betreiber allen Leuten die einem was anhaben wollen verbieten kann auf die Page zu gehen... Schade nur, dass ALLES, aber wirklich ALLES dadran ausgedacht ist....

Grüße
Dennis

Re: Off Topic:

Verfasst: 14.01.2004 20:35
von Root007
Dennis Böge hat geschrieben:Nochmal zu den Disclaimern: Die zählen in Deutschland so gut wie gar nix. Wichtig ist nur, daß man sich von Links distanziert.
Richtig! Das ist ne ganz wichtige Bemerkung. Ich hab mal wo gelesen, dass vor allem solche Standard-Disclaimer (ala http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm ) sogar eher noch schaden als helfen, da man sich durchaus einer eventuellen Schuld bewußt ist und diesen Schrieb nur als Möchtegern-Schutz nimmt (nach dem Motto: Was ich nicht weiß...).

Neuster Stand

Verfasst: 12.03.2004 18:53
von Elke
Hallo ihr,
ich wollte euch nur wissen lassen, ich habe nicht bezahlt.
Die Anwältin hat mich nicht mal mit dem richtigen Namen angeschrieben, weder Domain noch Thread mit Datum genannt.
Darauf hin habe ich den zweiten Brief mit falschem Namen zurück gehen lassen, bei Dritten habe ich ihr geschrieben, sie soll mir erst mal genau sagen was sie meint... ich habe nämlich nicht nur ein Forum sondern 7.
Dann wurde sie unverschämt und ich habe ihr freundlich geantwortet, auch das ich auf keinen Fall zahlen werde.
Jetzt warte ich mal ab, falls was vom Gericht kommt, werde ich alles genau schildern.
Ich habe übrigens noch eine Abmahnung bekommen :roll: , scheine das wohl magisch anzuziehen.
Aber da hat mich der Anwalt korrekt angeschrieben und wenn ich nicht das raus nehme, was ich direkt auf meiner Startseite habe, dann geht es vor Gericht. Es war kein Betrag dabei den ich zahlen muß, nur wenn ich es nicht raus hätte, dann wäre es vermutlich teuer geworden.
Ich hatte es aber schon draußen, bevor ich den Brief bekam. :wink: