Re: [BETA] Privacy protection (DSGVO)
Verfasst: 09.05.2018 07:59
Die Liste seh ich auch nicht.Wolkenbruch hat geschrieben:Gerade 0.2.2 installiert. Benutzerliste finde ich nicht
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Die Liste seh ich auch nicht.Wolkenbruch hat geschrieben:Gerade 0.2.2 installiert. Benutzerliste finde ich nicht
Dazu muss man entweder die Ext einmal komplett neu installieren, oder das ACP Modul von Hand hinzufügen.Wolkenbruch hat geschrieben:Gerade 0.2.2 installiert. Benutzerliste finde ich nicht
Diese Extension macht mit Cookies gar nichts da es nicht geht.Mylady hat geschrieben:Was mich mal interessieren würde: wenn der Benutzer Cookies ablehnt - wie wird denn dann künftig verhindert, dass das Forum welche auf seinem PC speichert?
Muss die Spende als Händler/Dienstleister abgewickelt werden, oder geht auch als "Freund"?tas2580 hat geschrieben:An dieser Stelle auch vielen Dank an alle die gespendet haben![]()
Sollte auch als "Freund" gehen, wir sind doch hier alles Freundeuwe.ha hat geschrieben:Muss die Spende als Händler/Dienstleister abgewickelt werden, oder geht auch als "Freund"?
Es ist ja nicht verboten Cookies zu setzen, das wird es auch mit der Privacy Verordnung, die in 2019 kommt nicht sein. Hier wird viel verwechselt.tas2580 hat geschrieben: Es bleiben also verschiedene Möglichkeiten:
1. Das Gesetz wird an die Realität angepasst und es bleibt erlaubt Cookies zu setzen.
2. Das Gesetz wird einfach ignoriert.
3. Wir nutzen in der EU wieder ausschließlich statische Webseiten ohne User Anmeldung.
Da sehe ich nicht nur bei phpBB schwarz. Ich glaube kaum das irgend ein CMS sein Session Handling anfassen möchte wenn es nicht unbedingt sein muss.musashi hat geschrieben:Es wäre sinnvoll, wenn das phpBB Team (.com) sich zumindest da JETZT schon mal anfängt, Gedanken zu machen, allerdings sehe ich da schwarz.
Danach sollen Cookies generell ein „automatisiertes Verfahren” im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 2 TMG darstellen. Zu Beginn des Nutzungsvorgangs soll der Nutzer daher auf den Einsatz von Cookies hingewiesen werden müssen. Im Schreiben an die Kommission heißt es knapp:„(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten.”
Und auch eine Einwilligung für den Gebrauch von Cookies kennt das deutsche Recht nach Ansicht der Bundesregierung. Hergeleitet werden soll das aus § 12 Abs. 1 TMG, der da lautet:„Die Bezeichnung “automatisierte Verfahren” ist umfassend und bezieht sich auch auf das Speichern von und den Zugriff auf Informationen auf dem Rechner des Nutzers entsprechend Art. 5 Abs. 3 E-privacy-Richtlinie.”
Dass auch Cookies darunter fallen, erklärt die Bundesregierung wie folgt:„Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.”
Für uns wichtig:„§ 12 stellt klar, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Telemedien ohne Einwilligung nur verarbeitet werden dürfen, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich erlaubt. Eine solche gesetzliche Erlaubnis enthält § 15 TMG, der regelt, dass Nutzerdaten bei Inanspruchnahme von Telemedien ohne Einwilligung nur verarbeitet werden dürfen, wenn das für diesen Zweck erforderlich ist. Für die Speicherung und den Abruf von Informationen wie z. B. Cookies bedeutet dies, dass solche Verfahren in Deutschland ohne Einwilligung des Nutzers nur zulässig sind, wenn dies aus technischen Gründen für die Inanspruchnahme erforderlich ist. Im Übrigen dürfen solche Verfahren ohne Einwilligung des Nutzers nicht verwendet werden.”