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Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 28.03.2009 14:46
von markus giersch
das 1. naja, dann ist es halt der browser (Linux Splashtop und Opera)
das 2. ja, entschuldigung, ich habe erst jetzt gesehen das ich ja was mofifiziert und irgendwas mit dem

Code: Alles auswählen

<!-- IF not $S_IN_PORTAL or not S_DISPLAY_MAINMENU -->
verdreht.
habe nun selber nochmal nach geschaut und das paket nochmal runter gezogen, ist alles richtig :oops:

Nur mit denn >> das verstehe ich nicht, im 3.0.0 hat er es mir ja auch noch angezeigt (aber lassen wir mal das thema, da ich mir ja schon anderweitig weiter geholfen habe).

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 13.04.2009 20:00
von nickvergessen
Hier wird ein Satz aus den Nutzungsbedingungen diskutiert:
http://www.phpbb.de/community/viewtopic ... 9&t=189255

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 13.04.2009 21:59
von yks
hallo,

hätte einen 'grammatikalischen' vorschlag :
5. Gewährleistung
a. Der Betreiber haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
entweder :
die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

oder :
die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten basieren.


und noch einen vorschlag bzw eine rechtliche frage :
3. Pflichten des Nutzers
c. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, die er nicht selbst erstellt hat oder die er zur Kenntnis genommen hat.
müßte es nicht heißen, "die er noch nicht zur Kenntnis genommen hat" ?

viele grüße, yks

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 13.04.2009 22:06
von moneycoach
yks hat geschrieben:und noch einen vorschlag bzw eine rechtliche frage :
3. Pflichten des Nutzers
c. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, die er nicht selbst erstellt hat oder die er zur Kenntnis genommen hat.
müßte es nicht heißen, "die er noch nicht zur Kenntnis genommen hat" ?

viele grüße, yks
M.E. nein, da man bei großen Foren nicht erwarten kann, dass der Administrator bzw. der Verantwortliche alle Beiträge irgendwann mal zu Kenntnis nimmt.

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 13.04.2009 22:08
von dieweltist
Dieser letzet Satz ist meines Erachtens sowieso nur eine dämliche Angstklausel; und sollte deswegen besser entfallen.

RLink für phpBB3 • phpBB.de

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 13.04.2009 22:29
von yks
c. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, [...] die er zur Kenntnis genommen hat.
sry - aber ist für mich quatsch.

keine verantwortung für etwas übernehmen, das man zur kenntnis genommen hat
könnte man sich tatsächlich derart distanzieren und freisprechen, wenn es um irgendetwas strafrechtliches ginge ? wäre mmn etwas simple und bisher so auch aus keinem anderen bereich kenne.
bsp: ein einen user beleidigenden oder verleumderischen beitrag...

keine verantwortung für etwas übernehmen, das man noch nicht zur kenntnis genommen hat
wäre für mich logisch. ich kann zb auch keine hilfe leisten, wenn ich von einem unfall nichts weiß.
moneycoach hat geschrieben:M.E. nein, da man bei großen Foren nicht erwarten kann, dass der Administrator bzw. der Verantwortliche alle Beiträge irgendwann mal zu Kenntnis nimmt.
wobei ich mich dabei auch an texte erinnere, wonach der betreiber dann eben mit ausreichend moderatoren sicherstellen muß, daß alles zur kenntnis genommen wird :roll:
diewelt hat geschrieben:Dieser letzet Satz ist meines Erachtens sowieso nur eine dämliche Angstklausel; und sollte deswegen besser entfallen.

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eben immernoch eine rechtliche frage...

5. Gewährleistung
c. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Boards auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei [...] vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Boards auf die...
nebenbei : kann sich ein Board grob fahrlässig verhalten ?
oder nicht eher der boardbetreiber ?

3. Pflichten des Nutzers
b. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder anderer im Board veröffentlichten Regeln kann der Betreiber Dich nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung dieses Boards ausschließen und Dir ein Hausverbot erteilen.
widerspricht dieser teil "nach abmahnung" nicht dem "jederzeit kündigen" :
1. Nutzungsvertrag
c. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden.
einer abmahnung folgt meines wissens immer eine frist, oder ?
beinhaltet quasi auch die frage, ob eine abmahnung vor einer kündigung denn überhaupt (immer) pflicht ist.
(lt wiki-abmahnung und § 314 bgb wäre dann die möglichkeit "ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden" gar nicht korrekt ?

(sorry, noch viel editiert + hinzugefügt habe)

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 14.04.2009 23:19
von moneycoach
yks hat geschrieben:
c. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, [...] die er zur Kenntnis genommen hat.
sry - aber ist für mich quatsch.

keine verantwortung für etwas übernehmen, das man zur kenntnis genommen hat
könnte man sich tatsächlich derart distanzieren und freisprechen, wenn es um irgendetwas strafrechtliches ginge ? wäre mmn etwas simple und bisher so auch aus keinem anderen bereich kenne.
bsp: ein einen user beleidigenden oder verleumderischen beitrag...
M.E. falsch zitiert. Da weiter vorne im Satz ein "nicht". Dann macht es auch Sinn!

yks hat geschrieben:
moneycoach hat geschrieben:M.E. nein, da man bei großen Foren nicht erwarten kann, dass der Administrator bzw. der Verantwortliche alle Beiträge irgendwann mal zu Kenntnis nimmt.
wobei ich mich dabei auch an texte erinnere, wonach der betreiber dann eben mit ausreichend moderatoren sicherstellen muß, daß alles zur kenntnis genommen wird :roll:
Und dennoch hat der Betreiber / Verantwortliche / … damit nicht Kenntnis genommen, sondern ein Moderator. Der Verantwortliche (…) nimmt nur Kenntnis, wenn er das auch selber tut. Alles Andere wäre ja auch höchst unlogisch, meinst du nicht auch?

Verfasst: 15.04.2009 00:09
von dieweltist
Das mit dem 'nicht' sehe ich anders, weil man dieses 'nicht' hier nicht als auf den zweiten Aspekt bezogen ansehen kann. Auch würde ich hier Forumsinhaber und Moderatoren nicht voneinander trennen; denn gemeinsam sind sie doch die Verantwortlichen.

Deswegen sollte m.E. hier besser von Verantwortlichen, anstatt vom Betreiber gesprochen werden, obwohl ich darüber hinaus keinen Sinn darin sehe, weswegen der User dies hier überhaupt zur Kenntnis nehmen soll.

Damit er sich möglichst unüberwacht fühlen soll, um dadurch die Wahrscheinlichkeit für strafbare Inhalte zu erhöhen? Oder dass der User sich möglichst frei fühlen soll, weil der Betreiber ja dadurch bekannt gibt, dass er sich in keinem Fall irgendwie verantwortlich fühlt, und demzufolge ggf. kaum eingreifen wird?

Re:

Verfasst: 15.04.2009 05:29
von moneycoach
dieweltist hat geschrieben:Auch würde ich hier Forumsinhaber und Moderatoren nicht voneinander trennen; denn gemeinsam sind sie doch die Verantwortlichen.
Genau da sehe ich einen riesengroßen Unterschied.

Re: Fehler in den deutschen Sprachpaketen

Verfasst: 15.04.2009 08:53
von MartectX
Verantwortung ist unteilbar.