FWT hat geschrieben:es tut mir sehr leid, und ich bitte inständig um verzeihung, wenn meine linkanspielung nicht verstanden wurde.
Deine LINKanspielung ist schon verstanden worden, aber an dieser Stelle machst Du genau das gleiche was Du in diesem Thread von einem User verlangst... Eine Aussage mit einem Rechtlich nachhaltiger Quelle zu Bestätigen.
Eben hier machst Du den Fehler, die Quelle spiegelt eine US Regelung bzw. eine in USA gelagerten Fall.
Da Du ja so eine nähe zu Rechtlichen Klarstellungen hast, so bedenke das die Belange in USA weit ab von dem Rechtlichen Verständnis hier in Deutschland ist, somit ist die HEISE Mitteilung nur ein Spiegel dessen was über dem Teich passiert und nicht ein Fall den man hier und vor allen Dingen zum Thema dieses Threads als Quell- bzw Rechtsverweis benutzen sollte.
Zum Thema in diesem Thread:
Es gibt kein Eindeutiges Gesetz das genau dieses Sachverhalt in einem Paragraphen festlegt.
Jeder Anwalt / Staatsanwalt wird sich aus den vorhandenen Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsvorgaben ein Bild machen.
Und wie hier ja schon festgestellt wurde ist das Zitat aus dem Allgemeinen Datenschutzgesetz dadurch zerfetzt worden, weil im Definitionstext von Staatsdienern gesprochen wird. Eben hier wird jeder Anwalt einen Querverweis auch in den Privaten Administrativen Bereich machen.
So auch dieser, von vielen anderen vorhandenen Deutschen Quellverweisen, bezüglich einer Gesetzlichen Rahmenbildung.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschu ... sswort.htm
Hierbei ist der Abschnitt als Gesetzliche Rahmenbildung an zu sehen.
- <> Ein Passwort muss geheim gehalten werden. Es darf nirgendwo aufgeschrieben und keiner anderen Person - auch nicht dem Systemverwalter oder dem dienstlichen Stellvertreter - mitgeteilt werden (R2).
Und ja, im Begründungstext ist auch ein Umstand aufgeführt der von PHPBB so gesehen, missachtet wird.
Was aber in Zusammenhang des Administrativen Zugang zur Datenbank eh ins Absurdum geführt werden kann.
Einzig auf die Frage bzw. auch nur den Gedankengang zum Decrypten des Passwortes ist klar und Eindeutig zu Beantworten.
-- > Es gibt
keinen Grund für den Administrator ein Password in Klartext zu Decrypten und oder in Erfahrung zu bringen < --