Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Verfasst: 23.05.2018 13:33
Ich bin angemeldet und sehe keinen Link zur Datenschutzerklärung.Talk19zehn hat geschrieben:Hi,
@Nikita357 gehe über Anmelden oder Registrieren
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Ich bin angemeldet und sehe keinen Link zur Datenschutzerklärung.Talk19zehn hat geschrieben:Hi,
@Nikita357 gehe über Anmelden oder Registrieren
wird dir das Formular doch auch darin gar nicht angezeigt.Nikita357 hat geschrieben:Ich bin angemeldet und sehe keinen Link zur Datenschutzerklärung.
So sieht es aus und wer sich nicht daran hält kann ab Übermorgen abgemahnt werden...uwe.ha hat geschrieben:Er meint wohl, dass ein Link zur Datenschutzerklärung auf JEDER Seite sein sollte ... und nicht nur während der Registrierung.
guckst du ganz unten:Nikita357 hat geschrieben:Ich bin angemeldet und sehe keinen Link zur Datenschutzerklärung.Talk19zehn hat geschrieben:Hi,
@Nikita357 gehe über Anmelden oder Registrieren
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Kannste gerne machen, aber es gibt natürlich keine Garantie für Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheitjomei hat geschrieben:couchpilot hat geschrieben:Bitte, bitte, mach das doch, aber beachte das es einige Sachen gibt die nicht mit drin sind (social plug ins z.B.) und einige Sachen hab ich auch nicht so ausführlich gemacht wie von der Mustervorlage empfohlen.Birger hat geschrieben:
@Joyce&Luna und Couchpilot
eure Datenschutzerklärungen sind super,
daher würde ich sie gerne als Grundgerüst auch in meinem Forum nutzen.
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir das erlaubt.
Hallo Couchpilot,
ich bin mal so frei, mich hier einzuklinken mit der Frage, ob ich ebenfalls die Vorlage als Basis nehmen darf? Interessantes Forum übrigens.
Was also führt jetzt dazu, dass einzelne Blogger und Entwickler anlässlich der DSGVO ihre Webseiten abschalten oder Unternehmen ihre Anwendungen dem europäischen Markt vorenthalten? Liegt all das wirklich an der DSGVO, die mit ihren kleinen, aber feinen, Ergänzungen hier und da mehr Selbstkontrolle einfordert, strengere Anforderungen stellt oder weitergehende Dokumentationspflichten auferlegt? Ja und Nein.
Natürlich wäre es unredlich, den Aufwand, den die Anpassung (oder gar ihre erstmalige Befolgung) an die DSGVO für Einzelpersonen bedeutet, leichtfertig wegzuwischen. Auch ist es berechtigt und notwendig, auf systematische Widersprüche in (neuen) Gesetzeswerken hinzuweisen, die sich daraus ergeben können, dass Vorgaben, die im Kern für große Unternehmen gedacht sind, auf jederfrau angewendet werden sollen. Trotzdem ist all das wahrlich nichts Neues. Kein Gesetz ist frei von juristischen Streitigkeiten und warum sollte das bei der DSGVO anders sein? Das Sprichwort „Zwei Juristinnen, drei Meinungen“ kommt leider nicht von ungefähr. Die Gründe für die – man muss es wohl leider so nennen – Angst vor der DSGVO, dürften daher im Kern zwei andere sein: Erstens der immens erhöhte Bußgeldrahmen, der bei Verstößen gegen die Vorgaben der DSGVO droht und zweitens die Sorge um Abmahnungen.
Während die Expertinnen bezüglich der Abmahnrisiken aber noch heiß diskutieren [PDF], ob und wie hoch die Risiken nach Geltungsbeginn der DSGVO überhaupt sind, scheint das Thema Bußgelder sehr viel greifbarer geworden zu sein. Wo das alte BDSG für formelle Fehler (z.B. einen nicht bestellten Datenschutzbeauftragter) maximal 50.000 € und für inhaltliche Verstöße (z.B. eine unerlaubte Datenweitergabe an Dritte) maximal 300.000 € Bußgeld in Aussicht stellte, sieht die DSGVO nun einen Rahmen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise 20 Millionen € vor – je nachdem, was höher ist.
Rechtspolitisch ist diese Erhöhung natürlich nachvollziehbar. Soll der Sanktions- und Präventionsgedanke eines Bußgelds irgendeine Wirkung entfalten, so muss es mit der gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung der Datenverarbeitung Schritt halten. Auch geben derart bedrohliche Zahlen den notorisch ignorierten Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen und Behörden handfeste Argumente, sich Gehör zu verschaffen.
Und doch ist genau hier die aktuelle Debatte heillos aus dem Ruder gelaufen. Praktisch kein Bericht über die DSGVO kommt ohne den einleitenden Hinweis auf die vier-Prozent-Grenze oder die 20-Millionen-Marke aus. Bevor überhaupt eine inhaltliche Aufarbeitung mit den jeweiligen Themen stattfindet, muss so jeder Leserin zwangsläufig das Herz in die Hose rutschen. Die DSGVO ist damit auf dem besten Weg, den in der Öffentlichkeit bisher vorhandenen Rückhalt nicht nur zu verspielen, sondern in wutschnaubendes Unverständnis, über so viel bürokratische Überforderung zu verwandeln. Die vorrangig mit Blick auf die Netzgiganten gemünzte Drohkulisse der DSGVO droht so einen immensen Kollateralschaden zu verursachen.
Bis mal ein User einen Abmahnverein informiert, dann kommt der Stein ins Rollen.AnfaengerZ hat geschrieben:Nach den bisherigen Gesetzen, währen bei Datenschutzverstössen bereits bis zu 50.000 Tacken Bußgeld fällig gewesen. Der größte Anteil von Blogger_innen und sonstigen Onlinebetreibern, hatten damit weniger Berührung, als Autofahrer in eine Verkehrskontrolle kamen.
Ja, ich werde mein Forum wahrscheinlich auch schließen bzw pausieren. Warum Risiko eingehen?Nimsiki hat geschrieben:Ich habe mein Forum präventiv vorerst bis auf Weiteres geschlossen.