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haftung / blog mod

Verfasst: 15.05.2006 23:35
von nada
hi.

meine frage: wenn ich als forenbetreiber eine(n) blog mod eingebaut habe, wie weit geht dort meine haftung/kontrollpflicht?

in weblogs wird das ganze ja noch etwas unübersichtlicher und persönlicher als in foren, die user können spontan beiträge vor- und zurückdatieren oder sichtbar/unsichtbar werden lassen, eine regelmässige kontrolle ist also nicht besonders einfach.

sollte man als lösung dazu vielleicht ein adressfeld für blog-user einfügen, quasi für jedes blog ein eigenes impressum, dort dann den jeweiligen user haften lassen?

für informationen über bekannte regelungen oder meinungen hierzu wäre ich dankbar.

gruss,
nada.