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Googlebot wurde vom Hoster gesperrt
Verfasst: 10.03.2007 22:13
von darot
Hallo
Ich habe heute bemerkt das Google schon sehr lange nicht mehr in meinem Forum unterwegs war und mein Forum ist auch nicht mehr zu finden bei Google.
So habe ich meinen Hoster angeschrieben und gefragt ob Google gesperrt wurde. Dies kam zur Antwort.
Diese Meldung erscheint bei einer exzessiven Anzahl Zugriffe, ja.
Bitte fordern Sie bei Google die Einschraenkung der Zugriffe von Googlebot
an, damit wir es wieder freischalten koennen.
Sie hatten mich nicht mal informiert darüber das sie den Google gesperrt haben.
Nun haben sie den Google kontaktiert um eine Einschraenkung
der Anzahl Zugriffe des Googlebots zu erhalten.
Weiss jamand was für Einschränkungen ich habe wenn die Anzahl Zugriffe von Google eingeschränkt werden?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Dürfen die mir einfach ohne eine Information zu schreiben etwas sperren? Es ist nicht das erste mal das mir etwas gesperrt wurde.
Gruss, Darot
Verfasst: 10.03.2007 22:15
von miccom
Hoster wechseln! Die haben ja einen Knall...
btw: wenn du dich bei Google Sitemaps anmeldest, kannst du den Crawling Speed bestimmen.
Verfasst: 10.03.2007 22:24
von darot
Ich habe diesen Hoster noch nicht mal ein halbes Jahr. Finde es aber eine Frechheit was die erlauben. Kann ich da per sofort künden und das Geld retour verlangen?
Ich hatte auch noch gefragt was den die Gründe wären und dies kam als Antwort:
Wenn durch Zugriffe eine Ueberlast generiert wird, sind davon
alle Kunden auf diesem Server betroffen. D.h. wenn wir keine
Gegenmassnahmen einleiten, haben Sie auch nichts davon, da
dann Ihre Seite gar nicht oder nur sehr langsam geladen wird.
Was haben die den für Server das google gleich alles lahm legt?
Verfasst: 10.03.2007 22:26
von gloriosa
Hallo,
das
darot hat geschrieben:Kann ich da per sofort künden und das Geld retour verlangen?
solltest Du hier nicht nachfragen, sondern in den AGB des Anbieters nachlesen !

Verfasst: 10.03.2007 22:27
von miccom
Ich kann nicht beurteilen ob du deswegen ein Sonderkündigungsrecht hast, ich glaube aber eher nicht.
Verfasst: 11.03.2007 03:06
von Parse Error
Ich finde es schon angebracht, in derartigen Fällen den Namen des Hosters zu nennen. Es gibt nämlich Leute, die auf Suchmaschinen angewiesen sind und sich so ein Verhalten von Seiten eines Hosters nicht leisten können.
P.E.
Verfasst: 11.03.2007 09:22
von darot
Ich weiss nicht ob es erlaubt ist wenn ich den Link vom Anbieter poste? Kann es sonst gerne per PN beantworten.
Ich habe noch etwas gefunden zur Sonderkündigung:
4.1 Sonderkündigung - Dem Kunden steht das Recht auf die fristlose Kündigung mit Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer zu, sofern diesem aufgrund einer Änderung gemäss Ziffer 3.2 ein Nachteil entsteht, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss abgehalten hätte, was der Kunde glaubhaft nachzuweisen hat.
und
3.2 Anpassungen - METANET behält sich das Recht vor, die AGB, weitere Vertragsbestandteile gemäss Ziffer 1.4 oder ein Angebot bzw. einzelne Bestandteile davon jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird diesbezüglich auf Ziffer 4.1 hingewiesen.
P.S Der Name vom Anbieter wurde schon erwähnt. Einfach noch .ch anfügen.
Verfasst: 11.03.2007 09:55
von miccom
Event. kommst du damit durch:
3.2 Anpassungen - METANET behält sich das Recht vor, die AGB, weitere Vertragsbestandteile gemäss Ziffer 1.4 oder ein Angebot bzw. einzelne Bestandteile davon jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Was ist Ziffer 1.4? (ich finde auf deren Seite keine AGB)
Wenn man den mal beiseite lässt, dann sagst du, dass dir aufgrund:
4.1 Sonderkündigung - Dem Kunden steht das Recht auf die fristlose Kündigung mit Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer zu, sofern diesem aufgrund einer Änderung gemäss Ziffer 3.2 ein Nachteil entsteht, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss abgehalten hätte, was der Kunde glaubhaft nachzuweisen hat.
Die Änderung ist a) die volle Erreichbarkeit deiner Webpräsenz ist nicht mehr gewährleistet, der Hoster schränkt hier ja "deine" Besucher willkürlich ein und b) sollte jedem hinreichend bekannt sein, dass einem die Listung in den Suchmaschinen verwehrt bleibt, sofern man die Suchmaschinenbots aussperrt was sich ja massiv geschäftsschädigend auswirken kann. (in den USA klagen Unternehmen ja schon wenn sie nicht gelistet werden...
a) die volle Erreichbarkeit und b) keine geschäftsschädigenden Maßnahmen sind Dinge, die du von einem Hoster erwartest und wenn du das gewusst hättest, hättest du sicherlich keinen Vertrag abgeschlossen und 4.1 greift.
Aber: ianal! Event. wissen xwitz, larsneo oder die c't besser bescheid.
btw: ich persönlich denke ja, das der Traffic, den dein Hoster da moniert, gar nicht von Google stammt, sondern von "bösen" Bots, die sich als googlebot ausgeben! Dass er dann aber auch den echten googlebot sperrt, zeugt von Inkompetenz und ist massiv geschäftsschädigend.
Verfasst: 11.03.2007 10:03
von darot
Ich finde es einfach eine totale Frechheit. Vorher war mein Forum bei google immer in den vordersten Rängen und nun ist nichts mehr zu finden.
Die AGBs sind
hier zu finden.
Verfasst: 12.03.2007 16:56
von darot
Hallo miccom.
Ich möchte dir danken für deine Hilfe.
Habe heute meinem Hoster angerufen und dies so kommentiert wie du es geschrieben hast. Ich kann nun den Server auf ende Monat kündigen und bekomme das Geld zurück.
Kennt jemand einen Webhoster in der Schweiz den er empfehlen kann?
Gruss, Darot