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bilder aus dem internet
Verfasst: 30.04.2007 17:56
von liesse
hallo,
ich habe eine frage wegen des urheberrechts.
für mein forum würde ich gerne ein bild von l. richter benutzen, dass ich im internet gefunden habe. darf ich das einfach so ? ( oder bekomme ich ärger )
vielen dank für die antworten
liesse
Verfasst: 30.04.2007 18:15
von Michael Zacher
Du könntest Ärger bekommen.
Verfasst: 30.04.2007 18:25
von Miriam
Frag doch I.Richer, ob er / sie Dir die Benutzung des Bildes erlaubt und unter welchen Voraussetzungen Du es nutzen darfst.
Verfasst: 30.04.2007 18:28
von liesse
fragen geht leider nicht. er ist 18** gestorben.
kann man irgendwo nachfragen, ob man das bild verwenden darf - es würde so schön passen
wenn ich das bild verändere, ist es dann immernoch geschützt ? oder darf man das mit dem hinweis, dass eben das und das bild die grundlage darstellt.
liesse
Verfasst: 30.04.2007 19:30
von redbull254
Hallo,liesse
das ändern des Bildes ändert nicht das Urheberrecht. Grundlage Deines geänderten Bild ist ja das mit Urheberrecht geschützte Bild.
Frage doch einfach mal den Beitreiber der Seite, wo Du das Bild gefunden hast, welche Möglichkeiten es gibt. Der sollte es ja wissen.

Verfasst: 30.04.2007 23:28
von darkon
Wenn die abgebildete Person bereits im 19ten Jahrhundert gestorben ist, dürfte auch das Urheberrecht erloschen sein. Das passiert 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Verfasst: 01.05.2007 08:55
von Ron_Berlin
Nicht ganz. Es gibt ein weiteres Recht des "ausführenden Künstlers".
Sprich: der Fotograf des Bildes hat ebenso ein Urheberrecht an
seinem Foto. Also in jedem Fall nachfragen.
Gruß Ron
Verfasst: 01.05.2007 09:25
von liesse
guten morgen,
ich werde einfach mal auf der seite nachfragen, von der ich das bild habe.
es ist kein foto, sondern ein gemälde. ( wurde ursprünglich für die illustration der geschichte "Sterntaler" der brüder grimm in einem buch gemalt.)
(erlischt dann auch irgendwann das urheberrecht ?)
liesse
Verfasst: 01.05.2007 09:28
von Ron_Berlin
Im Internet wird ja wohl kaum ein "Gemälde" zu finden sein.
Es ist das Foto eines Gemäldes. Und daran hat ggf. der
Eigentümer des Fotos ein Urheberrecht. Allerdings ist das
manchmal strittig, weil ein Foto nicht immer auch tatsächlich
ein "Werk" im Sinne des UrhG darstellt.
Gruß Ron
Verfasst: 01.05.2007 10:10
von darkon
Ron_Berlin hat geschrieben:Nicht ganz. Es gibt ein weiteres Recht des "ausführenden Künstlers".
Das IST das Urheberrecht. Urheber = ausführender Künstler
Und das erlischt eben 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers/Urhebers, was bei einem Bild aus dem vorletzten Jahrhundert sehr wahrscheinlich schon eingetreten ist.