Rechtliches zur IP-Speicherung - neue Abmahnwelle?
- Loewenherz
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Rechtliches zur IP-Speicherung - neue Abmahnwelle?
Hi,
nachdem hier scheinbar noch keiner etwas zu diesem Thema angefragt hat, verweise ich einmal auf http://www.intern.de/news/neue--meldung ... 12564.html sowie http://www.intern.de/news/neue--meldung ... 22580.html
Stellt sich die Frage, inwieweit alle Betreiber von phpBB von einer möglichen Abmahnwelle betroffen sein könnten, da wir die IP-Adressen unserer User speichern, auch wenn sie nicht für Rechnungszwecke benötigt werden.
nachdem hier scheinbar noch keiner etwas zu diesem Thema angefragt hat, verweise ich einmal auf http://www.intern.de/news/neue--meldung ... 12564.html sowie http://www.intern.de/news/neue--meldung ... 22580.html
Stellt sich die Frage, inwieweit alle Betreiber von phpBB von einer möglichen Abmahnwelle betroffen sein könnten, da wir die IP-Adressen unserer User speichern, auch wenn sie nicht für Rechnungszwecke benötigt werden.
Downloads für phpBB, die ich seit 2001 angeboten habe, gibt es nicht mehr - die Mitarbeit beim Übersetzer-Team von phpBB3 war mein letzter aktiver Beitrag zu phpBB, zeitlich geht leider nichts mehr. Aktuell blogge ich nur noch phasenweise auf SEO Scene.
Ceterum censeo Google esse delendam
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Dann bräuchten wir nen MOD für phpBB um die IPs zu anonymisieren...
Und wie kann man sich dann gegen Missbrauch im Forum wehren? Mit Abuse@Provider ist ja dann nicht mehr viel.
Ich hoffe bald entscheidet mal einer etwas grundsätzliches zu all den Abmahnmöglichkeiten. Aber bitte auch jemand, dem Logik kein Fremdwort ist.
Und wie kann man sich dann gegen Missbrauch im Forum wehren? Mit Abuse@Provider ist ja dann nicht mehr viel.
Ich hoffe bald entscheidet mal einer etwas grundsätzliches zu all den Abmahnmöglichkeiten. Aber bitte auch jemand, dem Logik kein Fremdwort ist.
- nickvergessen
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Wieder echt grandios, was uns unsere Juristen da geliefert haben.
Habe mir das Urteil gerade mal durchgelesen und komme zu
folgendem Ergebnis:
Zunächst mal stellt sich die Frage, wer mit dem Begriff "Besucher"
eigentlich gemeint ist? Im Sinne der Klageschrift ist Besucher nicht
nur der anonyme Gast sondern auch der registrierte User.
Für letzteren kann das schnell geregelt werden. Hier muß man
nur den Begriff der "Nutzungsdauer" klar auslegen. Das heißt,
solange ein Beitrag im Forum steht, würde ich die Nutzungs-
dauer darauf ausdehnen. D. h. wenn der User seinen Beitrag
sozusagen dauerhaft "zur Schau stellt", dann "nutzt" er das
Forum auch in dieser Zeit. Dann müsste die IP-Speicherung
im Beitrag legal sein.
Für echte "Gäste" dürfte das Problem ebenso schnell gelöst
sein. Denn außer für die Session-Verwaltung wird von ihm
standardmäßig nichts gespeichert. Und die Session-Tabelle
ist nur temporär. Oder irre ich mich da?
Wenn in einem Forum das Posten für Gäste erlaubt ist, dann
kann dieser Gast wiederum als User betrachtet werden
(müsste dann auch klar in der Nutzungregeln beschrieben
sein).
Ein viel größeres Problem sehe ich bei den Log-Files des
Hosters. Denn dort wird alles festgehalten. Und zwar nicht
nur die IP des Besuchers, sondern auch alle Verlinkungen,
etc. Und im Urteil ist ausdrücklich auch von der IP des
zugreifenden Host-Systems die Rede.
Allerdings liegt dies nicht im Einflußbereich des Kunden,
also des Forenbetreibers (wenn er nicht zugleich auch
Hoster ist). Ist also fraglich, ob man deswegen verklagt
werden kann. Werde jedenfalls meinen Hoster kontaktieren
(all-inkl) und fragen, was er beabsichtigt in dieser Ange-
legenheit zu unternehmen.
Übrigens kleiner Tipp im Umgang mit abmahnenden
Anwälten: sie dürfen nicht ohne weiteres in eigener
Sache tätig werden, sondern benötigen einen Klienten,
der ein "berechtigtes Interesse" hat. Wenn man also
eine Abmahnung erhält, aus der der Klient nicht
hervorgeht, liegt der Verdacht nahe, daß der Anwalt
ausschließlich wirtschaftliche Beweggründe hat, also
die Abmahngebühr kassieren will.
Dies kann eine Rechtsbeugung darstellen und
entspricht nicht den berufsständischen Anforderungen.
D. h. man kann dem Anwalt androhen, seine wirtschaft-
lichen Verhältnisse im Zuge einer Unterlassungsklage
gerichtlich untersuchen zu lassen. Im schlimmsten
Fall kann das für ihn bedeuten, daß er seine Zulassung
verliert.
Aber ein Wort zum Schluß: so schlimm finde ich das
Urteil eigentlich nicht. Wenn man sich überlegt, welche
Gefahren auf einen "gläsernen Bürger" lauern, finde
ich es prinzipiell ok, wenn man die IP-Spuren etwas
verwischt. Und ich empfinde es schon als sehr unan-
genehm, wenn z. B. eBay, Amazon, etc. meine Kauf-
absichten individuell auswerten würden.
Mal sehen, ob die Abmahnwelle tatsächlich anrollt.
Gruß Ron
Habe mir das Urteil gerade mal durchgelesen und komme zu
folgendem Ergebnis:
Zunächst mal stellt sich die Frage, wer mit dem Begriff "Besucher"
eigentlich gemeint ist? Im Sinne der Klageschrift ist Besucher nicht
nur der anonyme Gast sondern auch der registrierte User.
Für letzteren kann das schnell geregelt werden. Hier muß man
nur den Begriff der "Nutzungsdauer" klar auslegen. Das heißt,
solange ein Beitrag im Forum steht, würde ich die Nutzungs-
dauer darauf ausdehnen. D. h. wenn der User seinen Beitrag
sozusagen dauerhaft "zur Schau stellt", dann "nutzt" er das
Forum auch in dieser Zeit. Dann müsste die IP-Speicherung
im Beitrag legal sein.
Für echte "Gäste" dürfte das Problem ebenso schnell gelöst
sein. Denn außer für die Session-Verwaltung wird von ihm
standardmäßig nichts gespeichert. Und die Session-Tabelle
ist nur temporär. Oder irre ich mich da?
Wenn in einem Forum das Posten für Gäste erlaubt ist, dann
kann dieser Gast wiederum als User betrachtet werden
(müsste dann auch klar in der Nutzungregeln beschrieben
sein).
Ein viel größeres Problem sehe ich bei den Log-Files des
Hosters. Denn dort wird alles festgehalten. Und zwar nicht
nur die IP des Besuchers, sondern auch alle Verlinkungen,
etc. Und im Urteil ist ausdrücklich auch von der IP des
zugreifenden Host-Systems die Rede.
Allerdings liegt dies nicht im Einflußbereich des Kunden,
also des Forenbetreibers (wenn er nicht zugleich auch
Hoster ist). Ist also fraglich, ob man deswegen verklagt
werden kann. Werde jedenfalls meinen Hoster kontaktieren
(all-inkl) und fragen, was er beabsichtigt in dieser Ange-
legenheit zu unternehmen.
Übrigens kleiner Tipp im Umgang mit abmahnenden
Anwälten: sie dürfen nicht ohne weiteres in eigener
Sache tätig werden, sondern benötigen einen Klienten,
der ein "berechtigtes Interesse" hat. Wenn man also
eine Abmahnung erhält, aus der der Klient nicht
hervorgeht, liegt der Verdacht nahe, daß der Anwalt
ausschließlich wirtschaftliche Beweggründe hat, also
die Abmahngebühr kassieren will.
Dies kann eine Rechtsbeugung darstellen und
entspricht nicht den berufsständischen Anforderungen.
D. h. man kann dem Anwalt androhen, seine wirtschaft-
lichen Verhältnisse im Zuge einer Unterlassungsklage
gerichtlich untersuchen zu lassen. Im schlimmsten
Fall kann das für ihn bedeuten, daß er seine Zulassung
verliert.
Aber ein Wort zum Schluß: so schlimm finde ich das
Urteil eigentlich nicht. Wenn man sich überlegt, welche
Gefahren auf einen "gläsernen Bürger" lauern, finde
ich es prinzipiell ok, wenn man die IP-Spuren etwas
verwischt. Und ich empfinde es schon als sehr unan-
genehm, wenn z. B. eBay, Amazon, etc. meine Kauf-
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Mal sehen, ob die Abmahnwelle tatsächlich anrollt.
Gruß Ron
Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
http://www.RonGS.de
http://www.Berlin-Brandenburg-Biker.de
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Da der Code der phpbb-Software offen liegt und für jeden zugänglich ist, würde man Dir das kaum glauben. Die Frage ist, was man von einem Forenbetreiber verlangen kann, daß sein Forum urteilskonform administriert wird.
Aber das Schlimme an den Abmahnungen ist (wenn sie denn berechtigt sind), daß sie unabhängig von allen juristischen Folgen immer gleich eine Menge Geld kosten. Im günstigsten Fall so um die 200 Euro.
Gruß Ron
Aber das Schlimme an den Abmahnungen ist (wenn sie denn berechtigt sind), daß sie unabhängig von allen juristischen Folgen immer gleich eine Menge Geld kosten. Im günstigsten Fall so um die 200 Euro.
Gruß Ron
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Sehe ich nicht so, bei closed source mag das so sein, weil da darf/kann ich nichts verändern, aber bei phpBB kann jeder selbst Hand anlegen, ergo kann ich es auch so abändern, das keine IP-Adressen gespeichert werden.Ron_Berlin hat geschrieben:Da der Code der phpbb-Software offen liegt und für jeden zugänglich ist, würde man Dir das kaum glauben. Die Frage ist, was man von einem Forenbetreiber verlangen kann, daß sein Forum urteilskonform administriert wird.
- Loewenherz
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Zwei Zitate aus dem heutigen Newsletter von Dr. Bahr, dessen Abo ich sehr empfehlen kann:
Dr. Bahr kommentiert das Urteil folgendermaßen:Ein Rückgriff auf § 9 BDSG als Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung lehnt das Gericht aus systematischen Gründen ab. Es verneint damit die Möglichkeit aus sonstigen Gründen (z.B. IP-Speicherung, um DDoS-Attacken oder Forum-Spamming abzuwehren) die Daten zu speichern.
Das beruhigt doch etwas...von einer "Grundlagen"-Entscheidung - wie so manches Online-Magazin tituliert - ist das Urteil sowohl formal als auch inhaltlich weit entfernt.
Downloads für phpBB, die ich seit 2001 angeboten habe, gibt es nicht mehr - die Mitarbeit beim Übersetzer-Team von phpBB3 war mein letzter aktiver Beitrag zu phpBB, zeitlich geht leider nichts mehr. Aktuell blogge ich nur noch phasenweise auf SEO Scene.
Ceterum censeo Google esse delendam
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Ich denke das wird kein Anwalt vergessen. Und schon gar nicht Anwälte die in dieser Grauzone agieren.Ron_Berlin hat geschrieben: Übrigens kleiner Tipp im Umgang mit abmahnenden
Anwälten: sie dürfen nicht ohne weiteres in eigener
Sache tätig werden, sondern benötigen einen Klienten,
der ein "berechtigtes Interesse" hat. Wenn man also
eine Abmahnung erhält, aus der der Klient nicht
hervorgeht, liegt der Verdacht nahe, daß der Anwalt
ausschließlich wirtschaftliche Beweggründe hat, also
die Abmahngebühr kassieren will.
Man man man, ich studiere echt das falsche. Jura und dazu noch jegliche Skrupel ablegen und sämtliche Hemmungen abbauen und man wird reich dabei wenn man der blonden + dickbrüstigen Schreibkraft zusieht wie sie die Serienbriefe verschickt.