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lt urteil adresse bei registrierung zwingend nötig ?

Verfasst: 28.10.2007 18:05
von skys
hallo,

nanu, habe ich (und evtl noch einige andere) etwas verpaßt ?
Wenn Sie sich registrieren möchten, müssen Sie einen Benutzernamen, ein Kennwort, eine gültige E-Mail-Adresse sowie Ihren Namen und Ihre Wohnanschrift angeben. [...]

Ihr realer Name und Ihre Anschrift ist ausschließlich von den beiden Betreibern des Forums und dem techn. Administrator einsehbar. Nach einem neueren Urteil des OLG Düsseldorf sind diese Angaben nun zwingend erforderlich.
insbesondere letzer satz erstaunte mich.
vielleicht weiß hier jemand etwas dazu ?

grüße, skys

Verfasst: 28.10.2007 18:13
von Boecki91
Wo hast du das denn her?
Quelle?

Verfasst: 28.10.2007 18:30
von tas2580
OLG Düsseldorf
Ich wohne in Stuttgrat, was juckt mich da Düsseldorf :P

Gab es nicht kürzlich ein Urteil das man IP-Adressen nicht speichern darf zwecks Datenschutz? Jetzt soll man plötzlich die komplette Adresse speichen, können die sich mal einigen?

Verfasst: 28.10.2007 19:33
von skys
sorry, quelle vergessen : hier
theoretisch eine zuverlässige quelle - und doch irritiert es mich, daß es nun zwingend nötig sein soll.
Ich wohne in Stuttgrat, was juckt mich da Düsseldorf
hm, möglich g - nur wer weiß, ob/welche olg noch auf solch eine idee kamen/kommen ?

es wird immer verknorkster... :-?

Verfasst: 28.10.2007 19:37
von tas2580
Da steht aber auch
Falls Sie jünger als 13 Jahre alt sind, ist eine Einverständniserklärung von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich, bevor Sie Beiträge schreiben können.
So weit ich weiß ist das aber in Deutschland nicht nötig.

Verfasst: 28.10.2007 19:40
von skys
So weit ich weiß ist das aber in Deutschland nicht nötig.
das weiß ich nicht.
auch noch nie mit einem urteil oder ähnlichem begründet oder nicht begründet sah.

andererseits besteht aber vielleicht für jeden forenbetreiber das recht, eine einverständniserklärung zu verlangen, wenn ihm das lieber ist ?

Verfasst: 28.10.2007 19:57
von bantu
Kann ein Forenbetreiber nicht selbst bestimmen unter welchen Vorraussetzungen man sich registrieren kann?

Verfasst: 28.10.2007 19:59
von tas2580
Kann ein Forenbetreiber nicht selbst bestimmen unter welchen Vorraussetzungen man sich registrieren kann?
Doch, aber trozdem muss man sich an die Gesetze halten. Wenn du z.B. in deinem Forum Bilder von Leuten die zu arm für Kleidung sind hast musst du dich an den Jugendschutz halten und das alter überprüfen.

Verfasst: 28.10.2007 20:11
von PhilippK
Dann gibt es da ja auch noch diesen netten Abschnitt im TMG:
Telemediengesetz § 13 Abs. 6 hat geschrieben:Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
Ich lese den irgendwie anders :-?

Gruß, Philipp

Re: lt urteil adresse bei registrierung zwingend nötig ?

Verfasst: 28.10.2007 20:32
von Pyramide
Nach einem neueren Urteil des OLG Düsseldorf
Da er noch nichtmal angibt, um welches Urteil es sich handelt und aufgrund der anderen Begründungen in diesem Thema halte ich das ganze für einen Vorwand zum Adressensammeln.