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Rechtliche Probleme mit "Nackten Bildern"

Verfasst: 12.08.2008 22:20
von Reibold
Moin!

In meinem Forum wurde ein Bild gepostet, in dem ein Mann sein bestes Stück zeigt.

Greift hier

Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Du erklärst insbesondere, dass du das Recht besitzt, die in deinen Beiträgen verwendeten Links und Bilder zu setzen bzw. zu verwenden.


oder ist das "normal" erlaubt?

Ist ein ganz normales Forum, hat also sonst nix mit nackten Tatsachen zu tun.

Danke für eine "Aufklärung"!

Verfasst: 12.08.2008 22:39
von sepp71
Dr. Sommer meint:
Mag sein, dass viele das normal finden, hängt sicher auch vom Thema des Forums und der Frage, ob das Bild damit zu tun hat, ab - in mein Forum würde das Bild definitiv nicht hineinpassen, also löschen bzw den User auffordern, es zu entfernen ("paßt hier nicht hin.")

Sepp

Verfasst: 13.08.2008 01:44
von redbull254
Hallo, erstmal ;-)

sicher kann man darüber diskutieren, was noch an "Akt-Bilder" erlaubt ist oder nicht.
Da Du aber wahrscheinlich ein frei zugängliches Forum betreibst, wäre ich schon alleine in Hinblick auf das Jugendschutz-Gesetz da vorsichtig.

Ich bin kein Jurist, also unterbinde ich es im Zweifelsfall lieber.

Schreibe es klar in Deine Foren-Regeln (die Du hoffentlich besitzt), das Du dies nicht möchtest und informiere Deine Mitglieder über die Änderung/Erweiterung.

Das unterbindet vielleicht in Zukunft das Einstellen solcher Bilder.
Bei mir hat es auf jeden Fall geholfen.

Akt-Bilder können auf Wunsch in "versteckten" Foren gezeigt werden. :wink:

Verfasst: 13.08.2008 06:14
von consul
Forenregeln hin oder her. Bilder mit offenen oder eregten Geschlechtsteilen sind ein Verstoß gegen geltendes Recht, WENN Jugendlichen der Zugriff möglich ist.

Wenn das sowieso am Forenthema vorbeigeht, löschen oder sperren.... und mal ein Wörtchen mit dem User reden.

...oder Du baust ein AVS ein. Da werden Dir aber sicher viele andere User laufen gehen...

Verfasst: 13.08.2008 10:05
von Dr.Death
Eine rechtliche Beratung kann Dir nur der "nette Anwalt um die Ecke" erteilen.

Verfasst: 13.08.2008 14:13
von atrox
Siehe dazu auch die Definition des OLG Düsseldorfs (dritter Absatz) http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Definition

Verfasst: 13.08.2008 21:17
von Reibold
Alles nicht so einfach^^ Soweit schonmal "Danke" an alle!

Verfasst: 13.08.2008 21:17
von Xwitz
Reibold hat geschrieben:Greift hier ...
Wenn Du nicht weißt, was Du mit deinen Usern vereinbart hast, wer soll es sonst wissen?
Reibold hat geschrieben:oder ist das "normal" erlaubt?
Um das zu beantworten, reichen die Informationen nicht aus.
consul hat geschrieben:Bilder mit offenen oder eregten Geschlechtsteilen sind ein Verstoß gegen geltendes Recht, WENN Jugendlichen der Zugriff möglich ist.
Oder auch nicht.

Mit "offen" meinst Du doch so was oder? Und mit eregt sowas, richtig? So wie es dort ist, ist es nicht verboten.

Verfasst: 13.08.2008 21:28
von Kellergeist2
Xwitz hat geschrieben:Mit "offen" meinst Du doch so was oder? Und mit eregt sowas, richtig? So wie es dort ist, ist es nicht verboten.
Begründung: Da es eindeutig der Aufklärung dient.