Hallo erstmal,
WeineRoco hat geschrieben:in der Regel kannst du als Betreiber nicht als Strafverdächtiger herangezogen werden, WENN die Forennutzer vorher in den AGBs bestätigt haben, dass sie allein verantwortlich sind
das ist m.E falsch. In erster Linie ist immer der Forumbetreiber derjenige, der in der Schusslinie steht. Mal vereinfacht erklärt. Er stellt die Plattform zur Verfügung und muss alles unternehmen, dass es zu keinen Rechtsverstößen kommt. Und wenn es doch dazu kommt, muss er alles unternehmen, um das zu unterbinden. Macht er das nicht, kann er in seinen Nutzungsbedingungen rein schreiben, was er will, es ist unnütz und er haftet zumindest mit.
Die Nutzungsbedingungen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig sein. Auch müssen in Ihnen Gesetze geregelt sein, die es auch tatsächlich gibt und nicht Fantasiegebilde des Forumbetreibers.
Und nun einmal etwas zu der Hafutng eines Forumbetreibers:
Die Störerhaftung ist durch allgemeine Vorschriften im Bereich des Sachenrechts (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts geregelt. Nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung
Das wäre toll, wenn man sich mit einem einfachen Satz aus der Schusslinie bringen kann. Der lustigste Irrtum ist, wenn man auf einer Webseite einen sogenannten
Disclaimer installiert. Das einzige, was man damit beweist, ist dass man keine Ahnung von deutschen Gesetzen hat.
"Ich verlinke zwar auf eine Seite, die möglicherweise einen Rechtsverstoß begeht, distanziere mich aber davon"
Mal etwas ausführlicher argumentiert:
http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html
Letztendlich soll es jeder für sich so halten, wie er/sie mag. Aber ich rate lieber zur Vorsicht als dazu, dass man sich mit ein paar Sätzen völlig aus der gesetzlichen Schusslinie bringen kann. Sicherlich helfen ordentlich verfasste Nutzungsbedingungen, aber sie sind kein Allheilmittel, um sich völlig zu schützen. Bei der "Denic" sind letztendlich nur zwei Leute eingetragen, die direkt haftbar gemacht werden können, bzw. die Ansprechpartner für die Justiz sind, der Provider und der Forumbetreiber.