Hm, eigentlich dachte ich dass ich genau das mehrfach getestet habe. Naja, Fehler lokalisiert und jetzt hoffentlich behoben (-> Version 1.1.1)LukeWCS hat geschrieben:Kann eigene Antwortbeiträge bearbeiten
Nach meinen Tests ist diese neue Bezeichnung nicht korrekt. Denn wenn dieses Recht auf Nein steht, sind alle anderen neuen Rechte unwirksam. Ich verstehe deine Intention gn#36, aber so wie dieses Recht jetzt heisst, ist erst recht für Verwirrung gesorgt. Ich wäre sehr dafür, das wieder so zu benennen wie es normal heisst. Würde das Recht wieder "Kann eigene Beiträge ändern" lauten, wäre es korrekt. Oder aber das Recht wird so geändert, das es sich wirklich nur auf Antwortbeiträge bezieht. Aber ein Standardrecht zu ändern, ist glaube ich keine gute Idee.
Die Intention war schon, die beiden Rechte "ersten Beitrag bearbeiten" und "Antwortbeitrag bearbeiten" komplett voneinander unabhängig zu machen. Das war schon so gedacht, wie ich es genannt habe - mit dem Antwortbeitragsrecht sollte man nur Posts Nr 2+ in einem Thema bearbeiten können, mit Startbeiträge nur den ersten Post. Also sollte sich der erste Beitrag bearbeiten lassen wenn "Kann eigene Startbeiträge bearbeiten" gesetzt ist, unabhängig davon was bei "Kann eigene Antwortbeiträge bearbeiten" steht. Andersrum sollte sich der erste Beitrag auch nicht bearbeiten lassen, wenn das Recht fehlt, selbst wenn man vielleicht Antworten bearbeiten darf.
Dass die beiden anderen Rechte von diesen beiden Rechten abhängen ist natürlich zwangsweise so - wenn man nicht bearbeiten darf, dann ist es völlig egal ob man vielleicht die Zeitbeschränkung umgehen darf oder nicht. Allerdings sollte auch hier beim Startbeitrag keine Abhängigkeit von "Kann eigene Antwortbeiträge bearbeiten" da sein. Auch das sollte nun behoben sein.Kann max. Bearbeitungszeit bei Antwortbeiträgen umgehen
Abhängigkeit festgestellt: "Kann eigene Antwortbeiträge bearbeiten"
Ergebnis: OK
Kann max. Bearbeitungszeit beim Startbeitrag umgehen
Abhängigkeit festgestellt: "Kann eigene Startbeiträge bearbeiten" sowie "Kann eigene Antwortbeiträge bearbeiten"
Ergebnis: OK
Bzgl. gesperrten Themen und Beiträgen sollten sich keine Änderungen ergeben. Um eine Themen- oder Beitragssperrung zu umgehen sollten Moderatorrechte erforderlich sein.