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				Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 08.02.2016 18:37
				von dieter99
				Hallo,
bei der Ersteinrichtung eines Forums muss man ja automatisch einen Admin (in meinem Fall "Admin1") einrichten. Später habe ich einen zweiten Admin (Name "Admin2") festgelegt, und nur dieser Account wird von mir noch genutzt. Daher wollte ich den Admin1 jetzt löschen (da dort immer wieder PN`s landen). Geht aber nicht!
Fehlermeldung: "Sie können keine Benutzerkonten von Gründern löschen."
Was kann ich tun?
			 
			
					
				Re: Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 08.02.2016 18:40
				von Kirk
				Hallo
Anscheinend hast du keinen Gründerstatus denn nur Gründer kann einen anderen Gründer löschen.
Logge dich  mit dem anderen ACCount ein und mache dich zum Gründer, dann müsste das löschen funktionieren.
			 
			
					
				Re: Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 08.02.2016 18:53
				von dieter99
				Admin2 ist bereits Gründer. Das löschen von Admin1 geht aber trotzdem nicht 
Edit: ich habe jetzt den Admin1 den Gründer-Status entzogen. Nun gings.
 
			 
			
					
				Re: Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 08.02.2016 18:55
				von Crizzo
				Erst den Gründerstatus entfernen und dann löschen.
			 
			
					
				Re: Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 08.02.2016 19:08
				von Alfred
				Hallo  
 
Gibt es beim ersten, mit der Installation der Forensoftware angelegten Gründer-Account, spezielle Verknüpfungen, möglicherweise verdeckte?
Gruß Alfred
 
			 
			
					
				Re: Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 08.02.2016 19:09
				von Crizzo
				Nicht das ich wüsste. 

 
			 
			
					
				Re: Wie kann ich einen Administrator löschen?
				Verfasst: 09.02.2016 13:59
				von gn#36
				Ich nutze seit Jahren einen Admin-Account mit einer anderen user_id als der des ursprünglichen Admins, hier im Forum ist das genau so. Bei von anderer Software konvertierten Foren wäre das evtl. auch ein Problem, wenn da irgendwas von abhinge. Einzig und allein die Rechte und der Gründerstatus sind entscheidend.