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Muss erster Beitrag gelöscht werden nach DSGVo?

Verfasst: 24.11.2019 21:42
von Lizardx
Kürzlich hat ein TE eine Frage gestellt. Nun bittet er darum seine Beiträge zu löschen. Er hat ca.6 gute Antworten auf seine Frage erhalten, hat in seinem Thread insgesamt 3 mal gepostet, und nun soll ich seine Beiträge löschen.
Frage: Muss ich das? Finde das dreist von ihm... zumal wenn der erste Beitrag weg ist, machen die Antworten keinen Sinn und ich muss sie auch löschen.

Re: Muss erster Beitrag gelöscht werden nach DSGVo?

Verfasst: 24.11.2019 22:17
von vfrblue
Ich denke mal, das kann dir nur ein Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragter rechtssicher beantworten.

Re: Muss erster Beitrag gelöscht werden nach DSGVo?

Verfasst: 10.12.2019 21:04
von migoe
Hallo Lizardx,
Lizardx hat geschrieben: 24.11.2019 21:42 Frage: Muss ich das? Finde das dreist von ihm... zumal wenn der erste Beitrag weg ist, machen die Antworten keinen Sinn und ich muss sie auch löschen.
Die kurze Antwort: "Es kommt darauf an...!"

Die lange Antwort: "Nein, aber Du musst die Beiträge auf Wunsch des Verfassers anonymisieren."

Hast Du dafür denn eine Regelung in Deiner Datenschutzerklärung?

Auf dem Forum, welches ich betreue, hatte ich bisher nur einen ähnlichen Fall, bei dem ein User seinen Account gelöscht hat und seine Beiträge blieben erhalten, wobei der ursprüngliche User- Name ersetzt wurde.

Re: Muss erster Beitrag gelöscht werden nach DSGVo?

Verfasst: 12.12.2019 23:04
von gn#36
Meine Meinung zu dem Thema:

Letztlich kommt das vor allem auf deine Nutzungsbedingungen an, die DSGVO ist in dem Fall denke ich ziemlich egal.

Wenn du dir in den Nutzungsbedingungen ein Nutzungsrecht dauerhaft eingeräumt hast und der Nutzer die Nutzungsbedingunen auch bestätigen musste bevor er gepostet hat (lies deine Nutzungsbedingungen noch mal durch und schau dir den Anmeldeprozess an, im Normalfall müsste da was zu drin stehen und die Bestätigung verlangt werden) dann musst du zwar die Beiträge anonymisieren, sofern personenbezogene Daten drin sind, aber löschen musst du sie nicht. Denn der Nutzer hat dir dann Rechte zur Nutzung des Beitrags eingeräumt, die er auch mit der Abmeldung nicht einfach ohne dein Einverständnis rückgängig machen kann.

Eventuell musst du das sogar nicht mal dann, wenn du kein einfaches Nutzungsrecht hast, sofern der Beitrag die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht (und somit dann auch nicht urheberrechtlich geschützt ist).

Wenn du dir trotzdem noch unsicher bist: Wovon dich im Zweifel keiner abhalten kann ist, dass du den Beitrag durch einen eigenen ersetzt, in der du die gleiche Frage mit deinen eigenen Worten formulierst...