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Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 11.12.2019 19:05
von Wolkenbruch
Hallo, durch Zufall ist mir im Netz gerade folgender Artikel aufgefallen: Forennutzer klagt erfolgreich gegen Konto-Sperrung

Was sagt ihr dazu?
Wie entsorgt ihr unliebsame Benutzer?

In den phpBB-Nutzungsbestimmungen wird die Abmahnung erwähnt.
Heißt das jetzt, dass ich jedes Mitglied egal wie viele Beiträge erst Abmahnen muss bevor ich ihn löschen kann/darf?

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 12.12.2019 23:28
von gn#36
Wenn ich den Fall richtig lese, dann ist das nicht der typische Grund, aus dem man im Normalfall ein Konto sperrt, außerdem ist das Konto ja eben gerade nicht gesperrt worden sondern nur in der Funktion eingeschränkt worden.

Es liest sich nicht gerade, als wäre hier ein Foren-Troll gesperrt worden, sondern eher wie eine Überreaktion eines Forenbetreibers. Du kannst eben nicht schalten und walten wie du lustig bist, sondern musst dich an deine eigenen Regeln halten. Wobei der Text zu den Nutzungsbedingungen sehr interessant ist, ich denke da haben so einige Nutzungsbedingungen Korrekturbedarf, wenn die Auslegung immer so erfolgt.

Wenn ein Forennutzer amok läuft und wild mit Beleidigungen um sich wirft, dann wirst du ihn auch ohne vorherige Abmahnung problemlos dauerhaft sperren oder löschen können. Aber bei Kleinigkeiten eben nicht.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 13.12.2019 15:43
von Scanialady
Genau die richtige Sorte - erst gegen die Regeln verstoßen, dann auch noch klagen, dass er seine Werbung weiter verbreiten kann ^^
Scheint, als müsste man die Kündigungsfrist genauer definieren.

Aber mal ehrlich: nur weil da ein Typ vor drei Jahren reichlich Zeit zum Ärger machen hatte, würde ich da nun keinen globalen Fall draus konstruieren. Ehe ich mir so einen auf den Hals lade, schließe ich das Forum und öffne ein anderes ^^

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 14.12.2019 08:49
von Tastenplayer
Unglaublich finde ich das! Selbst in meinem Restaurant hätte ich den problemlos rausspedieren dürfen. Zum Glück sperre ich immer zuerst die IP Adresse. Aber selbst das dürfte man diesem Gerichtsurteil zu Folge vermutlich nicht. :o
Dieser Richter hat bestimmt Aktien des Herstellers Z.
Bleibt die Frage, ob dieser Forenbetreiber auch deutlich in seinen ACP geschrieben hat, dass Werbung verboten ist und was passiert, wenn man sich nicht darann hält.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 14.12.2019 10:36
von schnagga
Es geht doch dadrum ob ein Forenbetreiber wegen ein paar "unbequemer Beiträge", einfach einen Account sperren darf.
Laut Urteil darf er das nicht so einfach und das gut so. Den Mund verbieten war noch nie eine gute Lösung.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 14.12.2019 14:37
von Tastenplayer
schnagga hat geschrieben: 14.12.2019 10:36 Den Mund verbieten war noch nie eine gute Lösung.
Schon aber es sollte definitv die Sache des Forenbetreibers sein, wen er in seinem Forum nicht mehr möchte.
In einem Geschäft darf ich Kunden nicht bedienen und Hausverbot geben, wenn ich das Gefühl habe er passe da nicht hin :) . Jedenfalls in der CH.
Für mich ist dieses Urteil inakzeptabel.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 14.12.2019 15:21
von schnagga
Tastenplayer hat geschrieben: 14.12.2019 14:37 Schon aber es sollte definitv die Sache des Forenbetreibers sein, wen er in seinem Forum nicht mehr möchte.
:o Ohne Worte

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 14.12.2019 17:58
von Tastenplayer
schnagga hat geschrieben: 14.12.2019 15:21
Tastenplayer hat geschrieben: 14.12.2019 14:37 Schon aber es sollte definitv die Sache des Forenbetreibers sein, wen er in seinem Forum nicht mehr möchte.
:o Ohne Worte
Sag jetzt nicht, dass Du jeden Störenfried duldest in Deineme Forum! Als Forenbetreiber hat man die Verantwortung, was in einem Forum hinterlassen wird. Auch :o

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 15.12.2019 10:35
von schnagga
Ich glaube du hast gar nicht verstanden worum es überhaupt geht :-?
Der User war ein Stammuser der bereits mehr als 900 Beiträge geschrieben hatte! Es geht nicht um Trolle die hereinstolpern und dann ihren Spam abgeben.

Re: Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 15.12.2019 11:56
von Scanialady
Ich sehe da keinen Unterschied, ob einer missliebig wird nach 900 Beiträgen oder nach 9. Mein Forum ist mein privates Wohnzimmer. Aus diesem schmeiße ich im Fall des Falles ohne Gewissensbisse auch langjährige "Freunde" raus, wenn die mir ernstlich blöd kommen. Dulden muss man nur Verwandtschaft - zumindest eingeschränkt :D