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Re: DSGVO für unzugängliches, unsichtbares, privates Forum?

Verfasst: 08.06.2021 15:27
von oxpus
digispirit hat geschrieben: 08.06.2021 10:01[...]Kommt dann nur darauf an, ob die Datenschutzerklärung auch Alles beinhaltet und standhält. [...]
Dafür gibt es Fachanwälte ;-)

Re: DSGVO für unzugängliches, unsichtbares, privates Forum?

Verfasst: 12.06.2021 16:48
von Passat
Es gibt auch Generatoren für die Datenschutzerklärung nach DSGVO.
Z.B. vom Wilde Beuger Solmecke. Die sind Fachanwälte für das Themengebiet und Internetthemen allgemein.
Hier gehts zum Generator:
https://www.wbs-law.de/it-und-internet- ... generator/

Re: DSGVO für unzugängliches, unsichtbares, privates Forum?

Verfasst: 12.06.2021 22:36
von oxpus
Passat hat geschrieben: 12.06.2021 16:48Es gibt auch Generatoren für die Datenschutzerklärung nach DSGVO.[...]
Ja, die kann man als Basis nehmen.
Dennoch kann man damit auch eine Menge Fehler machen, die wiederum zu Abmahnungen führen könnten.
Daher sollte man sich nicht allein auf solche Tools verlassen.

Re: DSGVO für unzugängliches, unsichtbares, privates Forum?

Verfasst: 14.01.2022 17:52
von Maggiore
mit dem Mist habe ich mich beruflich ein wenig auseinandersetzen müssen.
Eine Gruppe von 30 Leuten ist, auch wenn sie sich persönlich kennt, eine öffentliche Gruppe. DSGVO würde hier Anwendung finden. Sie findet auch für Deinen Fussballverein Anwendung.
Anders wäre es, wenn Du bspw eine kleine Anwendung hast für Vater, Mutter, Kind die in einem Haushalt leben und das auch wirklich räumlich für sie abgegrenzt ist. Da könnte man wohl drauf verzichten. Heikel wirds aber schon wieder, wenn die große Schwester woanders lebt.
DSGVO ist so ein übles Thema und die Strafen so ekelhaft hoch, im Grunde kann man nur alles komplett von Anwälten prüfen lassen bevor es online geht. Und nie nie NIEMALS darauf hoffen "dass es schon irgendwie so geht weil wir uns alle kennen"