oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

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algeciras
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oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von algeciras »

Nabend Community,

zum Einstieg ins Wochenende - heute am Freitag eine Extrafrage. Heute ein Thema zur DSGVO: Hab länger überlegt, wo diese Frage hier am besten unterzubringen wäre. Dann dachte ich, okay - das ist ggf. hier doch wohl am besten im Smalltalk Bereich aufgehoben.

Hier also nun eine Frage - rund um einen Webauftritt mit einer phpBB:
hier die Infos auf Wikipedia - die DSGVO-Seite: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
die phpBB - die wird ja ständig weiterentwickelt - so dass eine neue Version hier auch wesentliche Anpassungen / Verbesserungen bringen soll. Das Thema ist / bleibt aber dennoch ziemlich komplex.

Eine Frage; Was ist - wenn man ein phpBB-Board absolut minimalistisch aufsetzen würde betreibt: Also - wenn man die phpBB ohne jeglichen Zusatz und ohne Zusatz-Extensions betreibt - ohne irgend ein extra-Ding, - sagen wir sogar noch ohne Kontaktmailer (form), ohne Kommentarfunktion, ohne Zusatzfunktionen also. Am Anfang will ich die phpBB nur als LESE-Seite laufen lassen, Also mit anderen Worten:

- kein Mensch kann posten.
- alles ist auf Nur-Lese betrieb ausgelegt

Die externen Sachen habe ich alle angepasst, auch die Datenschutzerklärung. Auf meiner phpBB da soll im Grunde so wenig wie über überhaupt nur denkbar, Daten gesammelt werden. Es gibt nur Besucher/Leser.

einen vorab vorgesehenen Kontaktmailer - den hab ich auch abgeschaltet.

Ziel ist es - eine Seite so an die DSGVO anzupassen, dass sie - "typical eighties" wie in den Achzigern - praktisch so gut wie keine USER-Convenience bietet - aber dann auch keine Daten sammelt.

Frage: Kann man auf diesem Wege aus den Fallstricken der DSGVO kommen!?

Dieser Minimalismus - also diese ausdrückliche DATEN-Abstinenz - die sollte einem doch hier helfen.

Freue mich, von Euch zu hoeren. Viele Grüße

Euer Algeciras


ps: Aufbau der DSGVO: Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln:

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
Kapitel 1 (Artikel 1 bis 4): Allgemeine Bestimmungen (Gegenstand und Ziele, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen)

Kapitel 2 (Artikel 5 bis 11): Grundsätze und Rechtmäßigkeit (Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, Bedingungen für die Einwilligung, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)

Kapitel 3 (Artikel 12 bis 23): Rechte der betroffenen Person (Transparenz und Modalitäten, Informationspflichten des Verantwortlichen und Auskunftsrecht der betroffenen Person zu personenbezogenen Daten, Berichtigung und Löschung – das „Recht auf Vergessenwerden“ – Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling, Beschränkungen)

Kapitel 4 (Artikel 24 bis 43): Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Allgemeine Pflichten, Sicherheit personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation, Datenschutzbeauftragter, Verhaltensregeln und Zertifizierung)

Kapitel 5 (Artikel 44 bis 50): Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

Kapitel 6 (Artikel 51 bis 59): Unabhängige Aufsichtsbehörden

Kapitel 7 (Artikel 60 bis 76): Zusammenarbeit und Kohärenz, Europäischer Datenschutzausschuss

Kapitel 8 (Artikel 77 bis 84): Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Kapitel 9 (Artikel 85 bis 91): Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (u. a. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, Datenverarbeitung am Arbeitsplatz, Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten, Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken, bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften)

Kapitel 10 (Artikel 92 bis 93): Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Kapitel 11 (Artikel 94 bis 99): Schlussbestimmungen (u. a. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und Inkrafttreten der DSGVO)

Vor den 99 Artikeln sind 173 Erwägungsgründe (ErwG) angeführt, die zur Auslegung der Artikel mit herangezogen werden.[10][11]

... Freue mich von Euch zu hoeren. Viele Grüße und einen schönen Einstieg ins Wochenende,
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chris1278
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von chris1278 »

Also im Grunde genommen ist die Sache nicht ganz einfach zu beantworten. Es kommt immer wieder auf die Art an wie man was nutzt und was die eingesetzte Technick macht.

Beispiel:

Eingebundene Youtube Videos. Das ist ja eigentlich das gängigste daher dies als Beispiel. Diese Verursachen sogenannte Third-Parity Cookies auf Deutsch drittanbieter Cookies. Diese müssten laut GSGVO ja eigentlich vorher als zustimmung gehohlt werden.

Es gibt auch diverse andere Sachen.

Aber das Problem ist eine Rechtssichere Auskunft kann dir nur ein Fachanwalt geben.

Also ich für Meinen Teil nutze einige Extensions um das Forum bzw, die foren die ich betreue DSGVO Konform zu machen. Also zumindest soweit man das kann. Ich denke nicht das man das zu 100% hinbekommt, aber man kann versuchen so gut wie möglich sich abzusichern.
hackepeter13
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von hackepeter13 »

Ich glaube selbst im Fehler-Protokoll können Informationen wie IP von Gäste gesammelt werden.

Und nicht zu vergessen, sammelst/speicherst du mit den Server-Log Daten deiner Seitenbesucher, sofern du das bei deinem Hoster/Anbieter Einstellen/Abstellen kannst.
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algeciras
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von algeciras »

hallo ihr Beiden, guten Abend, @Chris1278 und guten Abend @hackepeter13 :grin:


vorweg vielen vielen Dank für Eure Antworten. Das ist klasse, dass ihr geschrieben habt.

Also im Grunde genommen ist die Sache nicht ganz einfach zu beantworten. Es kommt immer wieder auf die Art an wie man was nutzt und was die eingesetzte Technick macht.
Beispiel:
Eingebundene Youtube Videos. Das ist ja eigentlich das gängigste daher dies als Beispiel. Diese Verursachen sogenannte Third-Parity Cookies auf Deutsch drittanbieter Cookies. Diese müssten laut GSGVO ja eigentlich vorher als zustimmung gehohlt werden.
Es gibt auch diverse andere Sachen.
Aber das Problem ist eine Rechtssichere Auskunft kann dir nur ein Fachanwalt geben.
Also ich für Meinen Teil nutze einige Extensions um das Forum bzw, die foren die ich betreue DSGVO Konform zu machen. Also zumindest soweit man das kann. Ich denke nicht das man das zu 100% hinbekommt, aber man kann versuchen so gut wie möglich sich abzusichern.
Danke für die Hinweise auf YT u. co.
Klar - mir gehts hier viel viel eher um "Tendenzen" als um eine 100% rechtssichere Info.
Denn - ich geh grad an ein neues Projekt ran - und ich überleg mir hier wie ansetzen..!?

Dir vielen vielen Dank!
Ich glaube selbst im Fehler-Protokoll können Informationen wie IP von Gäste gesammelt werden.
Und nicht zu vergessen, sammelst/speicherst du mit den Server-Log Daten deiner Seitenbesucher,
sofern du das bei deinem Hoster/Anbieter Einstellen/Abstellen kannst.
Du hast recht - deine Ideen zu den Logs - die sind gut.
Dir vielen vielen Dank!
Bin auf Root-S. aber sicher - prima vista wird da halt auch gesammelt.


Euch beiden vielen Dank - Euch einen schoenen Einstieg ins Wochenende.

Super- Euer Forum ist einfach so genial.

Danke Danke Danke dass es euch u. das F gibt.

LG :grin:
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chris1278
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von chris1278 »

Hier hast du mal ein wenig lesestoff bezüglich Extensions die das ganze etwas in richtung DSGVO konform machen:

viewtopic.php?t=241379

Dort werden auch Erweiterungen genannt die man für bestimmte Sachen einsetzen kann.
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algeciras
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von algeciras »

hallo und guten Abend @chris1278

vielen vielen Dank für den Link und die Hinweise. Das ist super und werde ich mir gleich noch durcharbeiten.

Viele Gruesse u. einen schoenen Samstagabend Euch allen

AlgeCiras :)
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chris1278
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von chris1278 »

Und wie schon erwähnt das sind alles nur Vorschläge. Wir können ja hier auch keine Rechtsverbindlichen aussagen machen denn ich denke niemand hier im Forum ist Fach Anwalt für so was.
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algeciras
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Re: oncemore dsgvo: was wenn ich absolut minimalistisch die Seite betreibe?

Beitrag von algeciras »

hallo und guten Abend @chris1278

danke fuer deine Postings - insbes. auch für das letzte. Eh klar - dass hier keine rechtsverbindliche Beratung angeboten wird - ist ohnehin klar.
Ebenso klar wie der Umstand ´dass man in allen Zweifelsfällen ohnehin lieber noch eine Rechtsberatung hinzuzieht.

viele gruesse
algeciras
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