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[3.3] 3.35 Ist Impressum Pflicht

Verfasst: 15.11.2022 12:57
von Assikatze
Hallo,
was ist Pflicht in einem Impressum einzutragen?

Muß man bei betreiben eines privaten Forums ein Impressum haben?

Ich habe ein Impressum und hatte geschrieben K. Müller.
Jetzt habe ich eine Abmahnung (Rechtsanwalt) erhalten, mein Impressum wäre falsch da nicht der vollständige Name drin steht, also Kerstin Müller.
Hat er Recht?
Gruß

Re: [3.3] 3.35 Ist Impressum Pflicht

Verfasst: 15.11.2022 13:12
von Crizzo
Hi,

Frag deinen Anwalt.

Das könnte sich schon lohnen, wegen der Abmahnung und möglicherweise Kosten dadurch.

Grüße

Re: [3.3] 3.35 Ist Impressum Pflicht

Verfasst: 15.11.2022 18:27
von Passat
Afaik ist ein Impressmum bei privaten Seiten ohne kommerzielle Absicht nicht Pflicht.

Im Telemediengesetz §5 steht:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Privatseiten sind i.d.R. weder geschäftsmäßig noch wird da etwas gegen Entgelt angeboten.

Im Medienstaatsvertrag steht:
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
Bei einem privaten Forum sehe ich die Voraussetzungen der o.g. Sachverhalte nicht gegeben.

Allerdings:
Ist ein Impressum vorhanden, muß es auch den Anforderungen genügen.
Das sind bei Privatpersonen: Vorname und Nachname, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse

Auf jeden Fall solltest du einen Anwalt mit der Sache betrauen, sonst kann das schnell teuer werden.

Re: [3.3] 3.35 Ist Impressum Pflicht

Verfasst: 15.11.2022 19:06
von Scanialady
Erschöpfende und rechtssichere Auskunft gibt es nur beim Anwalt deines Vertrauens. Es gibt Anwälte, die sich auf Medienrecht spezialisiert haben. Einige davon sind sogar recht bekannt, weil sie Youtube-Kanäle betreiben, und gern auch im Fernsehen auftreten. Auf deren Seiten findest du für den Anfang deutlich mehr passende Information, als dir ein Laie hier geben könnte.

Nicht jede Abmahnung ist rechtens. Von DSGVO über Telemediengesetz gibt es eine Menge zu beachten und auch im Einzelfall zu berücksichtigen. Generell: was hindert dich daran, deinen Besuchern Ross und Reiter zu nennen? Namen und Adresse kann man heute bei einer seriösen Seite (aufgrund der seit Jahren verschärften Gesetzeslage) erwarten.

Such dir einen Anwalt und lass dir dort weiterhelfen.

Re: [3.3] 3.35 Ist Impressum Pflicht

Verfasst: 17.11.2022 09:19
von Maggan22
Im Regelfall ist es so, sobald eine Seite eine Registrierung enthält und auch aktiviert hat - demnach also auch mit Benutzerdaten hantiert wird, ist ein Impressum Pflicht. Und zwar Ladungsfähig. Bedeutet: wenn eine offizielle Stelle dich kontaktieren will muss sie das über das Impressum können.

Vollständiger Name, vollständige Adresse und eine elektronische Kontaktmöglichkeit. E-Mail, Fax oder sonswas.
Das ist auch bei Spaßseiten so die nur zum laudern gedacht sind ohne Kommerzielle Absicht.

Was Passat hier sagt ist ein Relikt aus den 90ern und schon ewig nicht mehr gültig! Seit der DSGVO sowieso nicht mehr.
Auch die normale Mitglieder müssen die Möglichkeit haben dich ausserhalb des Netzes kontaktieren zu können. E-Mailadressen ändern sich schonmal, Telefonnummern auch.

Bei kommerziellen Seiten ist das eh Pflicht.

Ob es da Ausnahmen gibt weiß ich nicht, dazu musst du deinen Anwalt fragen. Gibt bestimmt pfiffige Anwälte die Schlupflöcher kennen oder eine Abmahnung etwas dämpfen können.